LTI zusammen.
Anteile der Vergütungskomponenten an der Zielgesamtvergütung Die Anteile der Fixen Vergütung, des STI und des LTI an der Zielgesamtvergütung (ohne Nebenleistungen und Versorgungszusagen) haben sich in den nachfolgend dargestellten 5.1 Bandbreiten zu bewegen, wobei der STI und LTI jeweils mit dem jährlichen Zielbetrag angesetzt werden. Als Bezugsgröße für die Anteile der Vergütungskomponenten wird die Zielvergütung eines Jahres herangezogen. Ziel- und Maximale Gesamtvergütung Die Zielvergütung ist der Betrag, der an ein Vorstandsmitglied für ein Geschäftsjahr gewährt wird, wenn die Zielerreichung bei sämtlichen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten 100 % beträgt ('Ziel-Gesamtvergütung'). Das Vergütungssystem lässt eine Ziel-Gesamtvergütung für beide Vorstandsmitglieder zusammen von bis zu EUR 1.525.000 je Geschäftsjahr zu (ohne Nebenleistungen und Versorgungszusagen sowie vorbehaltlich einer etwaigen künftigen Vergrößerung des Vorstands, im Zuge dessen die Ziel-Gesamtvergütung entsprechend zu erhöhen ist). Der angegebene Wert stellt den äußersten Rahmen dar, innerhalb dessen der Aufsichtsrat die jeweilige Ziel-Gesamtvergütung für das einzelne Vorstandsmitglied nach Maßgabe dieses Vergütungssystems festlegt. Die maximale Gesamtvergütung ist der Betrag, der den Vorstandsmitgliedern insgesamt für ein Geschäftsjahr ausgezahlt werden darf und umfasst alle Vergütungskomponenten und alle Zahlungen einschließlich derjenigen einer Tochtergesellschaft oder eines Dritten im Zusammenhang mit der Vorstandstätigkeit ('Maximale Gesamtvergütung'). Die Maximale Gesamtvergütung beträgt für beide Vorstandsmitglieder zusammen EUR 3.138.000 je Geschäftsjahr (ohne Nebenleistungen, ohne Versorgungszusagen und ohne etwaige Sonderboni). 5.2 Der maximale Umfang der Nebenleistungen ist zudem in Ziffer 5.3 (b) als Prozentsatz der Maximalen Gesamtvergütung angegeben. Der maximale Umfang der Versorgungszusagen ist in Ziffer 5.3 (c) als Prozentsatz der Fixen Vergütung angegeben und insoweit abhängig von der vorstehend für die Fixe Vergütung genannten Bandbreite. Durch die Festlegung der Anteile der Vergütungskomponenten an der Gesamtvergütung sowie durch die Festsetzung von Obergrenzen (Caps) bei STI und LTI ist sichergestellt, dass sowohl bei Zugrundelegung von 100 % Zielerreichung der jeweiligen Leistungskriterien als auch bei Zugrundelegung der maximalen Zielerreichung der Anteil des LTI stets den Anteil des STI übersteigt. Damit richtet der Aufsichtsrat die Vorstandsvergütung an der langfristigen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung aus. Dieses Vergütungssystem dient dazu, der GERRY WEBER International AG den notwendigen Handlungsspielraum zu geben, um auch künftig konkurrenzfähige Vergütungen anbieten zu können. Dadurch unterstützt das Vergütungssystem die GERRY WEBER International AG im Wettbewerb um hochqualifizierte Führungskräfte. Der Aufsichtsrat wird diesen Handlungsspielraum dabei nur in dem Umfang ausschöpfen, wie dies unter Berücksichtigung der jeweils relevanten Umstände auch tatsächlich sachgerecht erscheint. Erfolgsunabhängige Vergütung (a) Fixe Vergütung Die Fixe Vergütung wird als jährlicher Festbetrag für das jeweilige Vorstandsmitglied festgesetzt und monatlich in zwölf gleichen Raten ausgezahlt. Sie stellt ein sicheres und planbares Einkommen der Mitglieder des Vorstands dar. Die Auszahlung erfolgt dabei in Euro. (b) Nebenleistungen Die Fixe Vergütung wird durch jeweils vertraglich vereinbarte Nebenleistungen ergänzt. Diese beinhalten im Wesentlichen übliche Zusatzleistungen wie beispielsweise Zuschüsse zu Versicherungen, geldwerte Vorteile wie die private Nutzung des Firmenwagens, Zusatzleistungen bei Wohnortwechsel und Entschädigungen für finanzielle Verluste aufgrund der Annahme des Vorstandsamtes. 5.3 Diese Nebenleistungen sind für das jeweilige Vorstandsmitglied auf bis zu 5 % der Maximalen Gesamtvergütung (bezogen auf die maßgeblichen Euro-Beträge bei Festsetzung der jeweiligen konkreten Vergütung) begrenzt. Der Aufsichtsrat ist zudem berechtigt, im Falle einer außergewöhnlichen Leistung und der Rechtfertigung durch das Gesellschaftsinteresse nach eigenem Ermessen für ein oder mehrere betreffende Vorstandsmitglieder eine Sondervergütung festzusetzen. Den Vorstandsmitgliedern steht allerdings kein Anspruch auf Gewährung einer solchen Sondervergütung zu. (c) Versorgungszusagen Zusätzlich zu den Nebenleistungen können mit den Vorstandsmitgliedern Zusatzleistungen zur Altersvorsorge vereinbart werden. Insbesondere kann dies die Zahlung der Prämie für eine Direktversicherung von bis zu 7,5 % der jeweiligen Fixen Vergütung beinhalten. Die Vorstandsmitglieder sind zudem berechtigt, einen Teil der Fixen Vergütung im Wege der Entgeltumwandlung für eine Versicherung zu verwenden. Erfolgsabhängige Vergütung (a) Kurzfristige erfolgsabhängige Vergütung (STI) Die kurzfristige erfolgsabhängige Vergütungskomponente (STI) wird jährlich gewährt. Die konkrete Auszahlungshöhe aus dem STI bestimmt sich dabei anhand von Leistungskriterien, sogenannter Key Performance Indicators ('KPIs'). Als KPIs werden finanzbezogene Steuergrößen für das operative Geschäft der GERRY WEBER International AG verwendet. Hierfür wird auf das im geprüften Konzernabschluss festgesetzte tatsächliche EBITDA der GERRY WEBER International AG gegenüber dem budgetierten EBITDA sowie das tatsächliche Net-Debt gegenüber dem budgetierte Net-Debt abgestellt. Für den STI wird im Vorstandsdienstvertrag ein Zielbetrag bestimmt, der zur Auszahlung gelangt, wenn die Summe der gewichteten Zielerreichung für die festgesetzten KPIs 100 % beträgt (Gesamtzielerreichung). Der maximale Auszahlungsbetrag aus dem STI ist jährlich auf 250% des Zielbetrags für jedes Vorstandsmitglied begrenzt. Der Aufsichtsrat kann jederzeit anstelle der genannten KPIs andere der im geprüften Konzernabschluss der GERRY WEBER International AG genannten Steuerungsgrößen als KPI festlegen, sofern er zur Überzeugung gelangt, dass diese für die Bemessung der Entwicklung der GERRY WEBER International AG besser geeignet sind. Die Festsetzung der konkreten KPI-Bezugsgrößen hat vor dem Beginn des jeweiligen Geschäftsjahrs zu erfolgen, für das der STI gewährt wird. Dabei ist für jedes KPI eine zahlenmäßige Zielvorgabe zu bestimmen, die 100 % Zielerreichung entspricht. Diese Zielvorgaben werden basierend auf der internen Budgetplanung für das betreffende Geschäftsjahr festgesetzt. Die Budgetplanung fügt sich wiederum in die langfristige, strategische Planung ein, sodass der STI Anreize zur Erfüllung von auf das betreffende Geschäftsjahr heruntergebrochenen Zwischenzielen der langfristigen strategischen Planung setzt. Ausgehend von der Zielvorgabe für eine 100 %ige Zielerreichung werden konkrete Zielerreichungsstufen festgelegt, die auch eine Unter- und Obergrenze abbilden. Liegt die
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July 12, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)