Essen
02.02.2016

Auf Grundlage einer Einigung zwischen der australischen Börsenaufsicht Australian Securities and Investments Commission ("ASIC") und HOCHTIEF begann heute vor dem Federal Court of Australia ein zivilrechtliches Bußgeldverfahren bezüglich eines Verstoßes von HOCHTIEF gegen Artikel 1043A(1)(d) des australischen
"Corporations Act".

Der Verstoß erfolgte am 29. Januar 2014, als HOCHTIEF frühere rechtsgültige Vorschriften (erlassen am 28. November 2013 im Rahmen der sogenannten "creep rule" zu Anteilsaufstockungen um jeweils drei Prozent) änderte, um vom 6. bis 31. Januar 2014 in eigenem Namen Aktien von Leighton Holdings Limited zu erwerben. So wurde die Aktienerwerbsfrist über Freitag, den 31. Januar 2014 hinaus verlängert. Die letzte Transaktion wurde am Montag, den 3. Februar 2014 ausgeführt.

HOCHTIEF will vor dem Gericht geltend machen, dass der Verstoß versehentlich erfolgte. Ein Handelsgewinn wurde damit von HOCHTIEF weder beabsichtigt noch erzielt.

HOCHTIEF arbeitet mit ASIC seit August 2014 aktiv bei den Ermittlungen in dieser Sache zusammen.

Die Verhandlung wird zu einem vom Gericht festzulegenden Zeitpunkt stattfinden.


Medienkontakt in Australien:
Ian Brown
ibrown@firstadvisers.com.au
+61 (0) 418 466 129

Hochtief AG veröffentlichte diesen Inhalt am 02 Februar 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen. Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 02 Februar 2016 08:29:22 UTC.

Das Originaldokument ist verfügbar unter: http://www.hochtief.de/hochtief/201.jhtml?pid=9801