[NAW]), die Portfolioqualität (beispielsweise 90-Tage-Mahn-Kündigungsquote, Quote der schadhaften
Verträge, Nachgeschäftsquote, Qualität Forderungsportfolio) und die Effizienz (beispielsweise
Cost-Income-Ratio, E-Contract-Quote, Quartalszahlerquote, Lastschriftzahlerquote) ausgerichtet und unter
Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen risikoadjustiert ausgestaltet.
Die nicht-finanziellen Ziele werden mit jedem einzelnen Vorstand vereinbart. Sie sind dabei zum einen
auf das Erreichen von Ressortbezogenen Zielen, die zur Umsetzung strategischer Vorhaben beitragen, auf
eine 'Pay for Sustainability'-Komponente, die auf ESG-Nachhaltigkeitsrisiken (ESG steht für Environment,
Social und Governance) abzielt und auf die Bewertung der individuellen Beiträge der Vorstandsmitglieder
hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion, der Umsetzung des kulturellen Zielbildes und der
persönlichen Einhaltung von Governance-Regeln (beispielsweise durch jährliche internationale
Mitarbeiterzufriedenheitsumfrage), ausgerichtet.
Die Leistungskriterien der variablen Vergütung setzen Anreize für die Mitglieder des Vorstands, die
Geschäftsstrategie der GRENKE AG umzusetzen und im Sinne einer nachhaltigen und langfristigen
Geschäftsentwicklung der Gesellschaft zu handeln. Als Ausdruck nachhaltiger und verantwortungsbewusster
Unternehmensführung bestehen im Rahmen der variablen Vergütung im Zusammenhang mit der Bewertung der
Zielerreichung verschiedene Instrumente, wie etwa Einbehalte (Deferral), Backtesting, Malus- und
Clawback-Regeln, welche die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördern.
In Ausnahmefällen, etwa bei drohenden Risiken, spontanen Veränderungen der Marktbedingungen, II.1. abzuwendenden Schäden vom Unternehmen, und soweit zum Wohl der GRENKE AG erforderlich, ist der
Aufsichtsrat berechtigt, eine zeitlich befristete Aufhebung oder Anpassung dieser Regelung zu treffen,
die auch ein Aussetzen von Parametern beinhalten könnte.
3.3.4. Kurzfristig variable Vergütung (STI), Balanced Score Card
Vergütungs- Beschreibung Zielsetzung und element Strategiebezug Kurzfristig variable Vergütungskomponente (STI) Erfolgszulage auf Basis einer sogenannten Balanced Score Card (BSC) bis maximal 35% der jährlichen Festvergütung. Die Zielwerte für die definierten KPIs (Key Performance Indicators) werden vom Aufsichtsrat vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres für das kommende Geschäftsjahr in der BSC festgelegt. Hierfür werden die oben dargestellten Leistungskriterien (siehe unter 3.3.3) herangezogen. Die Zielwerte basieren auf der für das jeweilige Geschäftsjahr beschlossenen Planung, die aus einer 3-Jahres-Planung abgeleitet wird. Der Zeitraum der Jahresziele der BSC ist das Geschäftsjahr. Die Ziele der BSC sind aufgeteilt in finanzielle und nicht-finanzielle Ziele. Die finanziellen Ziele gelten für alle Vorstandsmitglieder gleichermaßen, definiert über entsprechende KPIs oder Kriterien (maximal erzielbar 20 Punkte). Nicht-finanzielle Ziele stellen auf den Aufgaben- und Verantwortungsbereich sowie die Ziel ist das Erreichen der für das persönliche Leistung der einzelnen laufende Geschäftsjahr festgelegten Vorstandsmitglieder ab, wobei maximal 15 Punkte Unternehmensziele. erzielbar sind. Die Gewichtung der bis zu 35 zu vergebenden Punkte je Vorstand wird vom Aufsichtsrat vor Die BSC setzt Anreize für ein profitables Beginn eines Geschäftsjahres festgelegt. Ein Wachstum sowie eine kontinuierliche und Punkt in der BSC entspricht dabei einer Zulage nachhaltige Geschäftsentwicklung und Erfolgszulage von 1,0% bezogen auf die monatliche berücksichtigt den operativen Erfolg auf (BSC) - Festvergütung. Konzern- und Länderebene. Die BSC misst Jahresbonus Eine anteilige monatliche Zulage bezogen auf 21 die kurzfristige Leistung der Punkte wird als Vorschussleistung und unter dem Vorstandsmitglieder dort, wo sie entsteht Vorbehalt der Überprüfung der Zielerreichung und von diesen durch entsprechende nach Ablauf des Geschäftsjahres ausbezahlt. Managemententscheidungen beeinflusst Diese Vorschussleistung hat somit keine werden kann. Erfüllungswirkung. Alle darüber hinaus erzielten Punkte werden monatlich einbehalten (Deferral). Die einheitliche BSC des Vorstands zielt Nach Ablauf des Geschäftsjahres überprüft der auf das Agieren als Gesamtgremium ab. Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied die konkrete Zielerreichung, bei der ein Soll-/ Ist-Abgleich zwischen den Zielwerten und den tatsächlich erzielten Werten vorgenommen wird. In Abhängigkeit von der Zielerreichung erfolgt eine Auszahlung der einbehaltenen Punkte. Im Falle des Nichterreichens der in der Jahres-BSC hinterlegten Ziele werden die einbehaltenen Punkte zur Verrechnung genutzt. Sollten die einbehaltenen Punkte nicht ausreichen, um gegebenenfalls negative Ergebnisse verrechnen zu können, kann die bereits ausgezahlte variable Vergütung zurückgefordert werden (Clawback-Regel). Der Rückgriff ist bis maximal 3 Jahre möglich. Als Absicherung für außerordentliche Situationen (z.B. in Krisenzeiten oder wirtschaftlich schwierigen Situationen) besteht die Möglichkeit einer außerordentlichen Anpassung. Diese erlaubt eine Reduktion der Erfolgszulage nach BSC um bis zu 40% durch den Aufsichtsrat.
Tab. 5: Jahres-Score-Card für die Mitglieder des Vorstands, Unterteilung in Bereich der finanziellen
Ziele und den Bereich der nicht-finanziellen Ziele
Die Kennzahlen stehen in direktem Zusammenhang mit der extern kommunizierten Jahresprognose und leiten
sich unmittelbar von den ebenfalls extern kommunizierten langfristigen Wachstumszielen der
3-Jahres-Planung ab. Alle Kriterien und Kennzahlen sind so gestaltet, dass die Zielerreichung auch
jeweils null betragen kann.
Die vom Aufsichtsrat festgelegten finanziellen Ziele sind für alle Vorstände gleich und beziehen sich
auf die für die Entwicklung des Konzerns wesentlichsten risikoadjustierten Kennzahlen, die im
Wesentlichen den Kategorien Neugeschäftsentwicklung, Portfolioqualität und Effizienz zuzuordnen sind
(siehe 3.3.3). Damit wird auch eine entsprechende Nähe zu den für die Mitarbeiter definierten operativen
Zielen sichergestellt.
Die festgelegten nicht-finanziellen Ziele vereinbart der Aufsichtsrat mit jedem einzelnen
Vorstandsmitglied vor Beginn eines Geschäftsjahres individuell. Diese orientieren sich gleichermaßen an
den kurz- bzw. langfristigen Unternehmenszielen und spiegeln die Schwerpunkte des jeweiligen
Vorstandsressorts unter Berücksichtigung nicht-finanzieller Aspekte wider. Sie referenzieren auf die
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July 08, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)