Hauptversammlung am 29.06.2022 in Pratteln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Highlight Communications AG / Bekanntmachung der Einberufung zur    
Hauptversammlung                                                               
Highlight Communications AG: Bekanntmachung der Einberufung zur                
Hauptversammlung am 29.06.2022 in Pratteln mit dem Ziel der europaweiten       
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
08.06.2022 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Highlight Communications AG Pratteln EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN                
GENERALVERSAMMLUNG 2022                                                        
DER AKTIONÄRE DER HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG ZUM GESCHÄFTSJAHR 2021 Mittwoch, 
29. Juni 2022, 11.00 Uhr                                                       
Highlight Communications AG, Netzibodenstrasse 23b, 4133 Pratteln              
(keine persönliche Teilnahme erlaubt)                                          
                                                                               
Wichtige Mitteilung des Verwaltungsrates im Zusammenhang mit dem Coronavirus   
                                                                               
Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Verbreitung des       
Coronavirus wird die diesjährige ordentliche Generalversammlung 2022 der       
Highlight Communications AG nicht in der üblichen Form durchgeführt. Zum Schutz
der Aktionäre und Mitarbeiter hat der Verwaltungsrat gestützt auf Art. 27 der  
Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) des     
Bundesrats (COVID-19-Verordnung 3) Folgendes entschieden:                      
                                                                               
- Aktionäre können nicht persönlich an der ordentlichen Generalversammlung 2022
teilnehmen;                                                                    
                                                                               
- Aktionäre können ihre Rechte ausschliesslich über den unabhängigen           
Stimmrechtsvertreter ausüben.                                                  
                                                                               
Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter können      
schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Weitere Erläuterungen dazu finden
Sie nachfolgend im Abschnitt «Vollmachtserteilung». Der Verwaltungsrat         
empfiehlt allen Aktionären, eine dieser beiden Möglichkeiten zu nutzen.        
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
A) Traktanden und Anträge des Verwaltungsrats                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Genehmigung des Lageberichts, der Jahresrechnung 2021 und der               
Konzernrechnung 2021                                                           
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt, nach Kenntnisnahme der Berichte der              
Revisionsstelle, den Lagebericht und die Jahresrechnung 2021 sowie die         
Konzernrechnung 2021 zu genehmigen.                                            
                                                                               
2. Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2021                       
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt, dem Vergütungsbericht 2021 zuzustimmen           
(unverbindliche Konsultativabstimmung).                                        
                                                                               
3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung      
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern und den mit der               
Geschäftsführung betrauten Personen für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr        
2021 Entlastung zu erteilen.                                                   
                                                                               
4. Verwendung des verfügbaren Bilanzgewinns                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Gewinnvortrag TCHF 145'704                                                     
                                                                               
Jahresgewinn 2021 TCHF 20'825                                                  
                                                                               
Verfügbarer Bilanzgewinn TCHF 166'529                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt, den verfügbaren Bilanzgewinn wie folgt zu        
verwenden:                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Vortrag auf neue Rechnung TCHF 166'529                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Erläuterung: Der Verwaltungsrat beantragt, den gesamten Gewinn für das         
Geschäftsjahr 2021 auf die neue Rechnung vorzutragen und somit                 
keine Dividende auszuschütten. Damit möchte der Verwaltungsrat die             
Liquidität auf Konzernstufe langfristig sicherstellen,                         
um jederzeit die finanziellen Verpflichtungen erfüllen zu können.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Wahlen betreffend den Verwaltungsrat                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
5.1. Wahlen der Mitglieder des Verwaltungsrats                                 
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl in Einzelabstimmung folgender            
Personen in den Verwaltungsrat für die Amtsdauer bis zum Abschluss der         
nächsten ordentlichen Generalversammlung:                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Bernhard Burgener (Wiederwahl)                                               
                                                                               
- Alexander Studhalter (Wiederwahl)                                            
                                                                               
- Peter von Büren (Wiederwahl)                                                 
                                                                               
- Edda Kraft (Neuwahl)                                                         
                                                                               
- Stefan Wehrenberg (Neuwahl)                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5.2. Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrats                                  
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Bernhard Burgener als          
Präsident des Verwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der         
nächsten ordentlichen Generalversammlung.                                      
                                                                               
5.3. Wahl des Vergütungsausschusses                                            
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl in Einzelabstimmung der folgenden        
Mitglieder des Verwaltungsrats in den Vergütungsausschuss für eine             
Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung:      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Edda Kraft (Neuwahl)                                                         
                                                                               
- Stefan Wehrenberg (Neuwahl)                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Wahl der Revisionsstelle                                                    
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt die Wahl von Mazars AG, in Zürich, als            
Revisionsstelle der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022.                   
                                                                               
7. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters                                 
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Rolf Freiermuth,               
Rechtsanwalt, Freiermuth Studer Rechtsanwälte, Niklaus-Thut-Platz 7a,          
Postfach 1532, CH-4800 Zofingen, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter der     
Gesellschaft für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen    
Generalversammlung.                                                            
                                                                               
8. Vergütungen des Verwaltungsrats - Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags   
der fixen Vergütungen des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2023           
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt, den Gesamtbetrag der fixen Vergütungen des       
Verwaltungsrats von maximal TCHF 200 für das Geschäftsjahr 2023 zu             
genehmigen.                                                                    
                                                                               
9. Vergütungen der Geschäftsleitung                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
9.1. Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der fixen Vergütungen der         
Geschäftsleitung (inkl. exekutive Mitglieder des Verwaltungsrates) für das     
Geschäftsjahr 2023                                                             
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt, den Gesamtbetrag der fixen Vergütungen der       
Geschäftsleitung von maximal TCHF 2'800 für das Geschäftsjahr 2023 zu          
genehmigen.                                                                    
                                                                               
9.2. Genehmigung des Gesamtbetrags der variablen Vergütungen der               
Geschäftsleitung (inkl. exekutive Mitglieder des Verwaltungsrates) für das     
Geschäftsjahr 2021                                                             
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt, den Gesamtbetrag der variablen Vergütungen       
der Geschäftsleitung (inkl. der exekutiven Mitglieder des                      
Verwaltungsrates) von maximal TCHF 950 für das Geschäftsjahr 2021 zu           
genehmigen.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
10. Ermächtigung zur genehmigten Kapitalerhöhung                               
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt, die letztes Jahr abgelaufene Ermächtigung des    
Verwaltungsrats zur Erhöhung des Aktienkapitals gemäss Art. 3a der Statuten    
("Genehmigtes Aktienkapital") bis zum 29. Juni 2024 zu erneuern.               
                                                                               
Der Verwaltungsrat beantragt daher, Art. 3a Abs. 1 der Statuten wie folgt      
zu ändern:                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  "Art. 3a: Genehmigtes Aktienkaptal                                           
                                                                               
  Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Aktienkapital der Gesellschaft bis    
zum                                                                            
29. Juni 2024 um höchstens CHF 31'500'000 zu erhöhen durch Ausgabe von         
höchstens 31'500'000 voll zu liberierenden Inhaberaktien zum Nennwert von      
je                                                                             
CHF 1."                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Art. 3a Abs. 2 und 3 der Statuten (betreffend Bezugsrechtsentzug und           
Modalitäten der Kapitalerhöhung) bleiben unverändert.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
B) Organisatorisches                                                           
                                                                               
Unterlagen zur Einsicht                                                        
                                                                               
Der Geschäftsbericht 2021 (einschliesslich Lagebericht, Jahresrechnung und     
Konzernrechnung, die Berichte der Revisionsstelle zur Jahresrechnung und zur   
Konzernrechnung 2021 sowie der Vergütungsbericht 2021) liegen für die          
Aktionäre am Sitz der Gesellschaft in CH-4133 Pratteln, Netzibodenstrasse      
23b, zur Einsicht auf. Ein Exemplar des Geschäftsberichts wird Aktionären      
auf Verlangen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der vollständige               
Geschäftsbericht 2021 kann auch im Internet unter                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.highlight-communications.ch                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abgerufen und heruntergeladen werden.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ausübung von Rechten an der Generalversammlung/Keine persönliche Teilnahme     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Verwaltungsrat hat, gestützt auf die COVID-19-Verordnung 3 des             
Bundesrats, für die ordentliche Generalversammlung vom                         
29. Juni 2022 entschieden, dass Aktionäre nicht persönlich an der              
ordentlichen Generalversammlung 2022 teilnehmen und ihre                       
Rechte ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben      
können. Bitte beachten Sie daher die nachfolgenden                             
Informationen.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es wird kein persönlicher Zutritt zur Generalversammlung gewährt.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stimmausweis                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die ihre Rechte an der diesjährigen Generalversammlung ausüben      
möchten, können ihren Stimmausweis sowie ein Formular                          
zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen                
Stimmrechtsvertreter bis spätestens 22. Juni 2022 gegen eine                   
entsprechende Bestätigung ihrer Depotbank beziehen. Ein rechtzeitiger          
Versand der Stimmrechtsunterlagen nach diesem Datum                            
kann nicht garantiert werden.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktien müssen bis zum Tag nach der Generalversammlung gesperrt bleiben,    
dieser Zusatz muss auf der Depotbestätigung ersichtlich                        
sein (Blockierungsbestätigung). Die Depotbank bestellt die Zugangsdaten über   
folgende Adresse:                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Highlight Communications AG                                                    
Netzibodenstrasse 23b Tel.: +41 61 816 96 91                                   
4133 Pratteln Fax: +41 61 816 67 86                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei der Bestellung der Zugangsdaten muss die Depotbank eine                    
Bestandesbestätigung des Inhaberaktionärs per Stichtag 15. Juni                
2022 sowie die Blockierungsbestätigung an obige Adresse zustellen.             
Ausreichend ist auch eine Bestandesbestätigung mit einem                       
Datum vor dem 15. Juni 2022, sofern sie mit einer Blockierungsbestätigung      
bis zum Tag nach der Generalversammlung versehen                               
ist. Anschliessend werden die Stimmrechtsunterlagen durch die Gesellschaft     
den Aktionären zugestellt.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachtserteilung                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können sich an der diesjährigen ordentlichen Generalversammlung      
ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter                    
der Highlight Communications AG, Herrn Rolf Freiermuth, Rechtsanwalt,          
Freiermuth Studer Rechtsanwälte, Niklaus-Thut-Platz                            
7a, 4800 Zofingen, vertreten lassen. Im Falle seiner Verhinderung wird der     
Verwaltungsrat einen neuen unabhängigen Stimmrechtsvertreter                   
bestimmen. Die an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausgestellten          
Vollmachten und erteilten Weisungen gelten auch für                            
diesen vom Verwaltungsrat ernannten, neuen unabhängigen                        
Stimmrechtsvertreter.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters kann schriftlich   
oder elektronisch erfolgen:                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Zur schriftlichen Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters    
genügt die Rücksendung der entsprechend ausgefüllten und unterzeichneten       
Vollmacht auf dem Stimmausweis samt ausgefülltem und unterzeichnetem           
Weisungsformular an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis Montag, 27.      
Juni 2022 (Eingang). Die Formulare für die Vollmachterteilung können bei der   
                                                                               
Gesellschaft angefordert werden oder stehen auch auf der Homepage unter        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.highlight-communications.ch                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
als Download zur Verfügung.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
- Alternativ haben die Aktionäre der Highlight Communications AG auch die      
Möglichkeit, elektronisch Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen        
Stimmrechtsvertreter zu erteilen. Zu diesem Zweck können sich die Aktionäre    
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.sherpany.com                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
anmelden. Die benötigten Login-Daten werden den Aktionären zusammen mit den    
schriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung                                
zugestellt.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die elektronische Erteilung von Vollmachten und Weisungen sowie allfällige     
Änderungen elektronisch abgegebener Weisungen sind                             
spätestens bis Montag, 27. Juni 2022, um 23.59 Uhr möglich.                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der unabhängige Stimmrechtsvertreter stimmt gemäss den von den Aktionären      
erteilten Weisungen. Ohne anderslautende schriftliche                          
oder vorgängig erteilte elektronische Weisung wird gemäss Vollmachtsformular   
die Weisung erteilt, dass der unabhängige Stimmrechtsvertreter                 
das Stimmrecht im Sinne der Zustimmung zu den Anträgen des Verwaltungsrats     
ausübt. Dies gilt auch für den Fall, dass an der                               
Generalversammlung über Anträge abgestimmt wird, welche nicht in der           
Einladung aufgeführt sind.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Verwaltungsrat empfiehlt allen Aktionären, eine dieser beiden              
Möglichkeiten der Stimmrechtsabgabe zu nutzen.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Pratteln, 8. Juni 2022                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Highlight Communications AG                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Verwaltungsrat                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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08.06.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                 

Unternehmen: Highlight Communications AG             

             Netzibodenstrasse 23b                   

             4133 Pratteln                           

             Schweiz                                 

Telefon:     +41 61 8169691                          

Fax:         +41 61 8166786                          

E-Mail:      ir@hlcom.ch                             

Internet:    https://www.highlight-communications.ch/

ISIN:        CH0006539198                            

WKN:         WKN 920299                              







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1371285  08.06.2022