durch Warth & Klein Grant Thornton und den aktuellen Kenntnisstand der GRENKE AG aus der gesonderten Prüfung durch KPMG
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GRENKE AG: GRENKE informiert über die gutachtliche Stellungnahme durch Warth &
Klein Grant Thornton und den aktuellen Kenntnisstand der GRENKE AG aus der
gesonderten Prüfung durch KPMG
16.12.2020 / 15:22 CET/CEST
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GRENKE informiert über die gutachtliche Stellungnahme durch Warth & Klein Grant
Thornton und den aktuellen Kenntnisstand der GRENKE AG aus der gesonderten
Prüfung durch KPMG
Baden-Baden, den 16. Dezember 2020: Die GRENKE AG berichtet über die
gutachtliche Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein
Grant Thornton (WKGT) und nimmt dies zum Anlass, über ihren Kenntnisstand der
gesonderten, noch andauernden Prüfung durch die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) zu informieren. Gegenstand der vom
Aufsichtsrat der GRENKE AG beauftragten Untersuchung von WKGTwar die
Überprüfung der Vorteilhaftigkeit und Marktüblichkeit der erfolgten Übernahmen
der Franchise-Unternehmen.
Überprüfung der Vorteilhaftigkeit der Übernahmen von Franchise-Gesellschaften
WKGT kommt auf Grundlage der gewählten Prüfmethode und bestimmten Annahmen zu
dem abschließenden Ergebnis, dass die bisherigen 17 Franchise-Übernahmen
gesamthaft für die GRENKE AG als positiv bezeichnet werden können.
Zusammengefasst liegen laut WKGT die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
betrachteten Renditen zu den Franchise-Übernahmen im Rahmen von
Ergebniserwartungen, die eine Investition in Beteiligungen rechtfertigen. Den
Erhebungen von WKGT zufolge wurde eine Rendite vor Steuern in Höhe von
mindestens 10,7% für das Portfolio der übernommenen ehemaligen Franchisenehmer
in den Jahren 2016 bis 2019 jeweils erreicht oder übertroffen. Diese Rendite
bezieht sich auf das gesamte Investment der GRENKE AG. Dazu werden, vereinfacht
formuliert, die Kaufpreise, die Kapitalzuführungen, die ex post direkt
erwirtschafteten Ergebnisbeiträge der Gesellschaften nach IFRS sowie die im
Konzernverbund erzielten Ergebnisse aus dem Geschäft dieser Gesellschaften
herangezogen.
Überprüfung der Marktüblichkeit der Übernahmen
Zudem hat WKGT die Marktüblichkeit der Franchise-Übernahmen überprüft. Im
Ergebnis schätzt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Expansionsmodell der
GRENKE AG, bei dem die Franchise-Gesellschaften nach ca. fünf Jahren übernommen
werden, als sehr spezifisch und als mit anderen am Markt zugänglichen
Transaktionen schwer vergleichbar ein. Die Einbindung der externen
Finanzinvestoren wurde für die Expansion als grundsätzlich nachvollziehbar
beurteilt, die ausschließliche Zusammenarbeit mit der CTP Handels- und
Beteiligungs GmbH ist für WKGT hingegen nur zum Teil nachvollziehbar. Der
Vorstand der GRENKE AG hatte dazu bereits die Absicht bekanntgegeben, die
bestehenden Franchisegesellschaften in den Konzern integrieren und künftig mit
eigenen Start-up-Gesellschaften expandieren zu wollen.
Die Bewertungsmethodik der vereinbarten Kaufoptionen enthält nach Einschätzung
von WKGT zahlreiche marktkonforme Elemente, weicht aber insbesondere bei der
konkreten Umsetzung einzelner Transaktionen teils von dem in der M&A-Praxis
üblichen Standard ab. Es ist laut WKGT durchaus üblich, die Besonderheiten von
jungen Wachstumsunternehmen bei der Wertermittlung und der Festlegung von
Kaufpreisen in Form von wachstumsbedingten Gewinnadjustierungen und
Multiplikator-Abschlägen zu berücksichtigen. In mehreren Übernahmen früherer
Jahre ist der Verhandlungsprozess für WKGT nur vor dem spezifischen Hintergrund
einer dauerhaften Zusammenarbeit mit den Geschäftspartnern des
Franchise-Modells nachvollziehbar. Teilweise wurden kaufpreiserhöhende
Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten grundsätzlichen
Bewertungsmethodik festgestellt, die aber laut WKGT in Relation gesetzt zum
Gesamtkaufpreis im Rahmen üblicher Korridore für die Bewertung von Unternehmen
in einer frühen Entwicklungsphase lagen. Insgesamt wurden von WKGT
kaufpreiserhöhende Abweichungen von der ursprünglich vereinbarten
grundsätzlichen Bewertungsmethodik in Höhe von 15,1 Mio. Euro festgestellt (rd.
13% der Kaufpreise). Davon entfallen 9,2 Mio. Euro alleine auf die Transaktion
in Portugal im Jahr 2012. Diese ist aus Sicht von GRENKE vor allem aufgrund
damaliger strategischer Überlegungen und Expansionsabsichten nach Brasilien zu
bewerten. Auf andere Transaktionen entfallen zwischen 30 Tsd. Euro und 1,8 Mio.
Euro.
Die festgestellten Abweichungen sind nach Einschätzung von WKGT nicht
unerheblich, liegen aber im Rahmen üblicher Unschärfen bei der Bewertung von
Unternehmen in einer frühen Entwicklungsphase.
Prüfungen personeller und gesellschaftsrechtlicher Beziehungen in Bezug auf die
Eigentümerstrukturen der erworbenen Gesellschaften
Nach Abschluss der Prüfungshandlungen zur Vorteilhaftigkeit und Marktüblichkeit
setzt WKGT jetzt die Recherche zu personellen und gesellschaftsrechtlichen
Beziehungen in Bezug auf die Eigentümerstrukturen der erworbenen Gesellschaften
fort.
Der Vorstand beauftragte WKGT zudem mit der Bewertung der zum Erwerb
anstehenden Franchisegesellschaften.
GRENKE informiert über aktuellen Kenntnisstand der gesonderten Prüfung durch
KPMG
Die GRENKE AG informiert heute ferner über ihren aktuellen Kenntnisstand aus
der gesonderten Prüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(KPMG) im Zusammenhang mit den Behauptungen von Viceroy Research LLC.
Dabei handelt es sich um einen aktuellen Kenntnisstand des Vorstands von der
vom Aufsichtsrat in Auftrag gegebenen gesonderten Prüfung im Zusammenhang mit
der regulären Jahresabschlussprüfung durch KPMG zur Aktualisierung der
Risikoeinschätzung. Dieser Kenntnisstand stellt keine teilweise Vorwegnahme des
Prüfungsergebnisses zur Konzernabschlussprüfung dar und steht unter dem
Vorbehalt weiterer Erkenntnisse, die bis zum vollständigen Abschluss der
Prüfung erlangt werden können.
KPMG hat neben der Gewinnung eines aktualisierten Verständnisses von
Unternehmen, Umfeld und internem Kontrollsystem auch Funktionsprüfungen
interner Kontrollen sowie aussagebezogene Prüfungshandlungen einschließlich
Einzelfallprüfungen zu verschiedenen Zeitpunkten durchgeführt. Die nachfolgend
dargestellten Prüfungsnachweise im Rahmen des Risk Assessments hat KPMG-
vorbehaltlich des Prüfungsabschlusses - bis zur Erstellung dieser
Berichterstattung bereits erlangt:
Nachweise über die Existenz der Leasingverträge anhand von
Bestätigungsanfragen, erhaltenen Leasingzahlungen und der Überprüfung von
Belegen KPMG konnte im Rahmen ihrer Überprüfungen bisher keine Anhaltspunkte
feststellen, die vermuten lassen, dass das Leasinggeschäft nicht existiert. Für
eine Zufallsauswahl hat KPMG Nachweise über die Existenz dieser Leasingverträge
erlangt. KPMG hat über keine Anhaltspunkte berichtet, die darauf schließen
lassen, dass Vertriebspartner bzw. Fachhandelspartner, mit denen GRENKE im
Leasing zusammenarbeitet, nicht existieren. Ein Background Research zu den 30
größten Vertriebspartnern ergab keine Hinweise darauf, dass diese nicht
existieren, in kriminelle Geschäfte verwickelt sind oder in sonstiger Hinsicht
die Geschäftstätigkeit fragwürdig ist.
Abhängigkeit von Vertriebspartnern
Um eventuelle Konzentrationsrisiken und potenzielle Abhängigkeiten erkennen zu
können, wurde von KPMG die Struktur der Vertriebspartner des GRENKE Konzerns
auf Basis der Vertriebsdaten analysiert. Zum 31.08.2020 entfielen knapp 4,2%
des Konzern-Leasingvertragsportfolios auf die zehn größten Vertriebspartner im
Konzern.
Einbindung von Vertriebspartnern in das Risikomanagement sowie
Geschäftsverbindung zu Viewble Media UK
Die Behauptung, GRENKE habe durch Finanzierung der Leasinggüter Betrug
ermöglicht bzw. bewusst verschleiert, wird durch KPMG gegenwärtig nicht
bestätigt. Hinweise auf von KPMG identifizierte Prozessschwächen u.a. in der
fortlaufenden Überwachung von Lieferanten, will die Gesellschaft aufnehmen und
eine Integration in die internen Abläufe prüfen.
Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Für die Behauptung, die GRENKE AG sei systematisch an Geldwäsche beteiligt
gewesen oder habe solche ermöglicht, hat KPMG auf Basis aller bisherigen
Untersuchungen keine Hinweise oder Bestätigungen übermittelt. Einen Verstoß
gegen eine BaFin-Anordnung bei der Überprüfung des in den Vorwürfen genannten
Einzelfalls konnte KPMG nicht erkennen. Die Vorwürfe hinsichtlich
Geschäftsverbindungen mit unlizenzierten Trading-Plattformen ließen sich von
KPMG nicht substantiieren. Hinsichtlich der Angemessenheit der
organisatorischen Geldwäscheprävention im GRENKE Konzern hat KPMG wesentliche
Beanstandungen formuliert. Das im Rahmen der Prüfung identifizierte
Verbesserungspotenzial für den internen Prozess zur Geldwäscheprävention
befindet sich bereits in Überprüfung.
Beurteilung des Vorwurfs, die GRENKE BANK AG gebe Garantien an
Konzernunternehmen, die deren Existenz gefährden
Die Behauptung, dass die GRENKE BANK AG Garantien für die
Finanzverbindlichkeiten des Konzerns und insbesondere für emittierte Anleihen
übernimmt, wird auf Basis der bisherigen Erkenntnisse ebenfalls nicht
bestätigt.
Einbeziehung von Franchise-Unternehmen in den Konzernabschluss; Art und Umfang
der Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen im
IFRS-Konzernabschluss der GRENKE AG
Art und Umfang der in den Konzernabschluss der GRENKE AG einzubeziehenden
Personen und Gesellschaften - der Themenkomplex Konsolidierungskreis bzw.
"Related Parties" - sind Gegenstand der noch laufenden Prüfung von KPMG.
Unbeschadet der andauernden Prüfung evaluiert GRENKE die Hinweise von KPMG, die
Angaben über Geschäftsbeziehungen zu den Franchise-Unternehmen bzw. deren
Gesellschaftern entsprechend als Angaben nach IAS24 zu klassifizieren und
künftig im Anhang des Jahreskonzernabschlusses nach IFRS bereitzustellen und
Schwächen des internen Kontrollsystems abzustellen.
Fortsetzung der Prüfungshandlungen durch KPMG
KPMG weist ausdrücklich darauf hin, dass weitere umfassende Analysen und
Arbeiten erforderlich sind, die auf alle Gebiete der Prüfung ausstrahlen
können. KPMG setzt ihre gesonderten Prüfungshandlungen fort. Diese sind
Bestandteil der normalen Jahresabschlussprüfung, sodass kein gesonderter,
eigenständiger Bericht von KPMG an die Gesellschaft übermittelt werden wird.
Unabhängig davon noch durchzuführen bzw. abzuschließen sind vor allem: die
Überprüfung der Risikovorsorge sowie der Validierung der eingesetzten Modelle
zu deren Bewertung - insbesondere auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie -, die Würdigung der Impairment-Tests für den Goodwill, die
Prüfung des internen Kontrollsystems, die Durchführung der über die Group Audit
Instructions vereinbarten Prüfungshandlungen durch die Abschlussprüfer der
Tochtergesellschaften.
Über die abschließenden Ergebnisse der Prüfung zum 31. Dezember 2020 berichtet
KPMG im Prüfungsbericht und im Bestätigungsvermerk.
Die unabhängigen Prüfungshandlungen durch die BaFin dauern an
Die Sonderprüfung nach § 44 KWG sowie die Prüfung des Konzernabschlusses 2019
der GRENKE AG ("DPR-Prüfung") durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden von der Prüfungs- und
Beratungsgesellschaft Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft (Mazars) im Auftrag der BaFin unverändert und
unabhängig von den laufenden Prüfungen durch KPMG und WKGT fortgesetzt. Die
Prüfungen von BaFin und Mazars werden durch die Untersuchungen von KPMG und
WKGT nicht präjudiziert.
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GRENKE AG
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Über GRENKE
Die GRENKE Gruppe (GRENKE) ist ein globaler Finanzierungspartner für kleine und
mittlere Unternehmen. Kunden erhalten alles aus einer Hand: vom flexiblen
Small-Ticket-Leasing über bedarfsgerechte Bankprodukte bis zum praktischen
Factoring. Die schnelle und einfache Abwicklung sowie der persönliche Kontakt
zu Kunden und Partnern stehen dabei im Mittelpunkt.
1978 in Baden-Baden gegründet, ist die Gruppe heute mit über 1.700 Mitarbeitern
in 33 Ländern weltweit aktiv. Die GRENKE-Aktie ist an der Frankfurter Börse im
MDAX gelistet
(ISIN: DE000A161N30).
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