DGAP-News: GRENKE AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
GRENKE AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.07.2021 in Kongresshaus Baden-Baden, Augustaplatz 
10, 76530 Baden-Baden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
2021-07-08 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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GRENKE AG Baden-Baden Wertpapier Kennnummer A161N3 
ISIN DE000A161N30 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Donnerstag, den 29. Juli 2021, ab 11.00 Uhr (MESZ), als 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit 
Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der 
GRENKE AG ein. 
Leider können wir Sie in diesem Jahr wegen der andauernden Pandemie erneut nicht persönlich vor Ort in Baden-Baden 
begrüßen. Die Hauptversammlung wird live in Bild und Ton im Internet übertragen. Das Stimmrecht kann ausschließlich im 
Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterinnen 
ausgeübt werden. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist das Kongresshaus Baden-Baden, 
Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden. 
Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung nicht 
vor Ort im Kongresshaus Baden-Baden verfolgen können. 
I.             Tagesordnung 
              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GRENKE AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
              Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die GRENKE AG und den Konzern, des Berichts des 
              Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1, § 315a 
              Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs, jeweils für das Geschäftsjahr 2020 
              Die vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter 
1.            www.grenke.de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung 

veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss

gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu

diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der GRENKE AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020

in Höhe von EUR 12.184.291,78 wie folgt zu verwenden:


              Bilanzgewinn                                                                   EUR 12.184.291,78 
              Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,26 je dividendenberechtigter Stückaktie EUR 12.088.848,98 
2.            Gewinnvortrag                                                                  EUR 95.442,80 

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den

Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 3. August 2021.

Die Gesellschaft besitzt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien und

wird auch zum Zeitpunkt der Hauptversammlung selbst keine eigenen Aktien halten.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das

Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, zu beschließen,


                            die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und 
                            Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu bestellen. 
                            Der Abschlussprüfer nimmt auch die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für 
                            das Geschäftsjahr 2022 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im 
                            Geschäftsjahr 2022 vor, soweit diese jeweils erfolgen sollen. 

Für die genannten Prüfungsleistungen hatte der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats gemäß dem Verfahren

nach Artikel 16 Abs. 2 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei

Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005 / 909 / EG der Kommission)

die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, und die BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, empfohlen und eine begründete Präferenz für die BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, mitgeteilt. An dieser Empfehlung hält er unverändert fest.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme Dritter

ist und ihm insbesondere keine Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung

auferlegt wurde, die seine Auswahl auf bestimmte Abschlussprüfer begrenzt hat.

Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Frau Claudia Krcmar und Herr Florian Schulte haben ihre Aufsichtsratsmandate mit Wirkung zur

Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung niedergelegt, so dass sie mit Ablauf der

Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat ausscheiden und Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat durch die

Hauptversammlung erforderlich sind.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1

der Satzung der GRENKE AG aus sechs, ausschließlich von den Aktionären/-innen zu wählenden, Mitgliedern

zusammen.

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 der Satzung der GRENKE AG erfolgt die Wahl eines Nachfolgers eines vor Ablauf

seiner Amtszeit ausgeschiedenen Mitglieds für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.

Das Vorschlagsrecht diesbezüglich obliegt allein dem Aufsichtsrat. Die Hauptversammlung ist an

Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,


                            Herrn Dr. Konstantin Nikolaus Maria Mettenheimer, Rechtsanwalt und Steuerberater sowie 
                            Chairman und Gesellschafter der PMB Capital Ltd, London, UK, wohnhaft in Königstein, 
              1.            mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung, als Nachfolger von Herrn Florian 
                            Schulte, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
                            Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
                            wählen. 
                            Herrn Norbert Freisleben, Geschäftsführer der Karl Häge Verwaltungs GmbH, Langenau, der 
                            NUFA GmbH, Böblingen, und der Arcan Verwaltung UG (haftungsbeschränkt) Böblingen, wohnhaft 
                            in Unterschleißheim, 
              2. 
                            mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung, als Nachfolger von Frau Claudia Krcmar, 
                            für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
                            Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
                            wählen. 

Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 Aktiengesetz:


                            Herr Dr. Konstantin Nikolaus Maria Mettenheimer: 
                            Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
                                           keine 

a)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von

Wirtschaftsunternehmen:


                                          HQ Holding GmbH & Co. KG, Bad Homburg 
6.                                        TTTech Computertechnik AG, Wien 

Herr Norbert Freisleben:

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July 08, 2021 09:05 ET (13:05 GMT)