6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021
Durch das am 19. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz zur Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie ("ARUG II") wurde ein neuer § 120a AktG eingeführt. Dieser sieht in seinem
Absatz 4 vor, dass die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt.
Dieser Vergütungsbericht ist erstmals für das Geschäftsjahr 2021 und in der Folge jedes Jahr der ordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der vom Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, nach § 162 Abs. 3 AktG daraufhin geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 gemacht wurden. Der vollständige Vergütungsbericht mit Prüfvermerk ist dieser
Einladung im Abschnitt II (Anlage zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021)) beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.
(…)
II. Berichte und Anlagen zu Tagesordnungspunkten 6 und 7
1. Anlage zu Tagesordnungspunkt 6 (Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021): Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie ("ARUG II") hat der Gesetzgeber das Format des Vergütungsberichts geändert. Dieser ist nunmehr eigenständig der Hauptversammlung zur
Billigung vorzulegen. Zudem wurden die inhaltlichen Vorgaben für den Bericht signifikant überarbeitet. Der vorliegende Vergütungsbericht der HelloFresh SE (auch die "Gesellschaft") für das Geschäftsjahr 2021 folgt erstmals den Bestimmungen des neuen § 162 AktG und unterscheidet sich daher signifikant von der bisherigen Vergütungsberichterstattung.
Im Geschäftsjahr 2021 verabschiedete der Aufsichtsrat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des ARUG
II am 15. April 2021 ein neues Vergütungssystem für den Vorstand ("Vergütungssystem 2021") und legte dieses der Hauptversammlung zur Billigung nach § 120a Abs. 1 AktG vor. Zudem wurde ein
Vergütungssystem für den Aufsichtsrat erarbeitet und der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Hauptversammlung am 26. Mai 2021 lehnte das Vergütungssystem 2021 mehrheitlich ab und verabschiedete die vorgeschlagene Vergütung des Aufsichtsrats mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021.
Der Aufsichtsrat wird daher der ordentlichen Hauptversammlung 2022 ein überprüftes und geändertes
Vergütungssystem für den Vorstand vorlegen.
Seit der Gründung der Gesellschaft setzt sich die Vergütung des Vorstands aus einer variablen und einer fixen Vergütungskomponente zusammen. Dabei wurden bei der konkreten Ausgestaltung der
Vergütungsstruktur und -elemente die verschiedenen Wachstumsstadien der Gesellschaft berücksichtigt. In der Phase nach der Unternehmensgründung wurden den Mitgliedern des Vorstands (damals
Geschäftsführern) Call-Optionen gewährt, deren Ausübungspreis im wesentlichen dem Preis der zu den damaligen Zeitpunkten durchgeführten privaten Finanzierungsrunden der Gesellschaft entsprach. Mit dem weiteren Unternehmenswachstum wurden die beiden allgemeinen Beteiligungsprogramme der
Gesellschaft, das Virtuelle Aktienoptionsprogramm (Virtual Stock Option Program) und das Restricted Stock Unit Program eingeführt und bilden seitdem die Grundlage für die variable Vergütungskomponente des Vorstands (zu den einzelnen Programmen (VSOP 2016, VSOP 2018, VSOP 2019 und RSUP 2019),
vgl. die Ausführungen in den AbschnittenII.a)bb)(2)undII.a)cc)(3)).
Im Geschäftsjahr 2021 gehörten dem Vorstand Dominik Richter, Thomas Griesel, Christian Gärtner und Edward Boyes an. Ihre vor dem Inkrafttreten des Vergütungssystems 2021 bestehenden
Vorstandsanstellungsverträge bleiben nach der Übergangsvorschrift des § 26j Abs. 1 EGAktG von dem
Vergütungssystem 2021 unberührt. Die im Geschäftsjahr 2021 gewährte und geschuldete Vergütung des
Vorstands richtete sich somit nicht nach dem Vergütungssystem 2021. Dies gilt bis zum Abschluss neuer Vorstandsanstellungsverträge auch für zukünftige Vergütungssysteme einschließlich des der ordentlichen
Hauptversammlung 2022 vorzulegenden geänderten Vergütungssystems ("Vergütungssystem 2022").
Gleichwohl entsprechen die bestehenden Vorstandsanstellungsverträge weitgehend dem Vergütungssystem 2021 (für Details siehe AbschnittII.a)cc)(1).
Da hiermit erstmals ein Vergütungsbericht nach § 120a Abs. 4 AktG der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt wird, gab es keinen vorherigen Hauptversammlungsbeschluss, der im Rahmen der
Berichterstattung hätte berücksichtigt werden können.
a)
Vergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2021
Grundsätzliche Merkmale der Vorstandsvergütung
Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands vor allem an zwei wichtigen Zielen: (1) einer starken Gewichtung der
Gesamtvergütung in Richtung einer langfristigen leistungs- und aktienkursabhängigen
Vergütungskomponente, deren Ziel es ist, eine größtmögliche Interessensübereinstimmung zwischen langfristiger Unternehmenswertsteigerung und Vorstandsvergütung herzustellen, sowie (2) einem klaren "Co-ownership"-Ansatz, wonach sämtliche Vorstandsmitglieder verpflichtet sind, in signifikantem Umfang in Aktien der Gesellschaft zu investieren. Die beiden Vorstandsmitglieder und Gründer Dominik Richter und Thomas Griesel halten 4,12 % bzw. 1,71 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Die beiden weiteren Vorstandsmitglieder Christian Gärtner und Edward Boyes sind der Verpflichtung, mindestens den Wert eines Bruttojahresgrundgehalts (was etwa zwei
Nettojahresgrundgehältern entspricht) in Aktien der Gesellschaft zu halten, bis zum
Jahresende 2021 nachgekommen.
Um die genannten Ziele effektiv umzusetzen und sicherzustellen, dass sich die
Gesamtvergütung der Vorstände im Rahmen der Vergütung vergleichbarer Unternehmen hält, hat sich der Aufsichtsrat vom Vergütungsspezialisten hkp beraten lassen, der unteranderem ein Benchmarking der Vorstandsvergütung, inklusive der einzelnen
Komponenten, mit einer Gruppe von internationalen Vergleichsunternehmen ("Industry
Peer Group") vorgenommen hat. Dabei sind stichtagsbezogene Unterschiede innerhalb der
Vergleichsgruppe in Bezug auf Umsatz, Mitarbeiter und Marktkapitalisierung berücksichtigt worden.
Die Vergleichsgruppe bestand aus den folgenden Unternehmen aus den Bereichen E-
Commerce, Internet- und Essens- oder Lebensmittellieferdienste aus dem In- und Ausland
(Industry Peer Group):
• | Adyen | • | Deliveroo | • | Shopify |
• | Auto1 | • | Delivery Hero | • | Spotify |
• | ASOS | • | Doordash | • | Stitch Fix |
• | Boohoo | • | Etsy | • | Uber |
• | Booking | • | Just Eat Takeaway | • | Wayfair |
• | Carvana | • | Ocado Group | • | Zalando |
• | Chegg | • | Roku | ||
• | Chewy | • | Scout24 |
Daneben wurde ein sektorenübergreifender Vergleich mit den Mitgliedern der wichtigsten deutschen Aktienindizes DAX und MDAX durchgeführt. Im Hinblick auf die internationale
Ausrichtung der Gesellschaft und die USA als größtem Markt des HelloFresh-Konzerns wird als relevante Vergleichsgruppe primär die spezifische Industry Peer Group herangezogen und beziehen sich Vergleichsaussagen auf diese.
Nach dem von dem Vergütungsberater hkp erarbeiteten Benchmarking liegt das
Grundgehalt des Vorstandsvorsitzenden Dominik Richter in den unteren 20 % und das
Grundgehalt der übrigen Vorstandsmitglieder im Mittelfeld (6. Dezil) der Industry Peer Group. Die Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden liegt etwa in der Mitte der
Industry Peer Group, während die Gesamtvergütung der übrigen Vorstandsmitglieder etwas unterhalb der Mitte der Industry Peer Group einzuordnen ist. Insgesamt liegt die Vergütung sämtlicher Vorstandsmitglieder unterhalb des Rangs, den HelloFresh aufgrund seines stichtagsbezogenen Umsatzes, Mitarbeiterzahl und Marktkapitalisierung relativ zu der
Industry Peer Group einnimmt.
Durch die Aufteilung der Vergütung in (i) eine vergleichsweise moderate Festvergütung,
(ii) eine kurzfristige variable Vergütung in Form von Restricted Stock Units ("RSUs") und
(iii) eine erfolgsabhängige langfristige variable Vergütung in Form von virtuellen Optionen
("Virtuelle Optionen"), welche den Großteil der Gesamtvergütung ausmacht, schafft das
Vergütungssystem einen Anreiz für eine ergebnisorientierte und nachhaltige
Unternehmensführung. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands orientiert sich an der Leistung des Gesamtvorstands, der Position der einzelnen Vorstandsmitglieder und dem
Geschäftserfolg der HelloFresh SE. Zudem hängt der Wert der variablen Vergütung der
Vorstandsmitglieder direkt vom Aktienkurs der Gesellschaft bei Auszahlung ab undverknüpft hierdurch die Interessen der Vorstandsmitglieder mit denen der Aktionäre. Die
Integration von nichtfinanziellen Zielen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und
Unternehmensführung ("ESG-Ziele") als Bestandteile der Vergütungsstruktur incentiviert
zudem ein ESG-nachhaltiges und -zukunftsorientiertes Handeln und strebt zugleich eine Wertschaffung für die Kunden, Mitarbeiter und Aktionäre sowie die Umwelt im Ganzen an.
Die nachfolgende Graphik fasst die verschiedenen Komponenten der Vorstandsvergütung zusammen, wobei ESG-Ziele als zusätzliche Leistungskriterien bei der Gewährung der langfristigen variablen Vergütung seit der Verabschiedung des Vergütungssystems 2021 durch den Aufsichtsrat verwendet werden:
Vergütungsbestandteile im Detail
Die Vorstandsvergütung setzt sich aus festen, erfolgsunabhängigen und variablen, erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen zusammen. Die Summe aller
Vergütungsbestandteile bildet die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder.
Die feste, erfolgsunabhängige Vergütung besteht aus einem Grundgehalt und Nebenleistungen. Die kurzfristige variable Vergütung besteht aus RSUs; die langfristige variable Vergütung besteht aus Virtuellen Optionen.
(1) Feste Vergütungsbestandteile
a. Grundgehalt
Jedes Vorstandsmitglied erhält ein individualvertraglich vereinbartes
Grundgehalt, das in der Regel in zwölf gleichen Raten zum Ende eines jeden Kalendermonats ausbezahlt wird.
b. Nebenleistungen
Als Nebenleistung erhalten die Vorstandsmitglieder die Hälfte der monatlich erstattungsfähigen Beiträge zur deutschen Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Höhe des jeweils gültigen
Höchstbetragssatzes in der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung. Bei dem im Ausland lebenden Vorstandsmitglied
Edward Boyes werden die Nebenleistungen den entsprechenden nationalen (insbesondere regulatorischen) Besonderheiten angepasst.
Grundsätzlich zahlt die Gesellschaft bei im Ausland lebenden
Vorstandsmitgliedern nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Regelungen die Arbeitgeberbeiträge - sofern erforderlich - in die ausländische Kranken- und Pflegeversicherung des Vorstandsmitglieds ein, zusammen höchstens jedoch bis zur Höhe des jeweils gültigen
Höchstbetragssatzes in der deutschen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie etwaige gesetzlich zwingend vorgeschriebene
Arbeitgeberbeiträge zur ausländischen Rentenversicherung.
Freiwillige Pensionszusagen bestehen nicht.
zugunstenderVorstandsmitgliederZudem erstattet die HelloFresh SE dem Vorstand Spesen und sonstige
Aufwendungen, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Erfüllung seiner
Vorstandstätigkeit für die Gesellschaft aufzubringen sind.
c. Sonstige Leistungen
Im Geschäftsjahr 2021 hat keines der Vorstandsmitglieder sonstige
Leistungen bezogen.
(2) Variable Vergütungsbestandteile
Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder der HelloFresh SE setzt sich aus einem kurzfristig orientierten Vergütungsbestandteil, den RSUs, sowie einem langfristig orientierten Vergütungsbestandteil, den Virtuellen Optionen, zusammen. Der Gesamtzuteilungsbetrag für die variable Vergütung ist mit jedem
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HelloFresh SE published this content on 05 April 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 05 April 2022 19:27:03 UTC.