20,00% und für die langfristig variable Vergütung eine solche von 30,00 bis 42,50% an der

Ziel-Gesamtvergütung fest. Die Bandbreiten-Struktur ermöglicht


                            je nach Vorstandsmitglied eine auf den Verantwortungsbereich und die Funktion 
              -             zugeschnittene Ziel-Gesamtvergütung und Maximalvergütung unter Wahrung der definierten 
                            aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen festzulegen, 
                            die erforderlichen Grenzen des Verhältnisses von fixen und variablen Vergütungskomponenten 
              -             einzuhalten, 
                            die Einhaltung der von der Hauptversammlung festgelegten Obergrenze von 200% der fixen 
              -             Vergütung für variable Vergütungskomponenten (Bonus-Cap), 
              -             bei der Verteilung der Gesamtvergütung dennoch auch flexibler auf individuelle 
                            Anforderungen an die einzelnen Vorstandsmitglieder eingehen zu können. 

Tab. 3: Bandbreiten-Struktur für Komponenten des Vergütungssystems

Die Ziel-Gesamtvergütung für jedes Mitglied des Vorstands errechnet sich aus der Summe aller festen und

variablen Vergütungsbestandteile eines Geschäftsjahres bei hundertprozentiger Zielerreichung. Im

Verhältnis zur Ziel-Gesamtvergütung betragen - jeweils im Mittelwert - die fixen Vergütungsbestandteile

46,25%, die kurzfristig variablen Vergütungsbestandteile 17,50% und die langfristig variablen

Vergütungsbestandteile 36,25%. Die Komponenten der Zusammensetzung sind nachstehend dargestellt.

Tab. 4: Graphische Darstellung 'Zusammensetzung - Ziel-Gesamtvergütung und Maximal-Vergütung'

Zusätzlich wird die Ziel-Gesamtvergütung nach oben hin durch die Maximalvergütung begrenzt. Aus den

festen und variablen Vergütungsbestandteilen lässt sich rechnerisch eine maximale Gesamtvergütung

ableiten. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat gemäß § 87a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 AktG einen konkreten

Betrag für die maximale Auszahlung an die einzelnen Vorstandsmitglieder bestimmt, den er jährlich

festlegt. Der Betrag dieser Maximalvergütung beträgt für das Geschäftsjahr 2021 für den Vorstandsvorsitz

1,61 Millionen EUR, für den Finanzvorstand 1,55 Millionen EUR und für jedes ordentliche Mitglied des

Vorstands 1,0 Millionen EUR. Die Maximalvergütung setzt einen nicht überschreitbaren

Aufwands-Höchstbetrag als oberste Grenze ('Cap') für das betreffende Jahr fest und beschränkt damit den

maximalen Zufluss aller Vergütungsbestandteile, ohne dass hierin eine angestrebte Vergütungshöhe zu sehen

ist. Die Maximalvergütung soll eine unverhältnismäßig hohe Vergütung der Vorstandsmitglieder vermeiden

und ist daher ausdrücklich von der Ziel-Gesamtvergütung zu unterscheiden.


              3.3.          Übersicht über die Vergütungskomponenten 

3.3.1. Festvergütung und Nebenleistungen


              Vergütungs-     Beschreibung                                 Zielsetzung und 
              element                                                      Strategiebezug 
              Fixe Vergütungskomponenten 
                              Feste, erfolgsunabhängige, vertraglich 
              Festvergütung   vereinbarte, jährliche Festvergütung 
                              (brutto), die in 12 gleichen Teilen zum Ende 
                              eines jeden Kalendermonats ausbezahlt wird. 
                              Gewährung eines Firmenfahrzeuges auch zur 
                              privaten Nutzung (Versteuerung nach 
                              1%-Regelung). 
                              Kompensationszahlung in Höhe des für diesen 
                              Berechtigungskreis bei einer 
                              Fahrzeuggestellung zu ermittelnden           Gewährung eines vertraglich vereinbarten 
                              Sachbezugswertes (1%-Regelung), sollte nicht fixen Einkommens in Form eines festen 
                              für ein Fahrzeug optiert worden sein.        Jahresgehaltes zuzüglich Nebenleistungen, 
                              Gruppenunfallversicherung                    das in Summe der jeweiligen Rolle und 
                              Für die Mitglieder des Vorstands besteht     Verantwortung der einzelnen 
                              eine                                         Vorstandsmitglieder sowie dem Umfang und der 
              Nebenleistungen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Komplexität des Geschäfts angemessen und 
                              GRENKE AG. Diese sieht für jedes             marktüblich ist. 
                              Vorstandsmitglied einen Selbstbehalt von 
                              zehn Prozent je Schadensfall, maximal aber 
                              das Eineinhalbfache der jährlichen festen 
                              Vergütung für alle Schadensfälle pro Jahr 
                              vor. 
                              Zuschüsse zur privaten Kranken- und 
                              Pflegeversicherung bis maximal zur Hälfte 
                              der durchschnittlichen Höchstbeiträge in der 
                              gesetzlichen Kranken- und sozialen 
                              Pflegeversicherung. 
                              Jährliche Vorsorgeuntersuchungen 
                                                                           Übernahme von Kosten und Ausgleich von 
              Sachleistungen  Erstattung beruflich bedingter Umzugskosten  wirtschaftlichen Nachteilen, die mit der 
              und sonstige                                                 Vorstandstätigkeit in Verbindung stehen oder 
              Leistungen      Reisespesen                                  die Vorstandstätigkeit unterstützen und 
                                                                           fördern. 
                              IT-/ Kommunikations-Equipment 

Falls ein Mitglied erstmalig, also ohne jegliche Vorerfahrung in einer vergleichbaren Position, ein

Vorstandsmandat antritt und ernannt wird, findet die 'Newcomer-Regel' Anwendung, welche besagt, dass der

Ersternennungszeitraum drei Jahre und die jährliche Festvergütung 80% der eines ordentlichen

Vorstandsmitglieds beträgt. Wird das Vorstandsmandat im Anschluss daran erneuert, bezieht sich der

Ernennungszeitraum in der Regel auf fünf weitere Jahre und die 'Newcomer-Regel' entfällt.

3.3.2. Altersvorsorgeleistungen


              Vergütungs-     Beschreibung                                                 Zielsetzung und 
              element                                                                      Strategiebezug 
              Fixe Vergütungskomponenten 
                              Beitragsorientierter Zuschuss in Höhe der Hälfte der 
                              Beiträge für eine gewählte Ausübungsform zur Altersvorsorge; 
                              maßgeblich für die Höhe des Zuschusses ist dabei der Betrag, Gewährung von Zuschüssen für 
              Altersvor-      der im Jahr des Abschlusses bzw. Eintritts erhoben wurde     die individuelle private 
              sorgeleistungen (jährliche Dynamik ist ausgeschlossen).                      Absicherung der einzelnen 
                              Zuschuss in Höhe der Hälfte der freiwilligen Beiträge zur    Vorstandsmitglieder. 
                              BVV (Branchenversorgungswerk der Banken und 
                              Finanzdienstleistungsinstitute). 

Die GRENKE AG gewährt im Rahmen der Ziel-Gesamtvergütung jedem Vorstandsmitglied

Altersvorsorgeleistungen, für die der Aufsichtsrat eine Bandbreite von 2,5% - 5,0% bezogen auf die

Ziel-Gesamtvergütung festlegt. Der obere Rahmen der Bandbreite bildet gleichsam den

Altersvorsorgeleistungs-Cap.

Die Altersvorsorgeleistungen dienen dem Aufbau einer adäquaten privaten Altersvorsorge. Die Beträge

werden als zweckgebundene Bargeldzuschüsse verstanden, mit denen das jeweilige Vorstandsmitglied seine

privat abgeschlossenen (bestehende oder neu abzuschließende) Altersvorsorgeverträge für die Dauer des

Dienstvertrages bedient.

3.3.3. Leistungskriterien der variablen Vergütung (STI/LTI)

Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder ist auf die kurz- und langfristige Entwicklung des

Konzerns ausgerichtet. Zur Umsetzung der Geschäftsstrategie müssen die notwendigen operativen Maßnahmen

definiert und erfüllt werden. Die maßgeblichen Kategorien beziehen sich auf das Erreichen von

finanziellen und nicht-finanziellen Zielen und Kriterien.

Die vom Aufsichtsrat festgelegten finanziellen Ziele sind dabei auf die Erreichung

betriebswirtschaftlicher Kennzahlen des Konzerns, wie die Neugeschäftsentwicklung (beispielsweise Umsatz,

Deckungsbeitrag 2, Neue Leasingverträge (N), Durchschnittliche Einlagenhöhe Bank, Neue Leasingvolumen

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July 08, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)