zur Hauptversammlung am 03.05.2018 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur    
Hauptversammlung HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der    
Einberufung zur Hauptversammlung am 03.05.2018 in Essen mit dem Ziel der       
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                                       
                                                                               
21.03.2018 / 18:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.                 
                                                                               
                                                                               
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Berichtigung der Veröffentlichung vom 21. März 2018 Aufgrund eines             
Systemfehlers ist die Überschrift zu Ziffer II.9 in der Veröffentlichung der   
Einladung zur Hauptversammlung vom 21. März 2018 nicht korrekt wiedergegeben.  
Diese Berichtigung gibt die korrekte Fassung wieder.                           
  HOCHTIEF Aktiengesellschaft Essen ISIN: DE 0006070006 Einladung zur          
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Donnerstag, 3. Mai 2018, 10:30    
Uhr, im Congress Center Essen, Eingang West, Norbertstraße, 45131 Essen,       
stattfindenden                                                                 
ordentlichen Hauptversammlung                                                  
                                                                               
der HOCHTIEF Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen ein.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft
und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des              
zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF Aktiengesellschaft und den     
Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 sowie des   
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a   
Abs. 1 HGB                                                                     
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den    
Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG am 21. Februar 2018 gebilligt   
und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung   
durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss, Konzernabschluss und              
zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Bericht des       
Vorstands mit den Erläuterungen zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a       
Abs. 1 HGB sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz       
einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen.                           
                                                                               
Die vorstehend genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der          
HOCHTIEF Aktiengesellschaft (Opernplatz 2, 45128 Essen) zur Einsichtnahme      
durch die Aktionäre aus und sind auch im Internet unter                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.hochtief.de                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich.                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Verwendung des Bilanzgewinns                                                
                                                                               
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG ist die Hauptversammlung berechtigt zu           
beschließen, dass der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende erst an einem   
späteren Tag fällig wird als dem dritten auf den Beschluss folgenden           
Geschäftstag.                                                                  
                                                                               
Es wird eine Auszahlung der Dividende zu Beginn des Monats Juli 2018           
vorgeschlagen. Dieser geänderte Zeitpunkt ist Ausdruck der Fokussierung von    
HOCHTIEF auf die Optimierung des Cash Flow. Dies ist ein wesentliches          
Element der 2013 bekannt gegebenen neuen Strategie. Eine Zahlung im Juli       
würde den Ablauf der Zahlungsströme (Einzahlungen/Auszahlungen) optimieren     
und außerdem die Notwendigkeit zur Inanspruchnahme von                         
Kreditlinien/Fremdmitteln verringern.                                          
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den                                    
                                                                               
Bilanzgewinn der HOCHTIEF Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres 2017 in       
Höhe von 217.334.000,00 Euro wie folgt zu verwenden:                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ausschüttung einer Dividende von 3,38 Euro je für das                          
Geschäftsjahr 2017 EUR 217.184.309,94                                          
dividendenberechtigter Stückaktie:                                             
                                                                               
Gewinnvortrag: EUR 149.690,06                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Dividende ist am 6. Juli 2018 fällig.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei den angegebenen Beträgen für die Gewinnausschüttung und den                
Gewinnvortrag sind die 64.255.713 zur Zeit des Gewinnverwendungsvorschlags     
von Vorstand und Aufsichtsrat vorhandenen, für das Geschäftsjahr 2017          
dividendenberechtigten Stückaktien berücksichtigt. Bis                         
zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2017         
dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem                        
Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von 3,38 Euro je für das              
Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigter Stückaktie der                       
Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag       
unterbreitet.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands                                     
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu        
erteilen.                                                                      
                                                                               
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats                                 
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu    
erteilen.                                                                      
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers                   
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, zu     
beschließen:                                                                   
                                                                               
Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München wird zum            
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie    
zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten              
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste         
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018, sofern diese einer solchen prüferischen      
Durchsicht unterzogen werden, bestellt.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. Weitere Angaben zur Einberufung                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des  
Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und dessen     
Bedeutung)                                                                     
                                                                               
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind    
nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der        
Hauptversammlung, d.h. am Donnerstag, den 12. April 2018, 00:00 Uhr            
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich    
zur Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung anmelden. Die           
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform und müssen   
in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Für den Nachweis der            
Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des         
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Die Anmeldung und der    
auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des Anteilsbesitzes müssen          
spätestens bis zum Donnerstag, den 26. April 2018, 24:00 Uhr, bei der          
nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen.                                  
                                                                               
Anmeldestelle:                                                                 
                                                                               
HOCHTIEF Aktiengesellschaft                                                    
c/o Commerzbank AG                                                             
GS-MO 3.1.1 General Meetings                                                   
60261 Frankfurt a.M.                                                           
                                                                               
Telefax: + 49 (0) 69 136 26351                                                 
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com                                     
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung       
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis           
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts    
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen            
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag     
geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall      
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem              
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts          
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag            
maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben      
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des   
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach     
dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien     
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und            
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes Datum     
für die Dividendenberechtigung.                                                
                                                                               
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des              
Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle werden den Aktionären Eintrittskarten    
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der            
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für      
die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes an die    
Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.                  
                                                                               
2. Stimmrechtsvertretung                                                       
                                                                               
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen                 
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine                     
Aktionärsvereinigung, vertreten lassen und ihr Stimmrecht durch den            
Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung     
und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich.                             
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der                 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform; § 135       
AktG bleibt unberührt. Aktionäre können für die Erteilung der Vollmacht das    
Vollmachtsformular benutzen, das sie zusammen mit der Eintrittskarte           
erhalten; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in   
Textform ausstellen.                                                           
                                                                               
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, diesen gemäß    
den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte Institute oder              
Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) sowie an                         
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen i. S. v. § 135     
Abs. 8 AktG erteilt, so ist die Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten   
nachprüfbar festzuhalten. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig       
sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen           
enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine     
Aktionärsvereinigung oder ein anderes bzw. eine andere der in § 135 AktG       
gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen          
wollen, mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht ab. Die      
Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten          
erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in    
§ 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem       
Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die         
Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.                                             
                                                                               
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte     
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit    
der Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit von der              
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen       
diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt        
werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die                   
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie         
können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Auch im Fall       
einer Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten                    
Stimmrechtsvertreters ist der fristgerechte Zugang der Anmeldung und des       
Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen              
erforderlich.                                                                  
                                                                               
Vollmachten allgemein und Vollmachten mit Weisungen an die                     
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können der Gesellschaft wahlweise      
per Post, per Telefax oder elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden:       
                                                                               
HOCHTIEF Aktiengesellschaft                                                    
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675                                                
E-Mail: hochtief-hv2018@computershare.de                                       
                                                                               
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft     
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.                                     
                                                                               
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur            
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten        
Stimmrechtsvertreter sind in einem Informationsblatt beschrieben, das die      
Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt bekommen. Das              
Informationsblatt ist auch im Internet unter                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.hochtief.de                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' einsehbar.                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Alle vorgenannten Formen der Teilnahme und Vertretung, insbesondere die        
persönliche Teilnahme oder die Teilnahme durch einen                           
Vertreter, namentlich durch ein Kreditinstitut oder eine                       
Aktionärsvereinigung, werden durch das Angebot zur Bevollmächtigung            
eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters nicht berührt und   
bleiben nach wie vor in vollem Umfang möglich.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Briefwahl                                                                   
                                                                               
Aktionäre können ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung               
teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben    
(Briefwahl). Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des    
Anteilsbesitzes erforderlich.                                                  
                                                                               
Die Stimmabgabe per Briefwahl kann der Gesellschaft wahlweise per Post, per    
Telefax oder elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden:                     
                                                                               
HOCHTIEF Aktiengesellschaft                                                    
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675                                                
E-Mail: hochtief-hv2018@computershare.de                                       
                                                                               
Bitte verwenden Sie das Ihnen nach erfolgter Anmeldung zusammen mit der        
Eintrittskarte übersandte Formular, das Sie an die oben genannte Adresse       
zurücksenden. Briefwahlstimmen, die nicht einer ordnungsgemäßen Anmeldung      
zweifelsfrei zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.            
                                                                               
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, diesen gemäß den aktienrechtlichen       
Bestimmungen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125   
Abs. 5 AktG), Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG      
gleichgestellte Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur     
Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, können sich der     
Briefwahl bedienen.                                                            
                                                                               
Nähere Einzelheiten zur Stimmabgabe per Briefwahl sind in einem                
Informationsblatt beschrieben, das die Aktionäre zusammen mit der              
Eintrittskarte zugesandt bekommen. Das Informationsblatt ist auch im           
Internet unter                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.hochtief.de                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' einsehbar.                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens Mittwoch, den 2.   
Mai 2018, 12:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse       
eingegangen sein.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß §   
122 Abs. 2 AktG                                                                
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro    
am Grundkapital erreichen, das entspricht 195.313 Stückaktien, können          
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht   
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine                  
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder in              
elektronischer Form nach § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter elektronischer   
Signatur nach dem Signaturgesetz) zu stellen und muss der Gesellschaft bis     
zum Montag, den 2. April 2018, 24:00 Uhr, zugegangen sein. Ein                 
Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu richten:                 
                                                                               
HOCHTIEF Aktiengesellschaft                                                    
Vorstandssekretariat                                                           
Opernplatz 2                                                                   
45128 Essen                                                                    
                                                                               
E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz):   
                                                                               
birgit.janzen@hochtief.de                                                      
                                                                               
5. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG  
                                                                               
Aktionäre können Anträge zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen; dies       
gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von        
Abschlussprüfern.                                                              
                                                                               
Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der            
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung werden den in §     
125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen                
Voraussetzungen (dies sind u. a. Aktionäre, die es verlangen) zugänglich       
gemacht, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung der     
Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder     
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an      
die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs ist nicht        
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit Mittwoch, der 18. April   
2018, 24:00 Uhr. Ein Gegenantrag und/oder dessen Begründung brauchen nicht     
zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß §     
126 Abs. 2 AktG vorliegt.                                                      
                                                                               
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu      
werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen,      
den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und im Fall    
einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in     
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Nach § 127 Satz 1    
AktG i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen      
Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen gelten die   
Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen           
entsprechend; insbesondere gilt auch hier Mittwoch, der 18. April 2018,        
24:00 Uhr, als letztmöglicher Termin, bis zu dem Wahlvorschläge bei der        
nachfolgend genannten Adresse eingegangen sein müssen, um noch zugänglich      
gemacht zu werden.                                                             
                                                                               
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß    
§ 126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:                 
                                                                               
HOCHTIEF Aktiengesellschaft                                                    
Vorstandssekretariat                                                           
Opernplatz 2                                                                   
45128 Essen                                                                    
                                                                               
Telefax: +49 (0) 201 824-1768                                                  
E-Mail: birgit.janzen@hochtief.de                                              
                                                                               
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären               
(einschließlich des Namens des Aktionärs und - im Falle von Anträgen - der     
Begründung) werden nach ihrem Eingang im Internet unter                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.hochtief.de                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' unverzüglich zugänglich    
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung                              
werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG                        
                                                                               
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand          
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der              
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen     
Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss   
eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung     
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Gemäß § 22 Abs. 4 der       
Satzung kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionäre     
zeitlich angemessen beschränken.                                               
                                                                               
7. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der vorgenannten   
Rechte                                                                         
                                                                               
Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung der vorgenannten      
Rechte und ihrer Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.hochtief.de                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' einsehbar.                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft                   
                                                                               
Alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung werden über die              
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.hochtief.de                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' folgende Informationen     
und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG):                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur fehlenden                 
Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien     
und der Stimmrechte                                                            
im Zeitpunkt der Einberufung;                                                  
                                                                               
* die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
9. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                       
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der     
Gesellschaft in 64.300.000 Stückaktien eingeteilt. Diese Stückaktien           
gewähren 64.300.000 Stimmrechte.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Essen, im März 2018                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
HOCHTIEF Aktiengesellschaft                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
21.03.2018 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                    

Unternehmen: HOCHTIEF Aktiengesellschaft

             Opernplatz 2               

             45128 Essen                

             Deutschland                

Telefon:     +49 201 8242634            

Fax:         +49 201 565991584          

E-Mail:      astrid.roemmer@hochtief.de 

Internet:    https://hochtief.de        

ISIN:        DE0006070006               







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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667131  21.03.2018