DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Aktualisierung der Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

14.05.2020 / 10:46
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Essen, den 14. Mai 2020

Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat mit Bekanntmachung vom 12. März 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 und mit Ad-hoc-Mitteilung vom 9. März 2020 den Beschluss des Vorstands vom 9. März 2020 bekanntgegeben, ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu 6.908.597 Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft (WKN: 607000, ISIN: DE0006070006), rd. 9,8% des Grundkapitals von derzeit EUR 180.855.569,92, im Zeitraum zwischen dem 10. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 durchzuführen (?Aktienrückkaufprogramm 2020').
Die in diesem Zusammenhang veröffentlichten Informationen werden wie folgt aktualisiert:
Das Aktienrückkaufprogramm 2020 basierte bislang auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016, bis zum 10. Mai 2021 Aktien in Höhe von bis zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zurückzukaufen. Das Aktienrückkaufprogramm 2020 diente ausschließlich dazu, die zurückgekauften Aktien zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016 vorgesehenen Zwecken und zu allen sonstigen aktienrechtlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) durfte hierbei den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Künftig basiert das Aktienrückkaufprogramm 2020 auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. April 2020, bis zum 27. April 2025 Aktien in Höhe von bis zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zurückzukaufen, was heute weiterhin einem Anteil in Höhe von 9,8% am Grundkapital der Gesellschaft entspricht. Das Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich dem Zweck, die zurückgekauften Aktien zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 28. April 2020 vorgesehenen Zwecken und zu allen sonstigen aktienrechtlich zulässigen Zwecken zu verwenden. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 3 Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten.

HOCHTIEF Aktiengesellschaft
Der Vorstand


14.05.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HOCHTIEF Aktiengesellschaft
Alfredstraße 236
45133 Essen
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