DGAP-News: HENSOLDT AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
HENSOLDT AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.05.2021 in Taufkirchen mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
2021-03-31 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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HENSOLDT Aktiengesellschaft Taufkirchen ISIN: DE000HAG0005 
Wertpapierkennnummer: HAG000 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 
der HENSOLDT AG 
am 18. Mai 2021 
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, 
wir laden Sie ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung der HENSOLDT AG, 
 
die am Dienstag, den 18. Mai 2021, um 10:00 Uhr (MESZ) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten stattfindet. 
Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten für die gesamte Dauer der 
Veranstaltung in Bild und Ton live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich 
im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort 
der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der Sitz der Gesellschaft, Willy-Messerschmitt-Straße 3, 82024 
Taufkirchen. 
I. 
Tagesordnung 
              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
              zusammengefassten Lageberichts für die HENSOLDT AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2020 sowie des 
              Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2020 
              Die vorstehenden Unterlagen werden während der Hauptversammlung näher erläutert werden. 
              Die vorstehenden Unterlagen enthalten den Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu den Angaben 
              nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuchs in der für das Geschäftsjahr 2020 anwendbaren Fassung, die 
              Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich Berichterstattung zur Corporate Governance sowie die 
              nichtfinanzielle Konzernerklärung für die HENSOLDT AG und den Konzern nach §§ 315b, 315c i.V.m. §§ 289c 
              bis 289e HGB. Die genannten Unterlagen sind auf unserer Internetseite unter 
1. 
              hensoldt.net/hv 

zugänglich.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss

gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Die Hauptversammlung hat

zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.

Verwendung des Bilanzgewinns

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn der HENSOLDT AG aus dem abgelaufenen

Geschäftsjahr 2020 von insgesamt EUR 16.774.423,65 in Höhe von EUR 13.650.000,00 zur Ausschüttung einer

Dividende von


              EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stückaktie 

zu verwenden und im Übrigen auf neue Rechnung vorzutragen.

Es ergibt sich damit die folgende Verwendung des Bilanzgewinns:


2.            Verteilung an die Aktionäre:  13.650.000,00 EUR 
              Gewinnvortrag:                3.124.423,65 EUR 
              Bilanzgewinn:                 16.774.423,65 EUR 

Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz

nicht dividendenberechtigt sind und daher beim Gewinnverwendungsvorschlag zu berücksichtigen wären.

Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigten Stückaktien bis

zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster

Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,13 je

dividendenberechtigte Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den

Gewinnvortrag vorsieht.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den

Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also am Freitag, den 21. Mai 2021, fällig.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands 3. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 4. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des

Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer

und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des

Halbjahresfinanzberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2021 zu bestellen. 5.

Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses gestützt. Sowohl die

Empfehlung des Prüfungsausschusses an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei

von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die

Auswahlmöglichkeit im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten

Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten.

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die

Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Systems,

mindestens jedoch alle vier Jahre. 6.

Der Aufsichtsrat hat am 19. März 2021 ein Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen,

das den Vorgaben des ARUG II entspricht und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

berücksichtigt. Der Aufsichtsrat schlägt vor, das als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt 6 im Anschluss

an die Tagesordnung abgedruckte, vom Aufsichtsrat am 19. März 2021 beschlossene Vergütungssystem für die

Vorstandsmitglieder zu billigen.

Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung und über das Vergütungssystem für die Mitglieder

des Aufsichtsrats

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle

vier Jahre über die Vergütung und das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu

beschließen.

Die derzeit anwendbare Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der HENSOLDT

AG geregelt.

§ 12 der Satzung der HENSOLDT AG lautet:


              § 12 
              Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder 
                            Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine feste jährliche Vergütung 
              (1)           von jeweils EUR 40.000,00 (in Worten: vierzigtausend) ("feste Vergütung"). Der Vorsitzende 
                            erhält das Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen Vergütung. 
                            Für die Tätigkeit in den nachstehend aufgeführten Ausschüssen des Aufsichtsrats erhält 
                            jeweils zusätzlich: 
                                          der Vorsitzende des Präsidiums eine feste, jährliche Vergütung von EUR 
                            (i)           15.000,00 (in Worten: fünfzehntausend), jedes andere Mitglied des Präsidiums 
                                          eine feste, jährliche Vergütung von EUR 10.000,00 (in Worten: zehntausend); 
                                          der Vorsitzende des Nominierungsausschusses eine feste, jährliche Vergütung 
                                          von EUR 15.000,00 (in Worten: fünfzehntausend), jedes andere Mitglied des 
                            (ii)          Nominierungsausschusses eine feste, jährliche Vergütung von EUR 10.000,00 (in 
              (2)                         Worten: zehntausend); 
                                          der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine feste, jährliche Vergütung von 
                                          EUR 15.000,00 (in Worten: fünfzehntausend), jedes andere Mitglied des 

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March 31, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)