GRENKE AG: GRENKE schlägt der Hauptversammlung Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln und Aktiensplit im Verhältnis 1:3 vor

^
DGAP-Ad-hoc: GRENKE AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
GRENKE AG: GRENKE schlägt der Hauptversammlung Erhöhung des Grundkapitals
aus Gesellschaftsmitteln und Aktiensplit im Verhältnis 1:3 vor

14.03.2017 / 10:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR,
übermittelt
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

GRENKE schlägt der Hauptversammlung Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln und Aktiensplit im Verhältnis 1:3 vor

Baden-Baden, den 14. März 2017: Aufsichtsrat und Vorstand der GRENKE AG
(ISIN DE000A161N30) werden der ordentlichen Hauptversammlung am 11. Mai 2017
eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zur Durchführung eines
Aktiensplits im Verhältnis 1:3 vorschlagen.

Der Kurs der GRENKE-Aktie hat sich im Verlauf der vergangenen Jahre
kontinuierlich erhöht. Ziel ist es durch die der Hauptversammlung
vorzuschlagende Erhöhung des Grundkapitals der GRENKE AG aus
Gesellschaftsmitteln nebst einem Aktiensplit im Verhältnis 1:3 den Handel
der Aktie liquider und die Aktie für Anleger noch attraktiver zu machen.

Das Grundkapital der GRENKE AG beträgt derzeit EUR 18.880.774,47 und ist
eingeteilt in 14.771.034 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von gerundet EUR 1,28. Nach
Durchführung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um EUR
25.432.327,53 - ohne Ausgabe neuer Aktien - beträgt das Grundkapital sodann
EUR 44.313.102,00. Durch den geplanten Aktiensplit im Verhältnis 1:3 treten
damit an die Stelle einer Stückaktie mit einem rechnerischen - nach
Eintragung der Kapitalerhöhung erhöhten - Anteil am Grundkapital von 3,00
EUR je Aktie drei Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von
je 1,00 EUR. An den Beteiligungsverhältnissen der Gesellschaft ergeben sich
weder durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln noch durch den
Aktiensplit Änderungen. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln hat
ferner keinen Einfluss auf die Höhe des bilanziellen Eigenkapitals der
Gesellschaft, da lediglich eine Umgliederung innerhalb des Eigenkapitals
stattfindet.

Die vom Aufsichtsrat und zuvor bereits vom Vorstand beschlossene
Tagesordnung der Hauptversammlung wird voraussichtlich am 27. März 2017 im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Zusammenhang mit dem geplanten Aktiensplit
werden die entsprechenden Satzungsregelungen angepasst.

Der Vorstand

Ende der ad hoc-Meldung.

Weitere Informationen erhalten Sie von:
GRENKE AG
Corporate Communications / Investor Relations
Neuer Markt 2
76532 Baden-Baden
Telefon: +49 7221 5007-204
E-Mail: investor@grenke.de
Internet: http://www.grenke.de


---------------------------------------------------------------------------

14.03.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------------

   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    GRENKE AG
                   Neuer Markt 2
                   76532 Baden-Baden
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)7221 50 07-204
   Fax:            +49 (0)7221 50 07-4218
   E-Mail:         investor@grenke.de
   Internet:       www.grenke.de
   ISIN:           DE000A161N30
   WKN:            A161N3
   Indizes:        SDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
                   Stuttgart, Tradegate Exchange



   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------

553753 14.03.2017 CET/CEST

°