IRW-PRESS: Golden Dawn Minerals: Golden Dawn erhält Bohrgenehmigung für das
Konzessionsgebiet Phoenix, luftgestützte Vermessung zur Bestätigung zusätzlicher
Ziele - Greenwood BC

VANCOUVER, Kanada, 14. September 2021, Golden Dawn Minerals Inc., (TSX-V: GOM | FRANKFURT: 3G8C |
OTC Pink: GDMRD), (Golden Dawn oder das Unternehmen), gibt bekannt, dass es die endgültige
Genehmigung für seinen Bohrplan auf der Konzession Phoenix auf dem Edelmetallprojekt Greenwood
im Südosten von British Columbia (BC) erhalten hat, der voraussichtlich im Oktober
ausgeführt werden soll.
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2021/61452/TheFinal-NR-GOM-SEP14_DEPRcom.001.jpeg


Foto zeigt den Ausbiss des Ganges Minnie Moore und frühere Analyseergebnisse 

Die mehrjährige gebietsbezogene Genehmigung für Phoenix gilt für insgesamt 25
Bohrstandorte, von denen 12 für dieses Jahr genehmigt wurden. Von jedem der Standorte aus
können mehrere Bohrungen niedergebracht werden, sodass die Genehmigung in diesem Jahr ca. 7.200
Bohrmeter von insgesamt bis zu 15.000 Bohrmetern zulässt.

Das Konzessionsgebiet Phoenix ist umfassend mineralisiert und umfasst 29 ehemals produzierende
Minen und über 70 Mineralvorkommen. Die diesjährigen Ziele befinden sich im
nordöstlichen Bereich des Konzessionsgebiets und beinhalten die epithermalen Gold- und
Silberprospektionsgebiete Minnie Moore und Summit sowie nahe gelegene
Gold-Kupfer-Skarn-Lagerstätten nordöstlich der historischen Kupfer-Gold-Tagebaugrube
Phoenix.
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2021/61452/TheFinal-NR-GOM-SEP14_DEPRcom.002.jpeg


Foto zeigt kurzblättrigen Kalzit in epithermalen goldhaltigen Erzgängen aus Summit.

Das Vorkommen Minnie Moore ist ein silberreicher epithermaler Brekziengang, der in Kalkstein
beherbergt ist. Der Sulfidgehalt ist im Allgemeinen niedrig, kann aber 5 % Pyrit überschreiten,
mit weniger Chalkopyrit (Kupferkies), Sphalerit (Zinkblende), Bleiglanz, Tetrahedrit und Proustit.
Gediegenes Gold wurde im Dünnschliff und in Handproben gefunden. Im Jahr 2017 meldete Golden
Dawn aus Minnie Moore ein Kontrollprobenergebnis von 1.700 g/t Silber und 2,68 g/t Gold über
1,0 Meter (Pressemitteilung vom 18. Oktober 2017).

Das Vorkommen Summit liegt 75 m nördlich der Hauptskarnlagerstätte R. Bell und der
historischen Abbaustätten. Summit ist im Brooklyn-Kalkstein beherbergt und besteht aus
unterbrochenen Quarzgängen mit hohen Goldgehalten. Die Ergebnisse der Probenahmen im Jahr 1997
wurden mit 30,2 g/t Au über 7,3 Metern gemeldet. Im Jahr 2017 meldete Golden Dawn ein Ergebnis
einer Kontrollprobe aus Summit von 85,9 g/t Gold über 0,4 Meter (Pressemitteilung vom 18.
Oktober 2017).
Die BC-Mine ist eine von mehreren Skarnlagerstätten, die im nordöstlichen Bereich des
Konzessionsgebietes Phoenix vorkommen, wo Bohrungen geplant sind. Die historische Produktion in der
BC-Mine erfolgte von 1900 bis 1907, 1916 bis 1918 und im Jahr 1938; dabei wurden insgesamt 93.874
Tonnen mit 0,3 g/t Au, 71,0 g/t Ag und 4,4 % Cu gefördert. Die Mineralisierung trat als massive
bis halbmassive Chalkopyritlinsen mit nachgeordneten Magnetkies-, Pyrit- und
Magnetit-Verdrängungen in der triassischen Brooklyn-Gruppe auf, nahe dem Kontakt des
Sharpstone-Konglomerats im Westen (Liegendes) und einem schmalen Band aus Marmor/Kalkstein im Osten
(Hangendes). Paragenetisch vorkommende Skarn-Gangminerale umfassen Granat (am häufigsten),
Quarz, Kalzit, Epidot, Aktinolith und Chlorit.
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2021/61452/TheFinal-NR-GOM-SEP14_DEPRcom.003.jpeg
 

https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2021/61452/TheFinal-NR-GOM-SEP14_DEPRcom.004.jpeg


Historische BC-Mine (links) und Beispiel einer Kupfer-Gold-Skarn-Mineralisierung mit Malachit
(rechts).

Die Phoenix-Genehmigung ist von vier Genehmigungen, die für Golden Dawn bearbeitet werden,
die erste, die vom Ministry of Energy Mines and Low Carbon Innovation (EMLI) die endgültige
Zustimmung erhalten hat. Drei der vier Genehmigungen (Phoenix, Golden Crown und Lexington) sind
bestehende Genehmigungen, während eine (Tam OShanter) ein neuer Antrag ist. 
https://www.irw-press.at/prcom/images/messages/2021/61452/TheFinal-NR-GOM-SEP14_DEPRcom.005.jpeg


Karte der Gebiete des Edelmetallprojekts Greenwood.

Die Leser werden darauf hingewiesen, dass die in dieser Meldung erwähnten historischen
Aufzeichnungen von einem qualifizierten Sachverständigen untersucht, aber nicht bestätigt
wurden. Weiterführende Arbeiten sind erforderlich, um die Genauigkeit der historischen
Aufzeichnungen, auf die in dieser Meldung Bezug genommen wird, zu verifizieren.

Der fachliche Inhalt dieser Pressemeldung wurde von Dr. Mathew Ball, P.Geo, dem President des
Unternehmens, in seiner Eigenschaft als qualifizierter Sachverständiger gemäß
Vorschrift NI 43-101 genehmigt.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Fachbericht gemäß National
Instrument 43-101, der auf der Website des Unternehmens unter www.goldendawnminerals.com
verfügbar ist. 

Für das Board of Directors:
GOLDEN DAWN MINERALS INC.
gez: -Christopher R. Anderson

Christopher R. Anderson, CEO

Weitere Informationen erhalten Sie über:
Golden Dawn Minerals Inc. - Corporate Communications 
Tel: 604-221-8936 
E-Mail: Office@goldendawnminerals.com 

Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen: Diese Pressemitteilung enthält bestimmte
zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetze, die sich unter anderem auf
die vorläufigen Pläne im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Unternehmensaktien
beziehen. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass solche Aussagen auf vernünftigen
Annahmen basieren, kann keine Gewähr übernommen werden, dass diese Erwartungen auch
tatsächlich eintreffen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen
Fakten beruhen und im Allgemeinen, jedoch nicht immer, mit Begriffen wie erwartet, plant,
antizipiert, glaubt, beabsichtigt, schätzt, prognostiziert, versucht, potenziell, Ziel,
aussichtsreich und ähnlichen Ausdrücken dargestellt werden bzw. in denen zum Ausdruck
gebracht wird, dass Ereignisse oder Umstände eintreten werden, würden, dürften,
können, könnten oder sollten. Es handelt sich auch um Aussagen, die sich
naturgemäß auf zukünftige Ereignisse beziehen. Das Unternehmen gibt zu bedenken,
dass zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen, Schätzungen und Meinungen des Managements zum
Zeitpunkt der Äußerung dieser Aussagen basieren und eine Reihe von Risiken und
Ungewissheiten beinhalten. Es kann folglich nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als
wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse
können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Sollten sich die
Annahmen, Schätzungen oder Meinungen des Managements bzw. andere Faktoren ändern, ist das
Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen dem aktuellen Stand anzupassen,
es sei denn, dies wird in den geltenden Wertpapiergesetzen ausdrücklich gefordert. Zu den
Faktoren, die dazu führen könnten, dass die zukünftigen Ergebnisse wesentlich von
jenen der zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, zählen u.a. die Möglichkeit, dass die
TSX Venture Exchange der geplanten Aktienzusammenlegung nicht zustimmt, und dass das Unternehmen
möglicherweise nicht in der Lage ist, ausreichende Zusatzmittel aufzubringen, um sein
Geschäft weiterzuführen. Für weitere Details zu Risikofaktoren und deren
mögliche Auswirkungen empfehlen wir dem Leser, die Berichte des Unternehmens zu konsultieren,
die über das System für Elektronische Dokumentenanalyse und -abfrage der kanadischen
Wertpapierbehörde (SEDAR) unter www.sedar.com öffentlich zugänglich sind. Diese
Pressemeldung ist kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf oder Verkauf von
Wertpapieren des Unternehmens in Rechtsstaaten, in denen ein solches Angebot bzw.
Vermittlungsangebot oder ein solcher Verkauf ungesetzlich wäre. Dazu zählen auch die
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden bzw.
werden weder gemäß dem United States Securities Act von 1933 (Gesetz von 1933) noch
gemäß den Wertpapiergesetzen einzelner Bundesstaaten registriert und dürfen in den
Vereinigten Staaten  bzw. US-Bürgern (laut Definition der Vorschrift S im Gesetz von 1933)
nicht angeboten oder verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem Gesetz von 1933 bzw. den
geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen oder keine Ausnahmegenehmigung von einer solchen
Registrierungsverpflichtung besteht. 

DIESE PRESSEMELDUNG STELLT KEIN VERKAUFSANGEBOT BZW. KEIN VERMITTLUNGSANGEBOT ZUM KAUF VON
WERTPAPIEREN DAR. ZUDEM DÜRFEN DIE WERTPAPIERE NICHT IN RECHTSSYSTEMEN VERKAUFT WERDEN, IN
DENEN EIN VERKAUFSANGEBOT, EIN VERMITTLUNGSANGEBOT ODER DER VERKAUF VON WERTPAPIEREN VOR DER
REGISTRIERUNG ODER QUALIFIZIERUNG GEMÄSS DEN GELTENDEN WERTPAPIERGESETZEN IN DIESEN
RECHTSSYSTEMEN RECHTSWIDRIG WÄRE. 

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange
als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die
Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung. 

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird,
ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur
besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder
zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit,
die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des
Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die
englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der
Firmenwebsite!


Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=61452
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link: 
https://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=61452&tr=1

NEWSLETTER REGISTRIERUNG:

Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihr Postfach: http://www.irw-press.com/alert_subscription.php?lang=de&isin=CA3808958050 Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich. Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.