Ordentliche Generalversammlung 2021 findet ohne Publikum statt

Gestützt auf die COVID-19 Verordnung 3 des Bundesrats hat der Verwaltungsrat der Glarner Kantonalbank entschieden, die ordentliche Generalversammlung vom 23. April 2021 ohne Publikum durchzuführen. Die Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimme durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen.

Die nächste ordentliche Generalversammlung der Glarner Kantonalbank ist auf den 23. April 2021 geplant. Aufgrund der Entwicklungen rund um Covid-19 ist die Organisation eines Grossanlasses mit grossen Planungsunsicherheiten verbunden. Die weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar. Aus diesem Grund beschloss der Verwaltungsrat der Glarner Kantonalbank, die ordentliche Generalversammlung auch im Jahr 2021 nochmals ohne Publikum durchzuführen. Die Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Aktionärsrechte durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Eine persönliche Teilnahme ist leider nicht möglich.

Alle im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre werden Ende März 2021 schriftlich über die Traktanden und das Vorgehen informiert.

Der Verwaltungsrat der Glarner Kantonalbank bedauert es, die ordentliche Generalversammlung 2021 wiederum nicht im gewohnten geselligen Rahmen der Vorjahre durchführen zu können.


Medienmitteilung (PDF)



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