Durchführung entstehenden Kosten. Dies gilt auch, falls die Verschmelzung nicht wirksam 
                            werden sollte. 
              9.            Schlussbestimmungen 
                            Dieser Vertrag bedarf für seine Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung des 
              9.1           übernehmenden Rechtsträgers sowie der Eintragung ins Handelsregister. 
                            Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder 
                            undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Regelungslücke 
                            befinden, lässt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen 
              9.2           unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren 
                            Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene, wirksame und 
                            durchführbare Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt 
                            haben oder unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, 
                            sofern sie den Punkt von vornherein bedacht hätten.' 

Der Verschmelzungsvertrag wurde vor Einberufung der Hauptversammlung zum für die Gesellschaft

zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingereicht. Zudem wurde am 23. April 2021 im

Bundesanzeiger auf die bevorstehende Verschmelzung und das Recht der Aktionäre nach § 62 Absatz 2 UmwG

hingewiesen. Der Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der GFT Technologies SE für

die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 sowie der Jahresabschluss der GFT Smart Technology Solutions GmbH

(bis zum 23. Juli 2019 unter der Firma AXOOM GmbH) für das Geschäftsjahr 2018/2019, der Jahresabschluss

und Lagebericht der GFT Smart Technology Solutions GmbH für das Geschäftsjahr 2019/2020 und der

Jahresabschluss der GFT Smart Technology Solutions GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 sind im Internet

unter


              www.gft.com/hv 

veröffentlicht.

Da die GFT Technologies SE Alleingesellschafterin der GFT Smart Technology Solutions GmbH ist, sind

die Erstellung eines Verschmelzungsberichts gemäß § 8 Absatz 3 Satz 1 UmwG, eine Verschmelzungsprüfung

gemäß § 9 Absatz 2 UmwG und die Erstellung eines Verschmelzungsprüfungsberichts gemäß §§ 12 Absatz 3, 8

Absatz 3 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen, dem Verschmelzungsvertrag zwischen der GFT Smart

Technology Solutions GmbH als übertragendem Rechtsträger und der GFT Technologies SE als übernehmendem

Rechtsträger vom 15. April 2021 zuzustimmen.

Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl zum Verwaltungsrat vorgeschlagenen Kandidaten Ulrich Dietz, Stuttgart, Vorsitzender des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE

Mitglied des Verwaltungsrats seit: 18.08.2015 Persönliche Daten: Geburtsdatum: 25.01.1958 Geburtsort: Pforzheim, Deutschland Nationalität: deutsch Ausbildung:


1980-1982     Studium des Maschinenbaus an der Hochschule Reutlingen 
1983-1985     Studium des Product Engineering an der Hochschule Furtwangen 
              Abschluss: Diplom-Ingenieur Beruflicher Werdegang: 
1987-1998     Geschäftsführer der Gesellschaft für Technologietransfer mbH, St. Georgen 
1998-2015     Vorsitzender der Vorstands der GFT Technologies AG, Stuttgart 
2015-2017     Chief Executive Officer (CEO) und stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der GFT Technologies 
              SE, Stuttgart 
Seit 2017     Vorsitzender des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE, Stuttgart 
Seit 2017     Geschäftsführender Gesellschafter der RB Capital GmbH, Stuttgart 
Seit 2020     Geschäftsführer der 1886 Ventures GmbH, Stuttgart Expertise/Schwerpunkte: 

Leitung internationaler IT/Software Unternehmen, Führungstätigkeit und Gremienkompetenzen, Strategische Unternehmensentwicklung, wertorientierte Unternehmensführung, IT-Services, Technologie, Business Development, Innovationsmanagement, Erfahrung mit globalen institutionellen Investoren und 'Investor Relations', Unternehmensbeteiligungen, Mergers & Acquisitions, Venture Capital, Start-ups, Entrepreneurship, Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Drees & Sommer SE, Stuttgart Weitere wesentliche Tätigkeiten:

keine Dr. Paul Lerbinger, Stuttgart, Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank AG

Mitglied des Verwaltungsrats seit: 18.08.2015 (davor seit 14.01.2011 Mitglied des Aufsichtsrats der GFT Technologies AG) Persönliche Daten: Geburtsdatum: 16.12.1955 Geburtsort: Oberstaufen, Deutschland Nationalität: deutsch Ausbildung:


1976-1981     Studium der Betriebswirtschaftslehre, Ludwig-Maximilian-Universität, München 
              Abschluss: Diplom-Kaufmann 
1982-1984     Promotionsstudium, Ludwig-Maximilian-Universität, München 
              Abschluss: Doktor der Staatswissenschaft (doctor rerum politicarum) Beruflicher Werdegang: 
1984-1987     Referent für Konzernfinanzierung/Kapitalmarktfinanzierung in der Abteilung Corporate Finance der BMW AG, 
              München 
1987-1990     Manager, ab 1. Januar 1988 Associate Director (Abteilungsdirektor), JP Morgan, London 
1990-1993     Divisional Director (Abteilungsdirektor), S. G. Warburg, London und Frankfurt/Main 
1993-1995     Director (Mitglied der Geschäftsleitung), S. G. Warburg, London und Frankfurt/Main 
1995-2002     Managing Director der Deutsche Bank AG, London und Frankfurt/Main 
2002-2010     Managing Director/Mitglied des Vorstands der Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt/Main 
2011-2012     Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank AG, Hamburg 
Seit 2011     Mitglied des Aufsichtsrats der GFT Technologies AG bzw. des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE, 
              Stuttgart Expertise/Schwerpunkte: 

Bilanzanalyse, ESG, Internal Audit, Finanzmanagement, Unternehmensbeteiligungen, Start-ups, Entrepreneurship, Venture Capital, Business-Strategie, Strategische Partnerschaften, Mergers & Acquisitions, Strategische Unternehmensentwicklung, breite betriebswirtschaftliche Führungserfahrung, Finanz- und Bankwissen, Erfahrung mit internationalen Kapitalmärkten, Erfahrung mit globalen institutionellen Investoren und 'Investor Relations', IT-Services Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Minimax Management GmbH, Bad Oldesloe (Vorsitzender) Weitere wesentliche Tätigkeiten:

Mitglied im Vorstand der Max-Planck Förderstiftung, Ressortverantwortung u.a. für Finanzen Dr.-Ing. Andreas Bereczky, Aachen, Mitglied des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE Ehemaliger Produktionsdirektor Zweites Deutsches Fernsehen

Mitglied des Verwaltungsrats seit: 18.08.2015 (davor seit 31.05.2011 Mitglied des Aufsichtsrats der GFT Technologies AG) Persönliche Daten: Geburtsdatum: 07.08.1953 Geburtsort: Budapest, Ungarn Nationalität: deutsch Ausbildung:


1971          Fachabitur und Gesellenprüfung als Maschinenschlosser 
1971-1974     Facharbeiter-Ausbildungen zum Autoelektriker und Flugzeugmechaniker 
              Studium des Maschinenbaus mit dem Schwerpunkt Luft- und Raumfahrttechnik an der Rheinisch-Westfälischen 
1975-1982     Technischen Hochschule 
              Abschluss: Diplom-Ingenieur Beruflicher Werdegang: 
1982-1985     Doktorand in der Forschungsanstalt Jülich 
              Abschluss: Dr.-Ing. 
1985-1989     Leiter Systemberatung bei der BULL AG, Köln 
1989-1996     Leiter Branchenzentrum Travel und Transport der Firma debis (Daimler-Benz Interservices) Systemhaus, 
              Aachen 
2000-2001     Geschäftsführer der debis Systemhaus GEI, Aachen 
2001-2004     Geschäftsführer Banken und Versicherungen der T-Systems Service Line Systems Integration, Bonn und Aachen 
2004-2018     Produktionsdirektor des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), Mainz 
Seit 2011     Mitglied des Aufsichtsrats der GFT Technologies AG bzw. des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE, 
              Stuttgart Expertise/Schwerpunkte: 

Strategische Unternehmensentwicklung, Branchenkenntnisse Banken und Versicherungen, Start-ups, Mergers & Acquisitions, Mitglied und Vorsitzender in Aufsichtsgremien globaler IT-Unternehmen, Leitung internationaler IT/ Software-Unternehmen, Softwareinnovationen und Portfolio-Management, IT-Projekt und -Lizenzgeschäft, Transformation von analog zu digital in Medienunternehmen Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Keine Weitere wesentliche Tätigkeiten:

Keine Maria Dietz, Stuttgart, Mitglied des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE ehemalige Leiterin des Einkaufs des GFT Konzerns

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April 29, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)