Geschäftsbericht 2019

Hasen-Immobilien Aktiengesellschaſt

Hasen-Immobilien AG Konzern

Hasen-Immobilien AG

INHALT

Organe der Gesellschaſt 5

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 6

Lagebericht für das Geschäſtsjahr 2019 11

Bilanz zum 31. Dezember 2019 16

Gewinn- und Verlustrechnung

1. Januar - 31. Dezember 2019 18

Anhang für das Geschäſtsjahr 2019 19

Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2019 22/23

Entwicklung des Anlagevermögens 2019 22/23

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 25

Konzernlagebericht für das Geschäſtsjahr 2019 29

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 34

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

1. Januar - 31. Dezember 2019 nach IFRS 36

Gesamtergebnisrechnung

vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 nach IFRS 36

Konzernanhang für das Geschäſtsjahr 2019 37

Eigenkapitalveränderungsrechnung

zum 31. Dezember 2019 nach IFRS 46

Kapitalflussrechnung 2019

1. Januar - 31. Dezember 2019 nach IFRS 47

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 49

Bericht des Aufsichtsrats 53

Impressum 55

Hasen-Immobilien AG

2019

Hasen-Immobilien AG Konzern

ORGANE DER GESELLSCHAFT

AUFSICHTST

Willy Hoffmann

Aufsichtsratsvorsitzender

90409 Nürnberg

Dr. Martin Leibhard

stellvertretender

82275 Emmering

Vorsitzender

Peter Roßbach

Aktionärsvertreter

81925 München

VORSTAND

Hans-Peter Bauer

82054 Sauerlach

Hasen-Immobilien AG

HIERMIT LADEN WIR UNSERE AKTIONÄRE ZUR DER AM

DONNERSTAG, DEN 20. AUGUST 2020, 11:00 UHR

STAFINDENDEN ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG EIN.

Die Hauptversammlung wird gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschaſts-, Genossenschaſts-, Vereins-, Stiſtungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaſt benannten Stimmrechtsvertreters) abgehalten.

Die virtuelle Hauptversammlung wird in den Geschäſtsräumen am Sitz der Gesellschaſt in Augsburg, Fuggerstraße 1, stafinden und im Wege der Bild-und Tonübertragung zugänglich sein.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das

Geschäſtsjahr 2019 mit dem Lagebericht für das Geschäſts-jahr 2019, des gebilligten Konzernabschlusses für das Ge-schäſtsjahr 2019 mit dem Konzernlagebericht 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäſtsjahr 2019

Diese Unterlagen können im Internet unterwww.hasen-ag.deunter der Rubrik Investor Relations eingesehen werden. Auf Wunsch erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschriſt. Des Weite-ren werden die Unterlagen auch in der Hauptversammlung über die genannte Internetseite zugänglich sein und näher erläutert.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem im Geschäſtsjahr 2019 erzielten Bilanzgewinn der Hasen-Immobilien Aktiengesell-schaſt in Höhe von EUR 2.542.731,28 eine Dividende von 1,00 Euro je Stückaktie, das sind insgesamt EUR 480.000,00 auf die dividenden-berechtigten 480.000 nennbetragslosen Stückaktien, an die Aktionäre auszuschüen und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.062.731,28 auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäſtsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäſtsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäſtsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäſtsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäſtsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirt-schaſtsprüfungsgesellschaſt Steuerberatungsgesellschaſt, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäſts-jahr 2020 zu bestellen.

Hasen-Immobilien AG Konzern

Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung, zum Verfahren und der Durchführung der Haupt-versammlung, zur Teilnahme an der Hauptversamm-lung sowie zur Ausübung des Stimmrechts

Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten

Gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates zum Schutze der Gesundheit der Aktionäre sowie der übrigen Organe der Gesellschaſt entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaſt benannten Stimmrechtsvertreters) abgehalten wird.

Die Rechte der Aktionäre zur Teilnahme, Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsvertretung, zu den Fragerechten und zum Widerspruch ergeben sich insoweit aus Art. 2 § 1 COVID-19-Gesetz sowie den allgemeinen aktienrechtlichen Bestimmungen zur Einladung und Durchführung von Hauptversammlungen und der Satzung der Gesellschaſt, soweit nicht Art. 2 § 1 COVID-19-Gesetz Ab-weichendes regelt.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des von der Gesellschaſt genannten Stimmrechts-vertreters) ist aufgrund des von der Gesellschaſt beschlossenen Verfahrens zur Durchführung der Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz in diesem Jahr nicht möglich. Allerdings ist es für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigte möglich, an den Abstimmungen teilzunehmen, Fragen an die Gesellschaſt zu adressieren und diese im Rahmen der präsenzlosen Hauptversamm-lung beantworten zu lassen, Gegen- und Ergänzungsanträge zu stellen und die präsenzlose Hauptversammlung online zu verfolgen.

Zu dieser Art der Teilnahme gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz an der diesjährigen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die nach § 4 Abs. 2 der Satzung im Aktienr-egister der Gesellschaſt eingetragen sind und sich so angemeldet haben, dass Ihre Anmeldung spätestens am

13. August 2020, 24:00 Uhr,

bei der Gesellschaſt eingegangen ist.

Aktionäre können sich schriſtlich, per Telefax oder per E-Mail bei der Hasen-Immobilien AG unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer unter der Anschriſt

Hasen-Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 80249 München

Telefax: 089 / 30 90 37 46 75 oder per E-Mail an:anmeldestelle@computershare.de

oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals auf der Webseite der Gesellschaſt unter:

hps://www.hasen-ag.de/investor-relations

anmelden.

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Die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten zusammen mit den Einladungs- und Anmeldeunterlagen persönliche Zugangsdaten zum Aktionärsportal, das sie auf der Internetseite der Gesellschaſt unter

hps://www.hasen-ag.de/investor-relations

finden.

Diese ermöglichen Ihnen die Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsbereichs zur Übermilung von Fragen (siehe auch dazu Auskunſtsrecht des Aktionärs), zur Nachverfolgung der vollständigen präsenzlosen Hauptversammlung (siehe nachfolgend auch Live-Über-tragung der Hauptversammlung im Internet) sowie zur Stimmabgabe.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Haupt-versammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 13. August 2020, 24:00 Uhr, entsprechen, da nach § 19

S. 4 der Satzung mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp).Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des

13. August 2020.Erwerber von Aktien der Gesellschaſt, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachts-erteilung durch einen Bevollmächtigten z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl aus-üben lassen. Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich, und zwar entweder durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten üben das Stimm-recht in diesem Fall gemäß den Regelungen von Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz ebenfalls, wie nachfolgend beschrieben, aus.

Die Teilnahme des Bevollmächtigten über das Aktionärsportal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte über die für den Zugang erforder-lichen Angaben verfügt. Diese kann er auf zwei Wegen erhalten. Zum einen kann der Aktionär dem Bevollmächtigten seine Aktionärsnum-mer und sein Zugangspasswort übergeben. Die Nutzung der Aktio-närsnummer und des Zugangspassworts durch den Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung. Zum anderen erhält der Bevollmächtigte, wenn die Vollmachtserteilung an ihn gegenüber der Gesellschaſt erfolgt, eigene Zugangsdaten zum Aktionärsportal zugesendet, die ihm die Teilnahme für den Aktionär erlaubt.

Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaſt bedürfen grundsätz-lich der Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann - aber nicht muss -, befindet sich bei den Anmeldeunterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Ein-ladung übersandt werden.

Die Gesellschaſt bietet ihren Aktionären des Weiteren die Möglich-keit an, einen von der Gesellschaſt benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevoll-mächtigten. Der weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Soll der von der Gesellschaſt benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen Sie zwingend Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll.

Ohne Erteilung entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig.

Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaſt benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen ebenfalls zur Hauptversammlung angemeldet sein.

Die Erteilung der Vollmacht an den von der Gesellschaſt benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die Erteilung und der Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform und müssen der Gesellschaſt bis einschließlich

13. August 2020, 24:00 Uhr,

unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer unter folgender Adresse zugehen:

Hasen-Immobilien AG c/o Computershare Operations Center 80249 München

Telefax: 089 / 30 90 37 46 75 oder per E-Mail an:anmeldestelle@computershare.de

Ebenso steht dafür das Passwort geschützte Aktionärsportal auf folgender Webseite

hps://www.hasen-ag.de/investor-relations

bis zum Ende der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung.

Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen zur diesjährigen Hauptversammlung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl und elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch durch Briefwahl bzw. elektronische Briefwahl im Sinne von Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 COVID-19-Gesetz abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl und der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind.

Sofern Aktionäre nicht von der Möglichkeit der elektronischen Briefwahl Gebrauch machen, kann die Stimmabgabe im Wege derBriefwahl schriſtlich oder in Textform erfolgen und muss bis einschließlich

13. August 2020, 24:00 Uhr,

bei der Gesellschaſt unter Angabe des vollständigen Namens sowie der Aktionärsnummer unter folgender Adresse eingegangen sein

Hasen-Immobilien AG c/o Computershare Operations Center, 80249 München

Telefax: 089 / 30 90 37 46 75 oder per E-Mail an:anmeldestelle@computershare.de

Für die Briefwahl in schriſtlicher Form steht den Aktionären das den Anmeldeunterlagen beigefügte Formular zur Verfügung, das an die oben stehende Adresse zurückgesendet werden muss.

Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Stimmen per Briefwahl oder elektronischer Briefwahl ist bis zum vorstehend genannten Zeitpunkt auf gleichem Wege möglich, danach nur noch über das passwortgeschützte Aktionärsportal.

Für die elektronische Briefwahl steht das passwortgeschützte Aktionärsportal auf folgender Webseite

hps://www.hasen-ag.de/investor-relations

bis zum Ende der Abstimmungen in der Hauptversammlung zur Verfügung.

Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit den Anmeldeunterlagen zur diesjährigen Hauptversammlung.

Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet

In dem für die Hauptversammlung zur Verfügung gestellten, pass-wortgeschützten Aktionärsportal, auf welches nur über die mit den Anmeldeunterlagen erhaltenen Zugriffsdaten ein Zugriff besteht, wird die vollständige präsenzlose Hauptversammlung, d. h. insbesondere die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter, die Rede des Vorstandes, Beantwortung von Fragen sowie die Verkün-dung der Beschlussergebnisse übertragen.

Die vollständige Übertragung erfolgt im passwortgeschützten Aktionärsportal auf folgender Webseite:

hps://www.hasen-ag.de/investor-relations

RECHTE DER AKTIONÄRE

1. Auskunſtsrecht des Aktionärs

Jedem Aktionär ist grundsätzlich auf Verlangen in der Hauptversamm-lung vom Vorstand Auskunſt über Angelegenheiten der Gesellschaſt einschließlich der rechtlichen und geschäſtlichen Beziehungen zu ver-bundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind und kein Auskunſtsverweigerungsrecht besteht.

Gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz ist aufgrund der Durch-führung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten die Ausübung des Aus-kunſtsrechts nicht im gewohnten Rahmen möglich.

Die Gesellschaſt scha allerdings gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz eine Fragemöglichkeit, bei der jeder angemeldete Aktionär im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen an die Verwal-tung richten kann. Um die Fragemöglichkeit auszuüben, sind die Fragen ausschließlich im passwortgeschützten Aktionärsportal unter folgender Webseite einzugeben:

hps://www.hasen-ag.de/investor-relations

Die Fragen müssen gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 3 COVID-19-Gesetz in Verbindung mit Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz spätestens 2 Tage vor Beginn der Hauptversammlung d. h. bis zum

17. August 2020, 24:00 Uhr,

über das passwortgeschützte Aktionärsportal eingehen.

Im Rahmen der Übertragung der Hauptversammlung wird die Ver-waltung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz in freiem und pflichtgemäßem Ermessen die bei der Gesellschaſt fristgemäß eingegangenen Fragen beantworten.

2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs.1, 127 AktG

Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge sind an die Gesellschaſt

Hasen-Immobilien AG Fuggerstr. 1

86150 Augsburg

Fax: 0821 / 319590 20info@hasen-ag.de

zu richten.

3. Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der

Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteils-besitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigte können vom Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu ihrem Ende in Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung über das Aktionärsportal unter der Internetadresse

hps://www.hasen-ag.de/investor-relations

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären, wenn sie ihr Stimmrecht nach den vorstehenden Bestimmungen ausüben oder ausgeübt haben. Eine anderweitige Form der Übermilung von Widersprüchen ist ausgeschlossen.

Hasen-Immobilien AG veröffentlichte diesen Inhalt am 29 Juni 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 29 Juni 2020 13:31:03 UTC.

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