Kritikpunkte des Sonderprüfers der BaFin
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GRENKE AG: GRENKE informiert über entlastende Aussagen und Kritikpunkte des
Sonderprüfers der BaFin
26.02.2021 / 03:31 CET/CEST
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GRENKE informiert über entlastende Aussagen und Kritikpunkte des Sonderprüfers
der BaFin
- Mazars-Zwischenbericht im Auftrag der BaFin ergibt keine Zweifel an der
Existenz der Leasingforderungen; Vorwurf der Geldwäsche nicht bestätigt
- Kritikpunkte von Mazars betreffen insbesondere die bilanzielle Behandlung der
Franchiseunternehmen, mangelnde Offenlegung von Related Parties sowie Mängel in
der Geldwäscheprävention sowie in Teilen des Kundenkreditgeschäfts der GRENKE
Bank
- Franchiseunternehmen werden erstmals voll konsolidiert
- Nachsteuerergebnis für das Geschäftsjahr 2020 im oberen zweistelligen
Millionenbereich erwartet
- Nettoliquidität lag bei 1.290 Mio. Euro zum 22. Februar 2021
Baden-Baden, den 26.02.2021: Die GRENKE AG informiert heute über den
Zwischenstand der laufenden Sonderprüfung durch die von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mandatierte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars. Einen entsprechenden schriftlichen
Zwischenbericht über den aktuellen Stand der laufenden Prüfung hatten Vorstand
und Aufsichtsrat der GRENKE AG bei der BaFin erbeten. Die BaFin hat die von
Mazars genannten Sachverhalte noch nicht abschließend bewertet.
Zusammenfassung
Laut dem Zwischenbericht von Mazars haben sich keine Feststellungen ergeben,
die an dem rechtlichen Bestand und wirtschaftlichen Gehalt der Leasingverträge
mit ausstehenden Forderungen in Höhe von rund 5,6 Mrd. Euro zweifeln lassen.
Dem Bericht zufolge hat sich auch der Vorwurf der Geldwäsche nicht bestätigt.
Insgesamt zeichnet sich kein systematischer Bedarf für Goodwill-Abschreibungen
(Impairments) auf erworbene Franchiseunternehmen ab. Die Wertansätze seien
trotz methodischer Defizite vertretbar.
Neben den entlastenden Aussagen enthält der Bericht von Mazars auch wesentliche
Kritikpunkte: So hält Mazars es für geboten, die Franchiseunternehmen zu
konsolidieren. Kritisiert wurden zudem die nicht erfolgte Offenlegung
nahestehender Personen (Related Parties) in früheren Jahresabschlüssen, die
Abläufe in Teilen des Kundenkreditgeschäfts der GRENKE Bank und der Prozess der
Geldwäscheprävention. Darüber hinaus finden sich in dem Bericht die bereits
bekannten Feststellungen im Bereich Interne Revision und Compliance.
Auf wesentliche Hinweise aus den laufenden Prüfungen hatte die GRENKE AG in den
vergangenen Wochen und Monaten bereits reagiert. Unter anderem hat GRENKE
zwischenzeitlich begonnen, interne Prozesse maßgeblich weiterzuentwickeln, den
Vorstand um einen Chief Risk Officer erweitert und die Ressortverantwortung
klarer strukturiert. Nach dem Rücktritt von Vorstandsmitglied Mark Kindermann
beabsichtigt der Aufsichtsrat, den Vorstand zu verstärken.
Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte der Vorstand bekanntgegeben, das
Franchisemodell zu beenden und die Franchiseunternehmen in den Konzern zu
integrieren. Mit der geplanten gesellschaftsrechtlichen Übernahme der
Franchiseunternehmen wird die Gesellschaft sämtliche Geschäftsbeziehungen zur
CTP Handels- und Beteiligungs GmbH und zu den anderen Finanzinvestoren beenden.
Die im Folgenden im Detail aufgeführten Hinweise von Mazars stellen einen
Zwischenstand dar. Der finale Bericht über die beauftragte Sonderprüfung steht
weiterhin aus.
Keine Hinweise auf Geldwäsche
Laut Mazars hat sich der Vorwurf der Geldwäsche insgesamt nicht bestätigt.
Damit bestätigt Mazars die Zwischenergebnisse der noch laufenden Prüfung durch
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, über die GRENKE im Dezember 2020
berichtet hatte.
Mazars weist jedoch darauf hin, dass die internen Kontrollmaßnahmen der GRENKE
AG in Bezug auf die Geldwäscheprävention in Teilen nicht effektiv seien und die
sachliche wie auch personelle Ausstattung der Funktion des
Geldwäschebeauftragten wesentliche Mängel aufweise.
Kein Zweifel an der Existenz des Leasing-Geschäfts
Mazars zufolge gibt es keine Zweifel an der Existenz des Leasing-Geschäfts, das
mit seinen Leasingforderungen von 5,6 Mrd. Euro das Kerngeschäft von GRENKE
darstellt. Auch dieser Befund bestätigt die Zwischenergebnisse der laufenden
KPMG-Prüfung vom Dezember 2020.
Im Zusammenhang mit den Leasingforderungen hat Mazars auch die
Händlerüberwachung durch GRENKE überprüft. GRENKE arbeitet aktuell mit rund
36.000 Händlern zusammen, die die Leasingbeziehung zum Endkunden vermitteln.
Mazars hat Schwächen im internen Kontrollsystem identifiziert. Nach Auffassung
von GRENKE muss dieser Sachverhalt überprüft werden. Mazars hat keine
Anhaltspunkte für den Vorwurf des systematischen Betrugs durch Händler
gefunden.
Goodwill im Grundsatz werthaltig
Mazars bestätigt, dass keine systematischen Fehler bei der Überprüfung der
Werthaltigkeit des Goodwills auf bereits erworbene Franchiseunternehmen gemacht
wurden. Die Wertansätze des Goodwills seien trotz methodischer Defizite im
Einzelfall vertretbar. Bei der Bewertung der ehemaligen Franchisenehmer zum
Zeitpunkt des Kaufs sei es sowohl zu Abweichungen von dem ursprünglich
vereinbarten Kaufpreismechanismus nach oben als auch nach unten gekommen. Die
Kaufpreise seien dabei nicht systematisch überzeichnet gewesen.
Auf die Kaufpreisabweichungen hatte auch bereits Warth & Klein Grant Thornton
(WKGT) in seiner gutachtlichen Stellungnahme im Dezember 2020 hingewiesen, war
jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Käufe der 17 Franchiseunternehmen
gesamthaft für die GRENKE AG als positiv bezeichnet werden können.
Mazars kritisiert in diesem Kontext die Rendite der CTP sowie der übrigen
Finanzinvestoren ex post als überhöht. Das schließt Mazars aus einer Analyse
der Top 10-Erwerbe nach der Höhe des Goodwills. Dabei weist Mazars darauf hin,
dass bei den Franchisebeteiligungen zwischen 2003 und 2018 Rückflüssen von 62,6
Mio. Euro Investitionen von 7,2 Mio. Euro gegenüberstanden. Auf die in der
Vergangenheit nicht erworbenen Franchiseunternehmen entfielen Verluste von 6,5
Mio. Euro, die in den 62,6 Mio. Euro nicht enthalten sind.
Neuwürdigung der Bilanzierung des Franchisegeschäftes
Ein wesentlicher Kritikpunkt von Mazars betrifft die Bilanzierung der
Franchiseunternehmen. Mazars ist der Auffassung, dass diese bereits mit ihrer
Gründungim Konzernabschluss hätten konsolidiert werden müssen. Aufgrund dieser
Einschätzung hat der Vorstand nach Rücksprache mit dem Abschlussprüfer KPMG die
Bilanzierung des Franchisegeschäftes neu gewürdigt. Die Gesellschaft sieht
unter Einbezug aller vorliegenden Informationen mehr Anhaltspunkte dafür, dass
die Franchiseunternehmen unabhängig von den Eigentümerstrukturen aufgrund einer
faktischen Kontrolle nach IFRS 10 bereits mit ihrer Gründungim Konzernabschluss
hätten konsolidiert werden müssen. Aufgrund dieser Neueinschätzung werden im
Konzernabschluss für 2020 auch die Vergleichszahlen für 2019 korrigiert und
dargestellt. Die Konzernabschlüsse der Vorjahre bleiben unangetastet.
Die rückwirkende Vollkonsolidierung führt zu einer veränderten Darstellung der
Unternehmenserwerbe, und zwar ausschließlich in der Konzernbilanzierung nach
IFRS. Das hat keine Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns. Für die
erworbenen Franchiseunternehmen, die nach dem 31.12.2012 und somit seit
Inkrafttreten des IFRS 10 erworben wurden, wird kein Goodwill in der
Konzernbilanz ausgewiesen. Die Bilanzierung der Unternehmenskäufe erfolgt
direkt über das Eigenkapital. Dieses reduziert sich gegenüber der bisherigen
Darstellung um rund 90 Mio. EUR. Nach vorläufigen Berechnungen liegt die
bilanzielle Eigenkapitalquote bei rund 16 Prozent, was dem Zielniveau des
Konzerns entspricht. Für die Ermittlung der regulatorischen Eigenkapitalquote
ist dieser Effekt hingegen weitgehend neutral, da das aufsichtsrechtlich
relevante Eigenkapital immer um immaterielle Vermögensgegenstände wie
beispielsweise den Goodwill bereinigt wird.
Durch die Konsolidierung der Franchiseunternehmen wird der Hinweis von Mazars
obsolet, wonach für das ehemalige Franchiseunternehmen in Kroatien bereits zum
31.12.2019 ein Impairment in Höhe von ca. 8 Mio. Euro festzustellen gewesen
wäre. Da nach der neuen Bilanzierung für die Gesellschaft in Kroatien kein
Goodwill mehr in der Bilanz angesetzt wird, bedarf es auch keiner
Abschreibungen.
Die Vollkonsolidierung der Franchiseunternehmen wäre im Geschäftsjahr 2019
nahezu ergebnisneutral gewesen. Auf das Geschäftsergebnis 2020 wirkt sie sich
aufgrund der entfallenden Goodwillabschreibungen positiv aus.
Related Parties in die Anhangsangaben aufgenommen
Mazars hat kritisiert, dass Corina Stingaciu im Konzernrechnungswesen nicht als
nahestehende Person ("Related Party") identifiziert wurde, obwohl die Beziehung
zu Wolfgang Grenke innerhalb des Grenke-Konzerns bekannt gewesen sei. Nach den
nunmehr vorliegenden Informationen führt GRENKE sie und die von ihr
beherrschten Gesellschaften im Jahresabschluss 2020 als Related Parties und
macht diese Angaben vorsorglich auch für das Vorjahr. Auswirkungen auf das
Zahlenwerk hat dies nicht.
Feststellungen im Kundenkreditgeschäft der GRENKE Bank
Mehrere Mängel führt der Mazars-Bericht bei der Tochtergesellschaft GRENKE Bank
auf. Darunter finden sich auch Verstöße gegen die Mindestanforderungen an das
Risikomanagement (MaRisk), die sich auf Beanstandungen im Kundenkreditgeschäft
beziehen. Konkret aufgeführt sind eine Reihe von Kreditvergaben, bei denen
entweder keine bzw. keine ausreichenden Sicherheiten gewährt wurden
oder die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer nicht ausreichend überprüft
wurde.
Im Kern geht es um Kredite an kleine und mittlere Unternehmen im Volumen von
ca. 37 Mio. Euro und damit einen sehr geringen Teil der Konzern-Bilanzsumme von
mehr als 7 Mrd. Euro. Im Übrigen hatte die Bank bereits seit Frühjahr 2020
aufgrund der Corona-Pandemie kein weiteres Neugeschäft angenommen und jetzt
beschlossen, dieses Kreditgeschäft einzustellen. Mazars stuft die Mängel als
schwerwiegend ein. Das gilt auch für die Geldwäscheprävention der Bank, die
nach Einschätzung von Mazars die gesetzlichen Regeln nicht voll erfüllt. Mazars
hat jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die GRENKE Bank systematisch und
aktiv der Geldwäsche Vorschub geleistet habe.
GRENKE nimmt die genannten kritischen Punkte sehr ernst. Unter anderem plant
das Unternehmen, die Instrumente und Prozesse zur Kreditvergabe und zur
Geldwäsche-Prävention zügig und umfassend zu überarbeiten und den Vorstand der
GRENKE Bank zu verstärken.
Berechnung der Risikovorsorge
Ein weiterer Hinweis von Mazars betrifft die Methodik zur Berechnung der
Risikovorsorge nach dem Rechnungslegungsstandard IFRS 9. Es werden Modell- und
Dokumentationsschwächen festgestellt. Hinsichtlich des Modells merkt Mazars
unter anderem an, dass GRENKE bisher keine makroökonomischen Faktoren
berücksichtigt hat. Die GRENKE AG hält an ihren modellbasierten Ansätzen auf
Basis statistischer Verfahren fest, hat diese jedoch im Sinne des Standards
erweitert, ohne dass sich daraus nennenswert veränderte Einschätzungen zur Höhe
der Risikovorsorge ergeben haben.
Feststellungen zum internen Kontrollsystem, zu interner Revision und Compliance
Der Mazars-Bericht enthält auch Feststellungen zu fehlenden oder nicht
wirksamen prozessabhängigen Kontrollen im internen Kontrollsystem sowie
schwerwiegende Feststellungen zur internen Revision und
Compliance-Organisation. Die beiden letztgenannten decken sich weitestgehend
mit den Kritikpunkten der BaFin, über die GRENKE im Brief des
Aufsichtsratsvorsitzenden vom 8.2.2021 ausführlich informiert hatte und die zum
Rücktritt des Vorstandsmitglieds Mark Kindermann geführt hatten. Der Vorstand
hat damit begonnen, auf Basis dieser Feststellungen das interne Kontrollsystem
maßgeblich weiterzuentwickeln.
Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2020
GRENKE erwartet für das Geschäftsjahr 2020 ein Nachsteuerergebnis im oberen
zweistelligen Millionenbereich. Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31.
Dezember 2020 lag bei rund 16 Prozent. Das Unternehmen verfügt über eine
Nettoliquidität von 1.290 Mio. EUR zum 22. Februar 2021.
Ausblick
Insbesondere aufgrund der zeitaufwändigen Prüfungen kam es zu erheblichen
Verzögerungen, weshalb noch kein Unternehmenskalender 2021 festgelegt werden
konnte.
Das Testat für den Konzernjahresabschluss wird im zweiten Quartal 2021
erwartet. Über die abschließenden Ergebnisse der Prüfung zum 31. Dezember 2020
wird KPMG im Prüfungsbericht und im Bestätigungsvermerk berichten.
Der Vorstand befindet sich weiterhin in sehr enger und konstruktiver Abstimmung
mit der Prüfungsgesellschaft KPMG zur normalen Jahresabschlussprüfung sowie mit
den anderen prüfenden Gesellschaften im Rahmen der laufenden Sonderprüfungen.
Isabel Rösler, die seit Januar 2021 im Vorstand ist, verantwortet die
Koordination mit der BaFin und überwacht die Umsetzung der beschlossenen
Maßnahmen auf Basis der Prüfungsergebnisse. Im Aufsichtsrat hat Jens Rönnberg
als interimistischer stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender diese Aufgabe
übernommen, der im November 2019 zu GRENKE gestoßen ist.
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Über GRENKE
Die GRENKE Gruppe (GRENKE) ist ein globaler Finanzierungspartner für kleine und
mittlere Unternehmen. Kunden erhalten alles aus einer Hand: vom flexiblen
Small-Ticket-Leasing über bedarfsgerechte Bankprodukte bis zum praktischen
Factoring. Die schnelle und einfache Abwicklung sowie der persönliche Kontakt
zu Kunden und Partnern stehen dabei im Mittelpunkt.
1978 in Baden-Baden gegründet, ist das Unternehmen heute mit über 1.700
Mitarbeitern in 33 Ländern weltweit aktiv. Die GRENKE-Aktie ist an der
Frankfurter Börse im SDAX gelistet (ISIN: DE000A161N30).
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