Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: HOCHTIEF Aktiengesellschaft /           
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und 
Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052                    
HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation    
                                                                               
12.03.2020 / 15:16                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der     
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 
Nr. 2016/1052                                                                  
                                                                               
Essen, den 12. März 2020                                                       
                                                                               
Der Vorstand hat am 9. März 2020 beschlossen und in einer Ad-hoc-Mitteilung    
veröffentlicht, ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu         
6.908.597 Stückaktien von HOCHTIEF (WKN: 607000, ISIN: DE0006070006), rd. 9,8% 
des Grundkapitals von derzeit EUR 180.855.569,92 durchzuführen                 
('Aktienrückkaufprogramm 2020'). Dies entspricht einer Gesamtinvestition in    
Höhe von bis zu EUR 518 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten), basierend auf dem      
Xetra-Kurs vom 9. März 2020 um 11 Uhr in Höhe von EUR 75.                      
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm 2020 basiert auf der Ermächtigung der               
Hauptversammlung vom 11. Mai 2016, bis zum 10. Mai 2021 Aktien in Höhe von bis 
zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden  
Grundkapitals zurückzukaufen, was heute einem Anteil in Höhe von 9,8% am       
Grundkapital der Gesellschaft entspricht. Das Aktienrückkaufprogramm 2020 dient
ausschließlich den Zwecken, die zurückgekauften Aktien zu allen im             
Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 vorgesehenen      
Zwecken und zu allen sonstigen aktienrechtlich zulässigen Zwecken zu verwenden.
                                                                               
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm 2020 soll über die Frankfurter Wertpapierbörse      
(Xetra-Handel) im Zeitraum zwischen dem 10. März 2020 und dem 31. Dezember 2020
durchgeführt werden. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf     
hierbei den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien von HOCHTIEF in
der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) 
an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsenhandelstage vor
dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes um nicht mehr als 10% über- oder    
unterschreiten.                                                                
                                                                               
Das Aktienrückkaufprogramm 2020 wird durch eine von der Gesellschaft           
mandatierte Bank und in Übereinstimmung mit Art. 2 bis 4 der Delegierten       
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt. Es     
kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch
wieder aufgenommen werden. Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 
2020 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten        
Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter    
Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird 
die HOCHTIEF Aktiengesellschaft die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer       
Website (www.hochtief.de) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und  
dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf
Jahre öffentlich zugänglich bleiben.                                           
                                                                               
HOCHTIEF Aktiengesellschaft                                                    
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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12.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                    

Unternehmen: HOCHTIEF Aktiengesellschaft

             Alfredstraße 236           

             45133 Essen                

             Deutschland                

Internet:    www.hochtief.de            







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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995919  12.03.2020