Durchführung entstehenden Kosten. Dies gilt auch, falls die Verschmelzung nicht wirksam werden sollte. 9. Schlussbestimmungen Dieser Vertrag bedarf für seine Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung des 9.1 übernehmenden Rechtsträgers sowie der Eintragung ins Handelsregister. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Regelungslücke befinden, lässt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen 9.2 unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine angemessene, wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie den Punkt von vornherein bedacht hätten.'
Der Verschmelzungsvertrag wurde vor Einberufung der Hauptversammlung zum für die Gesellschaft
zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingereicht. Zudem wurde am 23. April 2021 im
Bundesanzeiger auf die bevorstehende Verschmelzung und das Recht der Aktionäre nach § 62 Absatz 2 UmwG
hingewiesen. Der Verschmelzungsvertrag, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der GFT Technologies SE für
die Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020 sowie der Jahresabschluss der GFT Smart Technology Solutions GmbH
(bis zum 23. Juli 2019 unter der Firma AXOOM GmbH) für das Geschäftsjahr 2018/2019, der Jahresabschluss
und Lagebericht der GFT Smart Technology Solutions GmbH für das Geschäftsjahr 2019/2020 und der
Jahresabschluss der GFT Smart Technology Solutions GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 2020 sind im Internet
unter
www.gft.com/hv
veröffentlicht.
Da die GFT Technologies SE Alleingesellschafterin der GFT Smart Technology Solutions GmbH ist, sind
die Erstellung eines Verschmelzungsberichts gemäß § 8 Absatz 3 Satz 1 UmwG, eine Verschmelzungsprüfung
gemäß § 9 Absatz 2 UmwG und die Erstellung eines Verschmelzungsprüfungsberichts gemäß §§ 12 Absatz 3, 8
Absatz 3 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen, dem Verschmelzungsvertrag zwischen der GFT Smart
Technology Solutions GmbH als übertragendem Rechtsträger und der GFT Technologies SE als übernehmendem
Rechtsträger vom 15. April 2021 zuzustimmen.
Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl zum Verwaltungsrat vorgeschlagenen Kandidaten Ulrich Dietz, Stuttgart, Vorsitzender des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE
Mitglied des Verwaltungsrats seit: 18.08.2015 Persönliche Daten: Geburtsdatum: 25.01.1958 Geburtsort: Pforzheim, Deutschland Nationalität: deutsch Ausbildung:
1980-1982 Studium des Maschinenbaus an der Hochschule Reutlingen 1983-1985 Studium des Product Engineering an der Hochschule Furtwangen Abschluss: Diplom-Ingenieur Beruflicher Werdegang: 1987-1998 Geschäftsführer der Gesellschaft für Technologietransfer mbH, St. Georgen 1998-2015 Vorsitzender der Vorstands der GFT Technologies AG, Stuttgart 2015-2017 Chief Executive Officer (CEO) und stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE, Stuttgart Seit 2017 Vorsitzender des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE, Stuttgart Seit 2017 Geschäftsführender Gesellschafter der RB Capital GmbH, Stuttgart Seit 2020 Geschäftsführer der 1886 Ventures GmbH, Stuttgart Expertise/Schwerpunkte:
Leitung internationaler IT/Software Unternehmen, Führungstätigkeit und Gremienkompetenzen, Strategische Unternehmensentwicklung, wertorientierte Unternehmensführung, IT-Services, Technologie, Business Development, Innovationsmanagement, Erfahrung mit globalen institutionellen Investoren und 'Investor Relations', Unternehmensbeteiligungen, Mergers & Acquisitions, Venture Capital, Start-ups, Entrepreneurship, Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Drees & Sommer SE, Stuttgart Weitere wesentliche Tätigkeiten:
keine Dr. Paul Lerbinger, Stuttgart, Stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank AG
Mitglied des Verwaltungsrats seit: 18.08.2015 (davor seit 14.01.2011 Mitglied des Aufsichtsrats der GFT Technologies AG) Persönliche Daten: Geburtsdatum: 16.12.1955 Geburtsort: Oberstaufen, Deutschland Nationalität: deutsch Ausbildung:
1976-1981 Studium der Betriebswirtschaftslehre, Ludwig-Maximilian-Universität, München Abschluss: Diplom-Kaufmann 1982-1984 Promotionsstudium, Ludwig-Maximilian-Universität, München Abschluss: Doktor der Staatswissenschaft (doctor rerum politicarum) Beruflicher Werdegang: 1984-1987 Referent für Konzernfinanzierung/Kapitalmarktfinanzierung in der Abteilung Corporate Finance der BMW AG, München 1987-1990 Manager, ab 1. Januar 1988 Associate Director (Abteilungsdirektor), JP Morgan, London 1990-1993 Divisional Director (Abteilungsdirektor), S. G. Warburg, London und Frankfurt/Main 1993-1995 Director (Mitglied der Geschäftsleitung), S. G. Warburg, London und Frankfurt/Main 1995-2002 Managing Director der Deutsche Bank AG, London und Frankfurt/Main 2002-2010 Managing Director/Mitglied des Vorstands der Citigroup Global Markets Deutschland AG, Frankfurt/Main 2011-2012 Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank AG, Hamburg Seit 2011 Mitglied des Aufsichtsrats der GFT Technologies AG bzw. des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE, Stuttgart Expertise/Schwerpunkte:
Bilanzanalyse, ESG, Internal Audit, Finanzmanagement, Unternehmensbeteiligungen, Start-ups, Entrepreneurship, Venture Capital, Business-Strategie, Strategische Partnerschaften, Mergers & Acquisitions, Strategische Unternehmensentwicklung, breite betriebswirtschaftliche Führungserfahrung, Finanz- und Bankwissen, Erfahrung mit internationalen Kapitalmärkten, Erfahrung mit globalen institutionellen Investoren und 'Investor Relations', IT-Services Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Minimax Management GmbH, Bad Oldesloe (Vorsitzender) Weitere wesentliche Tätigkeiten:
Mitglied im Vorstand der Max-Planck Förderstiftung, Ressortverantwortung u.a. für Finanzen Dr.-Ing. Andreas Bereczky, Aachen, Mitglied des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE Ehemaliger Produktionsdirektor Zweites Deutsches Fernsehen
Mitglied des Verwaltungsrats seit: 18.08.2015 (davor seit 31.05.2011 Mitglied des Aufsichtsrats der GFT Technologies AG) Persönliche Daten: Geburtsdatum: 07.08.1953 Geburtsort: Budapest, Ungarn Nationalität: deutsch Ausbildung:
1971 Fachabitur und Gesellenprüfung als Maschinenschlosser 1971-1974 Facharbeiter-Ausbildungen zum Autoelektriker und Flugzeugmechaniker Studium des Maschinenbaus mit dem Schwerpunkt Luft- und Raumfahrttechnik an der Rheinisch-Westfälischen 1975-1982 Technischen Hochschule Abschluss: Diplom-Ingenieur Beruflicher Werdegang: 1982-1985 Doktorand in der Forschungsanstalt Jülich Abschluss: Dr.-Ing. 1985-1989 Leiter Systemberatung bei der BULL AG, Köln 1989-1996 Leiter Branchenzentrum Travel und Transport der Firma debis (Daimler-Benz Interservices) Systemhaus, Aachen 2000-2001 Geschäftsführer der debis Systemhaus GEI, Aachen 2001-2004 Geschäftsführer Banken und Versicherungen der T-Systems Service Line Systems Integration, Bonn und Aachen 2004-2018 Produktionsdirektor des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF), Mainz Seit 2011 Mitglied des Aufsichtsrats der GFT Technologies AG bzw. des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE, Stuttgart Expertise/Schwerpunkte:
Strategische Unternehmensentwicklung, Branchenkenntnisse Banken und Versicherungen, Start-ups, Mergers & Acquisitions, Mitglied und Vorsitzender in Aufsichtsgremien globaler IT-Unternehmen, Leitung internationaler IT/ Software-Unternehmen, Softwareinnovationen und Portfolio-Management, IT-Projekt und -Lizenzgeschäft, Transformation von analog zu digital in Medienunternehmen Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:
Keine Weitere wesentliche Tätigkeiten:
Keine Maria Dietz, Stuttgart, Mitglied des Verwaltungsrats der GFT Technologies SE ehemalige Leiterin des Einkaufs des GFT Konzerns
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April 29, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)