LTI zusammen.


                            Anteile der Vergütungskomponenten an der Zielgesamtvergütung 
                            Die Anteile der Fixen Vergütung, des STI und des LTI an der Zielgesamtvergütung (ohne 
                            Nebenleistungen und Versorgungszusagen) haben sich in den nachfolgend dargestellten 
              5.1           Bandbreiten zu bewegen, wobei der STI und LTI jeweils mit dem jährlichen Zielbetrag 
                            angesetzt werden. Als Bezugsgröße für die Anteile der Vergütungskomponenten wird die 
                            Zielvergütung eines Jahres herangezogen. 
 
                            Ziel- und Maximale Gesamtvergütung 
                            Die Zielvergütung ist der Betrag, der an ein Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr 
                            gewährt wird, wenn die Zielerreichung bei sämtlichen erfolgsabhängigen 
                            Vergütungskomponenten 100 % beträgt ('Ziel-Gesamtvergütung'). Das Vergütungssystem lässt 
                            eine Ziel-Gesamtvergütung für beide Vorstandsmitglieder zusammen von bis zu EUR 1.525.000 
                            je Geschäftsjahr zu (ohne Nebenleistungen und Versorgungszusagen sowie vorbehaltlich einer 
                            etwaigen künftigen Vergrößerung des Vorstands, im Zuge dessen die Ziel-Gesamtvergütung 
                            entsprechend zu erhöhen ist). Der angegebene Wert stellt den äußersten Rahmen dar, 
                            innerhalb dessen der Aufsichtsrat die jeweilige Ziel-Gesamtvergütung für das einzelne 
                            Vorstandsmitglied nach Maßgabe dieses Vergütungssystems festlegt. 
                            Die maximale Gesamtvergütung ist der Betrag, der den Vorstandsmitgliedern insgesamt für ein 
                            Geschäftsjahr ausgezahlt werden darf und umfasst alle Vergütungskomponenten und alle 
                            Zahlungen einschließlich derjenigen einer Tochtergesellschaft oder eines Dritten im 
                            Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit ('Maximale Gesamtvergütung'). Die Maximale 
                            Gesamtvergütung beträgt für beide Vorstandsmitglieder zusammen EUR 3.138.000 je 
                            Geschäftsjahr (ohne Nebenleistungen, ohne Versorgungszusagen und ohne etwaige Sonderboni). 
              5.2 
                            Der maximale Umfang der Nebenleistungen ist zudem in Ziffer 5.3 (b) als Prozentsatz der 
                            Maximalen Gesamtvergütung angegeben. Der maximale Umfang der Versorgungszusagen ist in 
                            Ziffer 5.3 (c) als Prozentsatz der Fixen Vergütung angegeben und insoweit abhängig von der 
                            vorstehend für die Fixe Vergütung genannten Bandbreite. 
                            Durch die Festlegung der Anteile der Vergütungskomponenten an der Gesamtvergütung sowie 
                            durch die Festsetzung von Obergrenzen (Caps) bei STI und LTI ist sichergestellt, dass 
                            sowohl bei Zugrundelegung von 100 % Zielerreichung der jeweiligen Leistungskriterien als 
                            auch bei Zugrundelegung der maximalen Zielerreichung der Anteil des LTI stets den Anteil 
                            des STI übersteigt. Damit richtet der Aufsichtsrat die Vorstandsvergütung an der 
                            langfristigen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung aus. 
                            Dieses Vergütungssystem dient dazu, der GERRY WEBER International AG den notwendigen 
                            Handlungsspielraum zu geben, um auch künftig konkurrenzfähige Vergütungen anbieten zu 
                            können. Dadurch unterstützt das Vergütungssystem die GERRY WEBER International AG im 
                            Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte. Der Aufsichtsrat wird diesen 
                            Handlungsspielraum dabei nur in dem Umfang ausschöpfen, wie dies unter Berücksichtigung der 
                            jeweils relevanten Umstände auch tatsächlich sachgerecht erscheint. 
                            Erfolgsunabhängige Vergütung 
                            (a) Fixe Vergütung 
                            Die Fixe Vergütung wird als jährlicher Festbetrag für das jeweilige Vorstandsmitglied 
                            festgesetzt und monatlich in zwölf gleichen Raten ausgezahlt. Sie stellt ein sicheres und 
                            planbares Einkommen der Mitglieder des Vorstands dar. Die Auszahlung erfolgt dabei in Euro. 
                            (b) Nebenleistungen 
                            Die Fixe Vergütung wird durch jeweils vertraglich vereinbarte Nebenleistungen ergänzt. 
                            Diese beinhalten im Wesentlichen übliche Zusatzleistungen wie beispielsweise Zuschüsse zu 
                            Versicherungen, geldwerte Vorteile wie die private Nutzung des Firmenwagens, 
                            Zusatzleistungen bei Wohnortwechsel und Entschädigungen für finanzielle Verluste aufgrund 
                            der Annahme des Vorstandsamtes. 
              5.3           Diese Nebenleistungen sind für das jeweilige Vorstandsmitglied auf bis zu 5 % der Maximalen 
                            Gesamtvergütung (bezogen auf die maßgeblichen Euro-Beträge bei Festsetzung der jeweiligen 
                            konkreten Vergütung) begrenzt. 
                            Der Aufsichtsrat ist zudem berechtigt, im Falle einer außergewöhnlichen Leistung und der 
                            Rechtfertigung durch das Gesellschaftsinteresse nach eigenem Ermessen für ein oder mehrere 
                            betreffende Vorstandsmitglieder eine Sondervergütung festzusetzen. Den Vorstandsmitgliedern 
                            steht allerdings kein Anspruch auf Gewährung einer solchen Sondervergütung zu. 
                            (c) Versorgungszusagen 
                            Zusätzlich zu den Nebenleistungen können mit den Vorstandsmitgliedern Zusatzleistungen zur 
                            Altersvorsorge vereinbart werden. Insbesondere kann dies die Zahlung der Prämie für eine 
                            Direktversicherung von bis zu 7,5 % der jeweiligen Fixen Vergütung beinhalten. Die 
                            Vorstandsmitglieder sind zudem berechtigt, einen Teil der Fixen Vergütung im Wege der 
                            Entgeltumwandlung für eine Versicherung zu verwenden. 
                            Erfolgsabhängige Vergütung 
                            (a) Kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung (STI) 
                            Die kurzfristige erfolgsabhängige Vergütungskomponente (STI) wird jährlich gewährt. 
                            Die konkrete Auszahlungshöhe aus dem STI bestimmt sich dabei anhand von Leistungskriterien, 
                            sogenannter Key Performance Indicators ('KPIs'). 
                            Als KPIs werden finanzbezogene Steuergrößen für das operative Geschäft der GERRY WEBER 
                            International AG verwendet. Hierfür wird auf das im geprüften Konzernabschluss festgesetzte 
                            tatsächliche EBITDA der GERRY WEBER International AG gegenüber dem budgetierten EBITDA 
                            sowie das tatsächliche Net-Debt gegenüber dem budgetierte Net-Debt abgestellt. 
                            Für den STI wird im Vorstandsdienstvertrag ein Zielbetrag bestimmt, der zur Auszahlung 
                            gelangt, wenn die Summe der gewichteten Zielerreichung für die festgesetzten KPIs 100 % 
                            beträgt (Gesamtzielerreichung). Der maximale Auszahlungsbetrag aus dem STI ist jährlich auf 
                            250% des Zielbetrags für jedes Vorstandsmitglied begrenzt. 
                            Der Aufsichtsrat kann jederzeit anstelle der genannten KPIs andere der im geprüften 
                            Konzernabschluss der GERRY WEBER International AG genannten Steuerungsgrößen als KPI 
                            festlegen, sofern er zur Überzeugung gelangt, dass diese für die Bemessung der Entwicklung 
                            der GERRY WEBER International AG besser geeignet sind. 
                            Die Festsetzung der konkreten KPI-Bezugsgrößen hat vor dem Beginn des jeweiligen 
                            Geschäftsjahrs zu erfolgen, für das der STI gewährt wird. Dabei ist für jedes KPI eine 
                            zahlenmäßige Zielvorgabe zu bestimmen, die 100 % Zielerreichung entspricht. Diese 
                            Zielvorgaben werden basierend auf der internen Budgetplanung für das betreffende 
                            Geschäftsjahr festgesetzt. Die Budgetplanung fügt sich wiederum in die langfristige, 
                            strategische Planung ein, sodass der STI Anreize zur Erfüllung von auf das betreffende 
                            Geschäftsjahr heruntergebrochenen Zwischenzielen der langfristigen strategischen Planung 
                            setzt. 
                            Ausgehend von der Zielvorgabe für eine 100 %ige Zielerreichung werden konkrete 
                            Zielerreichungsstufen festgelegt, die auch eine Unter- und Obergrenze abbilden. Liegt die 

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July 12, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)