und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton

Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung am 6. Mai 2021

auf Grundlage des GesRuaCOVBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und

ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter), jedoch mit

der Möglichkeit zur Teilnahme im Wege der elektronischen Zuschaltung (Teilnahme) durchgeführt.

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung

teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung unter der

Internetadresse


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über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' verfolgen. Weiterhin wird während der virtuellen

Hauptversammlung das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung über den o.g. Link zur Verfügung

stehen. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine

Stimmrechtskarte (in der für die Hauptversammlung, insbesondere im Aktionärsportal, verwendeten

Dokumentation auch als 'Eintrittskarte' bezeichnet) mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung

zugeschickt. Die Stimmrechtskarte enthält unter anderem den Zugangscode, mit dem die Aktionäre das unter

der Internetadresse


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über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' zugängliche internetgestützte Online-Portal (

Aktionärsportal) der Gesellschaft nutzen können. 2. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht ausschließlich über Briefwahl oder

Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie nachstehend näher

bestimmt ausüben. Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 und 7 und 8 haben

verbindlichen, die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 hat empfehlenden Charakter, und es

besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen oder auf eine Stimmabgabe zu

verzichten.

Internetgestütztes Aktionärsportal und Aktionärshotline

Unter der Internetadresse


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über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' unterhält die Gesellschaft ab dem 15. April 2021

ein internetgestütztes Aktionärsportal. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten

Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen,

Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen

sich die Aktionäre dort mit dem Zugangscode, den sie mit ihrer Stimmrechtskarte erhalten, einloggen. Die

verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs

auf der Benutzeroberfläche des Aktionärsportals.

Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die

Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte bzw. im Internet unter


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über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung'. Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise

am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung der

Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und

dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme durch elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung der

Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des

21. Tages vor der virtuellen Hauptversammlung, d. h. am Donnerstag, den 15. April 2021, 00:00 Uhr

(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich zur virtuellen

Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung anmelden (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Die

Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung

zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür ist ein

Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß den rechtlichen Anforderungen

erforderlich. Die Anmeldung und der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des Anteilsbesitzes müssen

spätestens bis zum Sonntag, den 02. Mai 2021, 24:00 Uhr, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle

eingehen.

Anmeldestelle:

HOCHTIEF Aktiengesellschaft

c/o Computershare Operations Center

80249 München 3. Telefax: +49 (0)89 30903-74675

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung der

Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer sich fristgerecht angemeldet und die

Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat. Die

Berechtigung zur Teilnahme, zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen

sich dabei ausschließlich nach dem im vorgenannten Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum

Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher.

Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für

die Teilnahme, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der

Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem

Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme, die Ausübung von

Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien

nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach

Aktionär werden, sind nicht berechtigt (insbesondere nicht stimmberechtigt). Der Nachweisstichtag ist im

Übrigen kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.

Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der

Anmeldestelle werden den Aktionären Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die

virtuelle Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen,

bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des

Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.

Ausübung des Stimmrechts

Als stimmberechtigter Aktionär oder als dessen Bevollmächtiger können Sie Ihr Stimmrecht durch

Briefwahl (einschließlich elektronischer Briefwahl) oder über Vollmachtserteilung an die

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GesRuaCOVBekG). Für beide

Arten der Stimmrechtsausübung benötigen Sie die Stimmrechtskarte, die Ihnen nach ordnungsgemäßer

Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung zugeschickt wird.

Briefwahl

Stimmberechtigte Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen, auch ohne an der virtuellen

Hauptversammlung teilzunehmen, in Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl).

Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür das mit der Stimmrechtskarte übersandte Briefwahlformular

zur Verfügung. Wenn Sie das Briefwahlformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die nachfolgende

Postanschrift zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum Mittwoch, 5. Mai 2021, 24:00 Uhr (Datum

des Eingangs), zugehen:

HOCHTIEF Aktiengesellschaft

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können,

werden nicht berücksichtigt.

Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der

(elektronischen) Briefwahl auch das unter der Internetadresse


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über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur

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April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)