GRENKE AG: GRENKE informiert über entlastende Aussagen und Kritikpunkte des
Sonderprüfers der BaFin

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GRENKE AG: GRENKE informiert über entlastende Aussagen und Kritikpunkte des
Sonderprüfers der BaFin

26.02.2021 / 03:31 CET/CEST
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GRENKE informiert über entlastende Aussagen und Kritikpunkte des
Sonderprüfers der BaFin

- Mazars-Zwischenbericht im Auftrag der BaFin ergibt keine Zweifel an der
Existenz der Leasingforderungen; Vorwurf der Geldwäsche nicht bestätigt

- Kritikpunkte von Mazars betreffen insbesondere die bilanzielle Behandlung
der Franchiseunternehmen, mangelnde Offenlegung von Related Parties sowie
Mängel in der Geldwäscheprävention sowie in Teilen des
Kundenkreditgeschäfts
der GRENKE Bank

- Franchiseunternehmen werden erstmals voll konsolidiert

- Nachsteuerergebnis für das Geschäftsjahr 2020 im oberen zweistelligen
Millionenbereich erwartet

- Nettoliquidität lag bei 1.290 Mio. Euro zum 22. Februar 2021

Baden-Baden, den 26.02.2021: Die GRENKE AG informiert heute über den
Zwischenstand der laufenden Sonderprüfung durch die von der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mandatierte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars. Einen entsprechenden schriftlichen
Zwischenbericht über den aktuellen Stand der laufenden Prüfung hatten
Vorstand und Aufsichtsrat der GRENKE AG bei der BaFin erbeten. Die BaFin hat
die von Mazars genannten Sachverhalte noch nicht abschließend bewertet.

Zusammenfassung

Laut dem Zwischenbericht von Mazars haben sich keine Feststellungen ergeben,
die an dem rechtlichen Bestand und wirtschaftlichen Gehalt der
Leasingverträge mit ausstehenden Forderungen in Höhe von rund 5,6 Mrd. Euro
zweifeln lassen. Dem Bericht zufolge hat sich auch der Vorwurf der
Geldwäsche nicht bestätigt. Insgesamt zeichnet sich kein systematischer
Bedarf für Goodwill-Abschreibungen (Impairments) auf erworbene
Franchiseunternehmen ab. Die Wertansätze seien trotz methodischer Defizite
vertretbar.

Neben den entlastenden Aussagen enthält der Bericht von Mazars auch
wesentliche Kritikpunkte: So hält Mazars es für geboten, die
Franchiseunternehmen zu konsolidieren. Kritisiert wurden zudem die nicht
erfolgte Offenlegung nahestehender Personen (Related Parties) in früheren
Jahresabschlüssen, die Abläufe in Teilen des Kundenkreditgeschäfts der
GRENKE Bank und der Prozess der Geldwäscheprävention. Darüber hinaus finden
sich in dem Bericht die bereits bekannten Feststellungen im Bereich Interne
Revision und Compliance.

Auf wesentliche Hinweise aus den laufenden Prüfungen hatte die GRENKE AG in
den vergangenen Wochen und Monaten bereits reagiert. Unter anderem hat
GRENKE zwischenzeitlich begonnen, interne Prozesse maßgeblich
weiterzuentwickeln, den Vorstand um einen Chief Risk Officer erweitert und
die Ressortverantwortung klarer strukturiert. Nach dem Rücktritt von
Vorstandsmitglied Mark Kindermann beabsichtigt der Aufsichtsrat, den
Vorstand zu verstärken.

Bereits im Oktober vergangenen Jahres hatte der Vorstand bekanntgegeben, das
Franchisemodell zu beenden und die Franchiseunternehmen in den Konzern zu
integrieren. Mit der geplanten gesellschaftsrechtlichen Übernahme der
Franchiseunternehmen wird die Gesellschaft sämtliche Geschäftsbeziehungen
zur CTP Handels- und Beteiligungs GmbH und zu den anderen Finanzinvestoren
beenden.

Die im Folgenden im Detail aufgeführten Hinweise von Mazars stellen einen
Zwischenstand dar. Der finale Bericht über die beauftragte Sonderprüfung
steht weiterhin aus.


Keine Hinweise auf Geldwäsche

Laut Mazars hat sich der Vorwurf der Geldwäsche insgesamt nicht bestätigt.
Damit bestätigt Mazars die Zwischenergebnisse der noch laufenden Prüfung
durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, über die GRENKE im Dezember
2020 berichtet hatte.

Mazars weist jedoch darauf hin, dass die internen Kontrollmaßnahmen der
GRENKE AG in Bezug auf die Geldwäscheprävention in Teilen nicht effektiv
seien und die sachliche wie auch personelle Ausstattung der Funktion des
Geldwäschebeauftragten wesentliche Mängel aufweise.

Kein Zweifel an der Existenz des Leasing-Geschäfts

Mazars zufolge gibt es keine Zweifel an der Existenz des Leasing-Geschäfts,
das mit seinen Leasingforderungen von 5,6 Mrd. Euro das Kerngeschäft von
GRENKE darstellt. Auch dieser Befund bestätigt die Zwischenergebnisse der
laufenden KPMG-Prüfung vom Dezember 2020.

Im Zusammenhang mit den Leasingforderungen hat Mazars auch die
Händlerüberwachung durch GRENKE überprüft. GRENKE arbeitet aktuell mit
rund
36.000 Händlern zusammen, die die Leasingbeziehung zum Endkunden vermitteln.
Mazars hat Schwächen im internen Kontrollsystem identifiziert. Nach
Auffassung von GRENKE muss dieser Sachverhalt überprüft werden. Mazars hat
keine Anhaltspunkte für den Vorwurf des systematischen Betrugs durch Händler
gefunden.

Goodwill im Grundsatz werthaltig

Mazars bestätigt, dass keine systematischen Fehler bei der Überprüfung der
Werthaltigkeit des Goodwills auf bereits erworbene Franchiseunternehmen
gemacht wurden. Die Wertansätze des Goodwills seien trotz methodischer
Defizite im Einzelfall vertretbar. Bei der Bewertung der ehemaligen
Franchisenehmer zum Zeitpunkt des Kaufs sei es sowohl zu Abweichungen von
dem ursprünglich vereinbarten Kaufpreismechanismus nach oben als auch nach
unten gekommen. Die Kaufpreise seien dabei nicht systematisch überzeichnet
gewesen.

Auf die Kaufpreisabweichungen hatte auch bereits Warth & Klein Grant
Thornton (WKGT) in seiner gutachtlichen Stellungnahme im Dezember 2020
hingewiesen, war jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass die Käufe der 17
Franchiseunternehmen gesamthaft für die GRENKE AG als positiv bezeichnet
werden können.

Mazars kritisiert in diesem Kontext die Rendite der CTP sowie der übrigen
Finanzinvestoren ex post als überhöht. Das schließt Mazars aus einer Analyse
der Top 10-Erwerbe nach der Höhe des Goodwills. Dabei weist Mazars darauf
hin, dass bei den Franchisebeteiligungen zwischen 2003 und 2018 Rückflüssen
von 62,6 Mio. Euro Investitionen von 7,2 Mio. Euro gegenüberstanden. Auf die
in der Vergangenheit nicht erworbenen Franchiseunternehmen entfielen
Verluste von 6,5 Mio. Euro, die in den 62,6 Mio. Euro nicht enthalten sind.

Neuwürdigung der Bilanzierung des Franchisegeschäftes

Ein wesentlicher Kritikpunkt von Mazars betrifft die Bilanzierung der
Franchiseunternehmen. Mazars ist der Auffassung, dass diese bereits mit
ihrer Gründung im Konzernabschluss hätten konsolidiert werden müssen.
Aufgrund dieser Einschätzung hat der Vorstand nach Rücksprache mit dem
Abschlussprüfer KPMG die Bilanzierung des Franchisegeschäftes neu gewürdigt.
Die Gesellschaft sieht unter Einbezug aller vorliegenden Informationen mehr
Anhaltspunkte dafür, dass die Franchiseunternehmen unabhängig von den
Eigentümerstrukturen aufgrund einer faktischen Kontrolle nach IFRS 10
bereits mit ihrer Gründung im Konzernabschluss hätten konsolidiert werden
müssen. Aufgrund dieser Neueinschätzung werden im Konzernabschluss für 2020
auch die Vergleichszahlen für 2019 korrigiert und dargestellt. Die
Konzernabschlüsse der Vorjahre bleiben unangetastet.

Die rückwirkende Vollkonsolidierung führt zu einer veränderten Darstellung
der Unternehmenserwerbe, und zwar ausschließlich in der Konzernbilanzierung
nach IFRS. Das hat keine Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns. Für die
erworbenen Franchiseunternehmen, die nach dem 31.12.2012 und somit seit
Inkrafttreten des IFRS 10 erworben wurden, wird kein Goodwill in der
Konzernbilanz ausgewiesen. Die Bilanzierung der Unternehmenskäufe erfolgt
direkt über das Eigenkapital. Dieses reduziert sich gegenüber der bisherigen
Darstellung um rund 90 Mio. EUR. Nach vorläufigen Berechnungen liegt die
bilanzielle Eigenkapitalquote bei rund 16 Prozent, was dem Zielniveau des
Konzerns entspricht. Für die Ermittlung der regulatorischen
Eigenkapitalquote ist dieser Effekt hingegen weitgehend neutral, da das
aufsichtsrechtlich relevante Eigenkapital immer um immaterielle
Vermögensgegenstände wie beispielsweise den Goodwill bereinigt wird.

Durch die Konsolidierung der Franchiseunternehmen wird der Hinweis von
Mazars obsolet, wonach für das ehemalige Franchiseunternehmen in Kroatien
bereits zum 31.12.2019 ein Impairment in Höhe von ca. 8 Mio. Euro
festzustellen gewesen wäre. Da nach der neuen Bilanzierung für die
Gesellschaft in Kroatien kein Goodwill mehr in der Bilanz angesetzt wird,
bedarf es auch keiner Abschreibungen.

Die Vollkonsolidierung der Franchiseunternehmen wäre im Geschäftsjahr 2019
nahezu ergebnisneutral gewesen. Auf das Geschäftsergebnis 2020 wirkt sie
sich aufgrund der entfallenden Goodwillabschreibungen positiv aus.

Related Parties in die Anhangsangaben aufgenommen

Mazars hat kritisiert, dass Corina Stingaciu im Konzernrechnungswesen nicht
als nahestehende Person ("Related Party") identifiziert wurde, obwohl die
Beziehung zu Wolfgang Grenke innerhalb des Grenke-Konzerns bekannt gewesen
sei. Nach den nunmehr vorliegenden Informationen führt GRENKE sie und die
von ihr beherrschten Gesellschaften im Jahresabschluss 2020 als Related
Parties und macht diese Angaben vorsorglich auch für das Vorjahr.
Auswirkungen auf das Zahlenwerk hat dies nicht.

Feststellungen im Kundenkreditgeschäft der GRENKE Bank

Mehrere Mängel führt der Mazars-Bericht bei der Tochtergesellschaft GRENKE
Bank auf. Darunter finden sich auch Verstöße gegen die Mindestanforderungen
an das Risikomanagement (MaRisk), die sich auf Beanstandungen im
Kundenkreditgeschäft beziehen. Konkret aufgeführt sind eine Reihe von
Kreditvergaben, bei denen entweder keine bzw. keine ausreichenden
Sicherheiten gewährt wurden
oder die Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer nicht ausreichend überprüft
wurde.

Im Kern geht es um Kredite an kleine und mittlere Unternehmen im Volumen von
ca. 37 Mio. Euro und damit einen sehr geringen Teil der Konzern-Bilanzsumme
von mehr als 7 Mrd. Euro. Im Übrigen hatte die Bank bereits seit Frühjahr
2020 aufgrund der Corona-Pandemie kein weiteres Neugeschäft angenommen und
jetzt beschlossen, dieses Kreditgeschäft einzustellen. Mazars stuft die
Mängel als schwerwiegend ein. Das gilt auch für die Geldwäscheprävention
der
Bank, die nach Einschätzung von Mazars die gesetzlichen Regeln nicht voll
erfüllt. Mazars hat jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass die GRENKE Bank
systematisch und aktiv der Geldwäsche Vorschub geleistet habe.

GRENKE nimmt die genannten kritischen Punkte sehr ernst. Unter anderem plant
das Unternehmen, die Instrumente und Prozesse zur Kreditvergabe und zur
Geldwäsche-Prävention zügig und umfassend zu überarbeiten und den
Vorstand
der GRENKE Bank zu verstärken.

Berechnung der Risikovorsorge

Ein weiterer Hinweis von Mazars betrifft die Methodik zur Berechnung der
Risikovorsorge nach dem Rechnungslegungsstandard IFRS 9. Es werden Modell-
und Dokumentationsschwächen festgestellt. Hinsichtlich des Modells merkt
Mazars unter anderem an, dass GRENKE bisher keine makroökonomischen Faktoren
berücksichtigt hat. Die GRENKE AG hält an ihren modellbasierten Ansätzen auf
Basis statistischer Verfahren fest, hat diese jedoch im Sinne des Standards
erweitert, ohne dass sich daraus nennenswert veränderte Einschätzungen zur
Höhe der Risikovorsorge ergeben haben.

Feststellungen zum internen Kontrollsystem, zu interner Revision und
Compliance

Der Mazars-Bericht enthält auch Feststellungen zu fehlenden oder nicht
wirksamen prozessabhängigen Kontrollen im internen Kontrollsystem sowie
schwerwiegende Feststellungen zur internen Revision und
Compliance-Organisation. Die beiden letztgenannten decken sich weitestgehend
mit den Kritikpunkten der BaFin, über die GRENKE im Brief des
Aufsichtsratsvorsitzenden vom 8.2.2021 ausführlich informiert hatte und die
zum Rücktritt des Vorstandsmitglieds Mark Kindermann geführt hatten. Der
Vorstand hat damit begonnen, auf Basis dieser Feststellungen das interne
Kontrollsystem maßgeblich weiterzuentwickeln.

Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2020

GRENKE erwartet für das Geschäftsjahr 2020 ein Nachsteuerergebnis im oberen
zweistelligen Millionenbereich. Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum 31.
Dezember 2020 lag bei rund 16 Prozent. Das Unternehmen verfügt über eine
Nettoliquidität von 1.290 Mio. EUR zum 22. Februar 2021.

Ausblick

Insbesondere aufgrund der zeitaufwändigen Prüfungen kam es zu erheblichen
Verzögerungen, weshalb noch kein Unternehmenskalender 2021 festgelegt werden
konnte.

Das Testat für den Konzernjahresabschluss wird im zweiten Quartal 2021
erwartet. Über die abschließenden Ergebnisse der Prüfung zum 31. Dezember
2020 wird KPMG im Prüfungsbericht und im Bestätigungsvermerk berichten.

Der Vorstand befindet sich weiterhin in sehr enger und konstruktiver
Abstimmung mit der Prüfungsgesellschaft KPMG zur normalen
Jahresabschlussprüfung sowie mit den anderen prüfenden Gesellschaften im
Rahmen der laufenden Sonderprüfungen. Isabel Rösler, die seit Januar 2021 im
Vorstand ist, verantwortet die Koordination mit der BaFin und überwacht die
Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen auf Basis der Prüfungsergebnisse. Im
Aufsichtsrat hat Jens Rönnberg als interimistischer stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender diese Aufgabe übernommen, der im November 2019 zu
GRENKE gestoßen ist.

Weitere Informationen erhalten Sie von:
GRENKE AG
Anke Linnartz
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
Telefon: +49 7221 5007-204
E-Mail: investor@grenke.de
Internet: www.grenke.de

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über GRENKE

Die GRENKE Gruppe (GRENKE) ist ein globaler Finanzierungspartner für kleine
und mittlere Unternehmen. Kunden erhalten alles aus einer Hand: vom
flexiblen Small-Ticket-Leasing über bedarfsgerechte Bankprodukte bis zum
praktischen Factoring. Die schnelle und einfache Abwicklung sowie der
persönliche Kontakt zu Kunden und Partnern stehen dabei im Mittelpunkt.

1978 in Baden-Baden gegründet, ist das Unternehmen heute mit über 1.700
Mitarbeitern in 33 Ländern weltweit aktiv. Die GRENKE-Aktie ist an der
Frankfurter Börse im SDAX gelistet (ISIN: DE000A161N30).


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26.02.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    GRENKE AG
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                   Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1171358



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1171358 26.02.2021 CET/CEST

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