Ziel der europaweiten Verbreitung

DGAP Stimmrechtsmitteilung: HeidelbergCement AG                                
HeidelbergCement AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der  
europaweiten Verbreitung                                                       
                                                                               
25.06.2020 / 14:16                                                             
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein      
Service der EQS Group AG.                                                      
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Die Mertec Holding GmbH, Zossen, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 
25.06.2020 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 3%, 5%,  
10%, 15%, 20% und 25%-Schwelle vom 25.06.2020 über Folgendes informiert:       
                                                                               
* Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder 
der Erzielung von Handelsgewinnen des Meldepflichtigen, noch der Umsetzung     
strategischer Ziele.                                                           
* Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate   
weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.          
* Eine besondere Einflußnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen strebt der Meldepflichtige nicht an. Soweit die               
Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, wird der Meldepflichtige über die    
Ausübung seiner Stimmrechte Einfluß auf die Besetzung von Verwaltungs-,        
Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen. Im übrigen ist der mittelbare           
Gesellschafter Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Personalausschusses des    
Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser Eigenschaft ebenfalls Einfluß
auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.     
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und
der Dividendenpolitik der Gesellschaft an.                                     
* Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der oben genannten         
Meldeschwellen geführt hat, beruht auf der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- 
oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher    
nicht aufgewendet.                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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25.06.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                 

Unternehmen: HeidelbergCement AG     

             Berliner Straße 6       

             69120 Heidelberg        

             Deutschland             

Internet:    www.heidelbergcement.com







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1078689  25.06.2020