Highlight Event and Entertainment AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis
Fristerstreckung betreffend Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2021 bewilligt

28.04.2022 / 22:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
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Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Pratteln, 28. April 2022

Fristerstreckung betreffend Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2021 bewilligt
 

SIX Exchange Regulation bewilligt Fristerstreckung betreffend Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2021 bis spätestens 10. Juni 2022.

Die Highlight Event and Entertainment AG (HLEE) hat bei der SIX Exchange Regulation ein Gesuch um Erstreckung der Frist zur Publikation und Einreichung des Geschäftsberichts 2021 eingereicht. Dieses wurde heute bewilligt.

Die HLEE wird ihren Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2021 bis spätestens 10. Juni 2022 publizieren. Aufgrund von Verzögerungen bei den Abschlussarbeiten in der Konzerngesellschaft, Highlight Communications AG, und ihrer Tochtergesellschaften konnte die Erstellung des Abschlusses sowie die entsprechenden Revisionsarbeiten nicht fristgerecht abgeschlossen werden.

Deshalb ist die Highlight Event and Entertainment AG nicht in der Lage, per Ende April ihre Zahlen zu publizieren und benötigt für ihre Abschlussarbeiten mit der Revisionsgesellschaft eine zusätzliche Frist.

Der Wortlaut der relevanten Ziff. I des Entscheids von SIX Exchange Regulation lautet wie folgt:

l. Die Ausnahme von Aufrechterhaltungspflichten und damit der Aufschub der Publikation des Geschäftsberichts 2021 sowie die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bis spätestens Freitag, 10. Juni 2022 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit. b und c) genehmigt:

a. SIX Exchange Regulation behält sich vor, allenfalls den Handel mit Effekten der Highlight Event and Entertainment AG vorübergehend einzustellen, wenn diese ihren Geschäftsbericht 2021 nicht bis spätestens Freitag, 10. Juni 2022, 23:59 Uhr nach den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AG einreicht.

b. Die Highlight Event and Entertainment AG hat betreffend den vorliegenden Ent-scheid bis spätestens Freitag, 29. April 2022, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) zu veröffentlichen. Diese Medienmitteilung hat:

- den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an prominenter Stelle zu enthalten;

- die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung des Ge-schäftsberichts 2021 zu erwähnen;

c. Die Highlight Event and Entertainment AG hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis spätestens Donnerstag, 19. Mai 2022, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art.53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) zu veröffentlichen. Diese Medienmitteilung hat:

- die ungeprüften Schlüsselkennzahlen (Key Figures) wie Nettoumsatz, EBITDA, EBIT, Reingewinn/-verlust, Bilanzsumme, Eigenkapital etc. in Bezug auf das Geschäftsergebnis 2021 zu nennen.
 

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Datei: Adhoc_HLEE_28.04.2022

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