GR Properties Limited gab eine ungeprüfte Gewinnprognose für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr ab. Der Vorstand des Unternehmens gab bekannt, dass der den Aktionären zurechenbare Verlust für das am 31. Dezember 2016 endende Jahr im Vergleich zum Verlust, der den Aktionären für das am 31. Dezember 2015 endende Jahr zurechenbar ist, voraussichtlich um etwa 100 % steigen wird. Der Anstieg des Verlusts ist vor allem auf folgende Faktoren zurückzuführen: die Verbuchung von Verlusten aus dem beizulegenden Zeitwert von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Die Gruppe erwarb im August 2016 ein Bürogebäude in London, Vereinigtes Königreich, zu einem Preis von 27.780.000 £. Der ausgewiesene Verlust des beizulegenden Zeitwerts, d.h. der Überschuss der Anschaffungskosten über den beizulegenden Zeitwert, war ausschließlich auf die kapitalisierte Stempelsteuer und die direkt angefallenen Rechts- und Transaktionskosten zurückzuführen; und der im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 ausgewiesene Wechselkursverlust im Zusammenhang mit dem in London, Großbritannien, erworbenen Bürogebäude. Dieser Wechselkursverlust wurde hauptsächlich durch die erhebliche Abwertung des britischen Pfunds nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 23. Juni 2016 verursacht. Der Vorstand ist der Ansicht, dass der Anstieg des Jahresverlustes auf die oben genannten nicht zahlungswirksamen Posten zurückzuführen ist und keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Cashflow der Gruppe zu erwarten sind.