DGAP-News: GRENKE AG / Schlagwort(e): Sonstiges 
GRENKE AG: Enforcement-Verfahren zum Konzernabschluss 2019 abgeschlossen; den Fehlerfeststellungen zugrundeliegende 
Aspekte bereits im Konzernabschluss 2020 berücksichtigt 
2021-07-27 / 18:48 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
GRENKE: Enforcement-Verfahren zum Konzernabschluss 2019 abgeschlossen; den Fehlerfeststellungen zugrundeliegende 
Aspekte bereits im Konzernabschluss 2020 berücksichtigt; keine weiteren Anpassungen erforderlich 
- BaFin stellt Fehler fest und formuliert Kritikpunkte in drei Themenfeldern im Konzernabschluss 2019: die bilanzielle 
Behandlung der Franchiseunternehmen, die Risikovorsorgeermittlung nach IFRS 9 sowie die ausgewiesenen Firmenwerte der 
Tochtergesellschaften in Portugal und Polen 
- Themenfelder sind bereits bekannt und wurden im Konzernabschluss 2020 rückwirkend angepasst bzw. in laufender 
Rechnung berücksichtigt 
- Nach Einschätzung von GRENKE ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid kein weiterer Anpassungsbedarf für den 
Konzernabschluss 2020 oder frühere Abschlüsse; nach dem Verständnis des Unternehmens sieht auch die BaFin keinen 
weiteren Anpassungsbedarf 
- Finanzvorstand Dr. Sebastian Hirsch: "Weiterer Schritt hin zur Normalität" 
Baden-Baden, den 27. Juli 2021: Die GRENKE AG, globaler Finanzierungspartner für kleine und mittlere Unternehmen, hat 
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im sogenannten Enforcement-Verfahren zur Prüfung des 
Konzernabschlusses 2019 einen Fehlerfeststellungsbescheid erhalten. Mit Bekanntgabe der Fehlerfeststellungen wird 
dieses Verfahren abgeschlossen. Die Kritikpunkte der BaFin aus der Prüfung mit Bescheid vom 16. Juli 2021 gegenüber 
GRENKE betreffen erwartungsgemäß die Themenfelder bilanzielle Behandlung der Franchiseunternehmen, 
Risikovorsorgeermittlung nach IFRS 9 sowie die ausgewiesenen Firmenwerte in Portugal und Polen im Konzernabschluss 
2019. 
Dazu Dr. Sebastian Hirsch, Finanzvorstand der GRENKE AG: "Der Bescheid markiert für uns vor allem das Ende dieser 
intensiven Prüfung. Weil wir alle wesentlichen Themen bereits antizipiert haben, enthält er keine Überraschungen. Für 
uns ist es gleichwohl ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Normalität." 
Am 22. Juli 2021 ordnete die BaFin die Bekanntmachung der festgestellten Fehler durch die GRENKE AG an. Die 
entsprechende formelle Bekanntgabe erfolgte am 27. Juli 2021 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie über die 
DGAP (www.dgap.de). 
Die GRENKE AG war in ihren Mitteilungen vom 26. Februar und 30. April dieses Jahres sowie im Geschäftsbericht 2020 
bereits auf die nun auch in den Fehlerfeststellungen relevanten Themen eingegangen und hatte diese Aspekte in ihrem 
Konzernabschluss 2020, soweit bilanziell wesentlich, rückwirkend für das Jahr 2019 angepasst bzw. in laufender Rechnung 
berücksichtigt. 
Nach Einschätzung von GRENKE ergibt sich aus dem Feststellungsbescheid kein weiterer Anpassungsbedarf für den 
Konzernabschluss 2020 oder frühere Abschlüsse. Nach dem Verständnis des Unternehmens sieht auch die BaFin keinen 
weiteren Anpassungsbedarf von Jahresabschlüssen aus dem nach der Bekanntgabe beendeten Enforcement-Verfahren. 
Im Detail handelt es sich um die im Folgenden aufgeführten Fehlerfeststellungen zum Konzernabschluss der GRENKE AG für 
das Jahr 2019: 
Bilanzielle Behandlung der Franchiseunternehmen 
Laut Einschätzung der BaFin hat es die GRENKE AG unterlassen, zwölf Tochterunternehmen in ihren Konzernabschluss 
einzubeziehen. Die Nichteinbeziehung dieser Unternehmen ist nach Bewertung der BaFin im Konzernabschluss zum 31.12.2019 
nicht durch rückwirkende Anpassung korrigiert worden. 
Außerdem hat es die GRENKE AG nach Einschätzung der BaFin unterlassen, weitere acht Tochterunternehmen ab dem Zeitpunkt 
der Beherrschung in ihren Konzernabschluss einzubeziehen. Die BaFin argumentiert, dass die GRENKE AG stattdessen zum 
Zeitpunkt des jeweiligen Kaufs der Tochterunternehmen fehlerhaft Unternehmenszusammenschlüsse bilanziert und die 
Tochterunternehmen erst ab diesem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen hat. Dadurch wurde unter anderem der 
Posten Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31.12.2019 um 54,3 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Im Geschäftsbericht 2020 
wurden daher die Vermögenswerte der Gesellschaft zum 31.12.2019 angepasst und mit insgesamt 7,098 Mrd. Euro 
ausgewiesen. Zum 31.12.2020 betrugen diese 7,332 Mrd. Euro. 
Wie im Geschäftsbericht 2020 bereits ausgewiesen, wurden die Franchisegesellschaften rückwirkend ab Beginn der 
Geschäftstätigkeit bzw. ab Anwendung des IFRS 10 in den Konsolidierungskreis der GRENKE AG einbezogen und für 2019 
rückwirkend konsolidiert. Dadurch verringerte sich das bilanzielle Eigenkapital zum 1. Januar 2019 um 85,1 Mio. Euro. 
Nach der Anpassung weist die GRENKE AG zum 1. Januar 2019 ein Eigenkapital von rd. 980 Mio. Euro aus. Zum 31.12.2019 
betrug das ausgewiesene Eigenkapital 1,143 Mrd. Euro. 
Ermittlung der Risikovorsorge nach IFRS 9 
Ein weiterer Kritikpunkt der BaFin betrifft die Wertberichtigungen von Leasingforderungen sowie die damit verbundene 
Risikovorsorgeermittlung. Die BaFin weist darauf hin, dass die unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen 
Leasingforderungen nach ihrer Ansicht zum 31.12.2019 in Höhe von insgesamt 22,7 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen wurden, 
weil für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts und damit für die Risikovorsorge zu hohe Zahlungserwartungen 
berücksichtigt worden waren. Nach der Anpassung betragen die unter den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen 
Leasingforderungen in Summe 1,952 Mrd. Euro zum 31.12.2019. 
Weiter wurden laut der BaFin die unter den langfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen Leasingforderungen in Höhe von 
1,1 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen, weil für die Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts und entsprechend für die 
Risikovorsorge nach Ansicht der BaFin zu hohe Zahlungserwartungen berücksichtigt worden waren. Nach Auffassung der 
BaFin hatte die GRENKE AG bei der Ermittlung der erwarteten Kreditverluste und damit der Risikovorsorge für die 
Leasingforderungen ausschließlich vergangenheitsbezogene Informationen berücksichtigt. Die unter den langfristigen 
Vermögenswerten ausgewiesenen Leasingforderungen belaufen sich nach der Anpassung zum Stichtag 31.12.2019 auf 3,823 
Mrd. Euro. 
Die GRENKE AG hat die Risikovorsorgeermittlung gemäß ihrem Geschäftsbericht 2020 angepasst und im Konzernabschluss zum 
31.12.2020 die Vorjahreszahlen für das Jahr 2019 entsprechend angepasst bzw. in laufender Rechnung berücksichtigt. 
Firmenwerte der Tochtergesellschaften in Portugal und Polen 
Laut BaFin wurden Geschäfts- oder Firmenwerte um 6,2 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. 
Davon entfallen 4,2 Mio. Euro auf die polnische Tochtergesellschaft. Hierzu stellt die BaFin fest, dass für den 
Wertminderungstest nach ihrer Ansicht nicht die am Bewertungsstichtag geltende Planung, sondern zu optimistische 
Umsatzschätzungen sowie ein zu geringer Kostenwachstumsfaktor zugrunde gelegt worden waren. 
2,0 Mio. Euro entfallen auf die Tochtergesellschaft in Portugal. Hierzu stellt die BaFin fest, dass nach ihrer Ansicht 
ein Bestandteil des gezahlten Kaufpreises in dieser Höhe nicht in Zusammenhang mit dem Erwerb der Tochtergesellschaft 
in Portugal im Jahr 2012 stand, sondern der Erledigung einer zuvor gescheiterten Transaktion zwischen der GRENKE AG und 
der Veräußerin der portugiesischen Tochtergesellschaft gedient hatte. 
Wie bereits mitgeteilt, hat die GRENKE AG im Konzernabschluss 2020 rückwirkend für 2019 eine Firmenwert-Abschreibung 
auf das Geschäft in Polen in Höhe von 4,2 Mio. Euro sowie eine Anpassung der Kaufpreisallokation für die portugiesische 
Franchisegesellschaft in Höhe von 2,0 Mio. Euro vorgenommen. 
Die BaFin hatte im September 2020 die Prüfung des Konzernabschlusses der GRENKE AG zum 31.12.2019 und des 
zusammengefassten Konzernlageberichts und Lageberichts für das Geschäftsjahr 2019 von der Deutschen Prüfstelle für 
Rechnungslegung (DPR) übernommen. Diese erfolgte zusätzlich zur Sonderprüfung der BaFin nach § 44 Kreditwesengesetz. 
Weitere Informationen erhalten Sie von: 
GRENKE AG 
Team Investor Relations 
Neuer Markt 2 
76532 Baden-Baden 
Telefon: +49 7221 5007-204 
E-Mail: investor@grenke.de 
Internet: www.grenke.de 
Pressekontakt 
Stefan Wichmann 
Executive Communications Consulting 
Neuer Markt 2 
76532 Baden-Baden 
Mobil: +49 (0) 171 20 20 300 
E-Mail: presse@grenke.de 
Über GRENKE 
Die GRENKE Gruppe (GRENKE) ist globaler Finanzierungspartner für kleine und mittlere Unternehmen. Kunden erhalten alles 
aus einer Hand: vom flexiblen Small-Ticket-Leasing über bedarfsgerechte Bankprodukte bis zum praktischen Factoring. Die 
schnelle und einfache Abwicklung sowie der persönliche Kontakt zu Kunden und Partnern stehen dabei im Mittelpunkt. 
1978 in Baden-Baden gegründet, ist die Gruppe heute mit über 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (gemessen nach 
Vollzeitäquivalenten) in 33 Ländern weltweit aktiv. Die GRENKE-Aktie ist an der 
Frankfurter Börse im SDAX gelistet (ISIN: DE000A161N30). 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
2021-07-27 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group 
AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

July 27, 2021 12:48 ET (16:48 GMT)