Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft

Augsburg

- Wertpapier-Kenn-Nummer A1X3RR -

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur der am

Donnerstag, den 20. August 2020, 11:00 Uhrstattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die Hauptversammlung wird gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) abgehalten.

Die virtuelle Hauptversammlung wird in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in Augsburg, Fuggerstraße 1, stattfinden und im Wege der Bild-und Tonübertragung zugänglich sein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 mit dem

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Konzernlagebericht 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Diese Unterlagen können im Internet unterwww.hasen-ag.deunter der Rubrik Investor Relations eingesehen werden. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär unverzüglich und kos-tenlos eine Abschrift. Des Weiteren werden die Unterlagen auch in der Hauptversamm-lung über die genannte Internetseite zugänglich sein und näher erläutert.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem im Geschäftsjahr 2019 erzielten Bi-lanzgewinn der Hasen-Immobilien Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 2.542.731,28 ei-ne Dividende von 1,00 Euro je Stückaktie, das sind insgesamt EUR 480.000,00 auf die dividendenberechtigten 480.000 nennbetragslosen Stückaktien, an die Aktionäre auszu-schütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.062.731,28 auf neue Rechnung vorzutragen.

  • 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Ent-lastung zu erteilen.

  • 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

  • 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzern-abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung, zum Verfahren und der Durchführung der Hauptversammlung, zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Aus-übung des Stimmrechts

Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktio-näre und ihrer Bevollmächtigten

Gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichts-rates zum Schutze der Gesundheit der Aktionäre sowie der übrigen Organe der Gesellschaft entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertre-ters) abgehalten wird.

Die Rechte der Aktionäre zur Teilnahme, Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsvertretung, zu den Fragerechten und zum Widerspruch ergeben sich insoweit aus Art. 2 § 1 COVID-19-Gesetz sowie den allgemeinen aktienrechtlichen Bestimmungen zur Einladung und Durch-führung von Hauptversammlungen und der Satzung der Gesellschaft, soweit nicht Art. 2 § 1 COVID-19-Gesetz Abweichendes regelt.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaft genannten Stimmrechtsvertreters) ist aufgrund des von der Gesellschaft beschlossenen Verfahrens zur Durchführung der Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz in diesem Jahr nicht möglich. Allerdings ist es für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigte möglich, an den Abstimmungen teilzunehmen, Fragen an die Gesellschaft zu adressieren und diese im Rahmen der präsenzlosen Hauptversammlung beantworten zu lassen, Gegen- und Ergänzungsanträge zu stellen und die präsenzlose Hauptversammlung online zu verfolgen.

Zu dieser Art der Teilnahme gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz an der diesjährigen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die nach § 4 Abs. 2 der Satzung im Aktienregister der Ge-sellschaft eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass Ihre Anmeldung spätestens am

13. August 2020, 24:00 Uhr,bei der Gesellschaft eingegangen ist.

Aktionäre können sich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der Hasen-Immobilien AG unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer unter der Anschrift

Hasen-Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 80249 München

Telefax: 089 / 30 90 37 46 75 oder per E-Mail an:anmeldestelle@computershare.de

oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals auf der Webseite der Gesellschaft unter:

https://www.hasen-ag.de/investor-relationsanmelden.

Die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten zusammen mit den Einladungs- und Anmeldeunterlagen persönliche Zugangsdaten zum Aktionärsportal, das sie auf der Internet-seite der Gesellschaft unter

https://www.hasen-ag.de/investor-relationsfinden.

Diese ermöglichen Ihnen die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsbereichs zur Übermittlung von Fragen (siehe auch dazu Auskunftsrecht des Aktionärs), zur Nachverfol-gung der vollständigen präsenzlosen Hauptversammlung (siehe nachfolgend auch Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet) sowie zur Stimmabgabe.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blo-ckiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 13. August 2020, 24:00 Uhr, entsprechen, da nach § 19 S. 4 der Satzung mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen wer-den (Umschreibungsstopp).Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des13. August 2020. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Um-schreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Be-vollmächtigten z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Per-son ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder einen Bevollmächtig-ten. Die Bevollmächtigten üben das Stimmrecht in diesem Fall gemäß den Regelungen von Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz ebenfalls, wie nachfolgend beschrieben, aus.

Die Teilnahme des Bevollmächtigten über das Aktionärsportal setzt voraus, dass der Be-vollmächtigte über die für den Zugang erforderlichen Angaben verfügt. Diese kann er auf zwei Wegen erhalten. Zum einen kann der Aktionär dem Bevollmächtigten seine Aktionärs-nummer und sein Zugangspasswort übergeben. Die Nutzung der Aktionärsnummer und des Zugangspassworts durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächti-gung. Zum anderen erhält der Bevollmächtigte, wenn die Vollmachtserteilung an ihn gegen-über der Gesellschaft erfolgt, eigene Zugangsdaten zum Aktionärsportal zugesendet, die ihm die Teilnahme für den Aktionär erlaubt.

Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegen-über der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann - aber nicht muss -, befindet sich bei den Anmeldeunterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Einladung übersandt wer-den.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären des Weiteren die Möglichkeit an, einen von der Ge-sellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptver-sammlung zu bevollmächtigten. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen Sie zwingend Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig.

Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen ebenfalls zur Hauptversammlung ange-meldet sein. Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimm-rechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung und der Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaft bis einschließlich

13. August 2020, 24:00 Uhr,

unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer unter folgender Adres-se zugehen:

Hasen-Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 80249 München

Telefax: 089 / 30 90 37 46 75 oder per E-Mail an:anmeldestelle@computershare.de

Ebenso steht dafür das Passwort geschützte Aktionärsportal auf folgender Webseitehttps://www.hasen-ag.de/investor-relationsbis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung.

Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen zur diesjährigen Hauptversammlung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl und elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch durch Briefwahl bzw. elektronische Briefwahl im Sinne von Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 COVID-19-Gesetz abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl und der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berech-tigt, die rechtzeitig angemeldet sind.

Sofern Aktionäre nicht von der Möglichkeit der elektronischen Briefwahl Gebrauch machen, kann die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl schriftlich oder in Textform erfolgen und muss bis einschließlich

13. August 2020, 24:00 Uhr,

bei der Gesellschaft unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer unter folgender Adresse eingegangen sein

Hasen-Immobilien AG c/o Computershare Operations Center, 80249 München

Telefax: 089 / 30 90 37 46 75 oder per E-Mail an:anmeldestelle@computershare.de

Für die Briefwahl in schriftlicher Form steht den Aktionären das den Anmeldeunterlagen bei-gefügte Formular zur Verfügung, das an die oben stehende Adresse zurückgesendet werden muss.

Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Stimmen per Briefwahl oder elektronischer Briefwahl ist bis zum vorstehend genannten Zeitpunkt auf gleichem Wege möglich, danach nur noch über das passwortgeschützte Aktionärsportal.

Für die elektronische Briefwahl steht das passwortgeschützte Aktionärsportal auf folgender Webseite

Hasen-Immobilien AG veröffentlichte diesen Inhalt am 26 Juni 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 26 Juni 2020 20:06:10 UTC.

Originaldokumenthttp://docs.publicnow.com/viewDoc.asp?filename=89724EXT81BEA32B4429D5C05A44EA0C7DFA850D669B94A_E4A671005F837496A6950BD16CB36BCAC59F9185.PDF

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