Ziel der europaweiten Verbreitung
DGAP Stimmrechtsmitteilung: HeidelbergCement AG
HeidelbergCement AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
25.06.2020 / 14:16
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Die Mertec Holding GmbH, Zossen, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am
25.06.2020 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 3%, 5%,
10%, 15%, 20% und 25%-Schwelle vom 25.06.2020 über Folgendes informiert:
* Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder
der Erzielung von Handelsgewinnen des Meldepflichtigen, noch der Umsetzung
strategischer Ziele.
* Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate
weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
* Eine besondere Einflußnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen strebt der Meldepflichtige nicht an. Soweit die
Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, wird der Meldepflichtige über die
Ausübung seiner Stimmrechte Einfluß auf die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen. Im übrigen ist der mittelbare
Gesellschafter Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Personalausschusses des
Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser Eigenschaft ebenfalls Einfluß
auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
* Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und
der Dividendenpolitik der Gesellschaft an.
* Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der oben genannten
Meldeschwellen geführt hat, beruht auf der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen-
oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher
nicht aufgewendet.
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25.06.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HeidelbergCement AG
Berliner Straße 6
69120 Heidelberg
Deutschland
Internet: www.heidelbergcement.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1078689 25.06.2020