Zahlungsanspruch.                                  Während der Haltedauer entwickelt sich 
                            Der Ausgangswert entspricht dem ungewichteten      dieser Vergütungsbestandteil parallel 
                            arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Aktie   mit dem Unternehmenserfolg, der sich im 
                            der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem       Aktienkurs widerspiegelt. Der 
                            gleichwertigen Nachfolgesystem) an der Frankfurter Vergütungsbestandteil nimmt somit über 
                            Wertpapierbörse an sämtlichen Börsenhandelstagen   seine Zeitspanne an positiven wie auch 
                            vom 01.12. bis 23.12. (je einschließlich) des      negativen Entwicklungen teil und koppelt 
                            jeweiligen Vorjahres einer Tranche.                an die langfristige und ganzheitliche 
                            Der Zielwert entspricht dem ungewichteten          Unternehmensentwicklung an. 
                            arithmetischen Mittel der Schlusskurse der Aktie 
              Phantom       der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem       Auf diese Weise bildet sich sowohl der 
              Stock-        gleichwertigen Nachfolgesystem) an der Frankfurter gegenwärtige als auch der künftig 
              Programm      Wertpapierbörse an sämtlichen Börsenhandelstagen   erwartete aktienmarktindizierte 
                            vom 01.12. bis 23.12. (je einschließlich) des      Unternehmenserfolg in diesem 
                            Jahres der Gewährung einer Tranche.                Vergütungsbestandteil ab. 
                            Wertzuflüsse sind sämtliche geldwerten Leistungen, 
                            die alle Aktionäre von der Gesellschaft, bezogen   Sämtliche finanziellen und 
                            auf je eine Aktie, aufgrund Beschlusses der        nicht-finanziellen Leistungskriterien 
                            Hauptversammlung oder kraft Gesetzes erhalten      zur Förderung der Geschäftsstrategie und 
                            (z.B. Dividendenausschüttungen).                   des langfristigen Erfolgs des 
                            Die Summe der Wertzuflüsse je Aktie, die während   Unternehmens werden implizit über den 
                            der Laufzeit einer Tranche den Aktionären          aktienmarktindizierten 
                            zufließt, wird mit der Anzahl der Aktien (20.000)  Unternehmenserfolg eingebunden. 
                            multipliziert und dem Wertzuwachs der betreffenden 
                            Tranche hinzugerechnet.                            Es wird eine nachhaltige Anreizwirkung 
                            Bei Unklarheiten über das Bestehen, den Zeitpunkt  auch über den Haltezeitraum hinaus 
                            oder die Höhe von Wertzuflüssen entscheidet        geschaffen, denn die gehaltenen Aktien 
                            verbindlich der Aufsichtsrat                       motivieren nachhaltig dazu, den 
                            (Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB).       Unternehmenswert zu steigern. 
                            Soweit der Auszahlungsanspruch unter 
                            Berücksichtigung der vorstehenden Regelungen 
                            entsteht, ist dieser für sämtliche drei Tranchen, 
                            also für den Gesamtzeitraum der drei Jahre, 
                            insgesamt auf EUR 600.000 begrenzt. 
                            Der Auszahlungsanspruch für eine Tranche (und 
                            gegebenenfalls nachfolgende Tranchen) entfällt 
                            entschädigungs- und ersatzlos, wenn und soweit die 
                            Summe der Zahlungen für vorhergehende Tranchen - 
                            gegebenenfalls einschließlich der zur Auszahlung 
                            fälligen Tranche - EUR 600.000 übersteigt. 
                            Die Sperr- bzw. Haltefrist für so erworbene Aktien 
                            des Unternehmens beträgt vier Jahre. 

Im Vergütungssystem legt der Aufsichtsrat den Anteil der langfristig variablen Vergütung insgesamt

(Tantieme als Erfolgszulage und Phantom Stock-Programm) auf eine Bandbreite von 30% bis 42,5% bezogen auf

die Ziel-Gesamtvergütung fest, was im Mittelwert einem Anteil von 36,25% entspricht.

Für den Maximalbetrag des Auszahlungsanspruchs von insgesamt EUR 600.000 im Rahmen des Phantom

Stock-Programms ist für eine Tranche am Ende eines Geschäftsjahres ein Cap über die Bandbreite von

maximal 42,5% der Ziel-Gesamtvergütung und über die festgelegte Obergrenze von 200% für variable

Vergütungskomponenten (Bonus-Cap) implementiert.

3.4. Gewährungs- und Auszahlungsschema im zeitlichen Verlauf

Tab. 9: Graphische Darstellung Auszahlungsschema im Zeitverlauf

3.5. Sonstige Vergütungsregelungen


              Regeln                 Beschreibung 
                                     Vor Auszahlung der variablen Vergütung wird die Vereinbarkeit mit der 
                                     Risikotragfähigkeit, der angemessenen Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung und 
              Risikotragfähigkeit    den kombinierten Kapitalpuffer-Anforderungen überprüft und das Ergebnis dem 
                                     Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt, der dann die Entscheidung über eine 
                                     Auszahlung trifft. 
                                     (Teilweises) Einbehalten von variablen Vergütungsbestandteilen für festgelegten 
              Deferral-Regel         Zurückbehaltungszeitraum, an dessen Ende sich eine Überprüfung durch den 
                                     Aufsichtsrat anschließt (Backtesting). 
                                     Der Aufsichtsrat überprüft vor einer Auszahlung zeitlich verzögerter und damit 
              Backtesting            zurückbehaltener variabler Vergütungskomponenten (Deferral-Regel) nachträglich, ob 
              zurückbehaltener       die ursprünglich zur Gewährung festgelegten Zielerreichungsgrade auch zum 
              Vergütungsbestandteile Zeitpunkt der Überprüfung noch Bestand haben ('Soll/Ist'-Abgleich). Das 
                                     Backtesting kann zur Reduzierung eines Vergütungsbestandteils führen. 
                                     Der Aufsichtsrat prüft, ob neben der Zielerreichung weitere Gründe bestehen, die 
                                     zu einer Verringerung bis hin zu einem Verlust von variablen 
                                     Vergütungsbestandteilen führen können. Beispiele solcher Malus-Tatbestände sind: 
                                     -             Sitten- und pflichtwidriges Verhalten, 
                                                   Verstöße gegen wesentliche Sorgfaltspflichten, dienstliche Pflichten 
                                     -             oder Handlungsgrundsätze des Unternehmenskodex, 
                                                   Situationen, welche die dauerhafte Aufrechterhaltung oder 
                                     -             Wiederherstellung einer angemessenen Eigenmittel- und 
                                                   Liquiditätsausstattung erforderlich machen würden, 
              Malus-Regeln 
                                                   eine wesentliche Falschdarstellung des Jahresabschlusses der 
                                     -             Gesellschaft für das Geschäftsjahr, auf das sich die Zuteilung 
                                                   bezieht, oder wenn diese Ergebnisse angepasst worden sind, 
                                     -             erhebliches Versagen von Risikomanagement und -kontrollen, 
                                     -             Reputationsschäden durch ein Fehlverhalten des Vorstands, 
                                     -             regulatorische Sanktionen durch ein Fehlverhalten des Vorstands, 
                                     -             andere Umstände, die der Aufsichtsrat nach seinem Ermessen in ihrer 
                                                   Art oder Auswirkung als ähnlich zu den oben genannten erachtet. 

Clawback-Regel Rückforderung von bereits ausgezahlter Vergütung auf Grundlage einer

entsprechenden Vereinbarung mit den Mitgliedern des Vorstands.

Die Dienstverträge enthalten keine Abfindungszusage für den Fall einer vorzeitigen

Beendigung (mit Ausnahme der Regelung im Falle eines Kontrollwechsels, siehe

dort). Eine Abfindung kann aber, außer im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund,

Abfindungs-Cap in einer unter Beachtung der regulatorischen Vorgaben, insbesondere der

Institutsvergütungsverordnung, getroffenen Aufhebungsvereinbarung vereinbart

werden. Solche Zahlungen an das Vorstandsmitglied sind auf den Wert von zwei

Jahresvergütungen (inklusive der variablen Vergütungsbestandteile) begrenzt und

betragen nicht mehr als die Restlaufzeit des Vertrags (Abfindungs-Cap).

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 08, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)