und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung in Bild und Ton
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die ordentliche Hauptversammlung am 6. Mai 2021
auf Grundlage des GesRuaCOVBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter), jedoch mit
der Möglichkeit zur Teilnahme im Wege der elektronischen Zuschaltung (Teilnahme) durchgeführt.
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können daher nicht physisch an der Hauptversammlung
teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung jedoch per Bild- und Tonübertragung unter der
Internetadresse
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über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' verfolgen. Weiterhin wird während der virtuellen
Hauptversammlung das Teilnehmerverzeichnis vor der ersten Abstimmung über den o.g. Link zur Verfügung
stehen. Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte eine
Stimmrechtskarte (in der für die Hauptversammlung, insbesondere im Aktionärsportal, verwendeten
Dokumentation auch als 'Eintrittskarte' bezeichnet) mit weiteren Informationen zur Rechtsausübung
zugeschickt. Die Stimmrechtskarte enthält unter anderem den Zugangscode, mit dem die Aktionäre das unter
der Internetadresse
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über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' zugängliche internetgestützte Online-Portal (
Aktionärsportal) der Gesellschaft nutzen können. 2. Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können das Stimmrecht ausschließlich über Briefwahl oder
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wie nachstehend näher
bestimmt ausüben. Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5 und 7 und 8 haben
verbindlichen, die vorgesehene Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 6 hat empfehlenden Charakter, und es
besteht jeweils die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen oder auf eine Stimmabgabe zu
verzichten.
Internetgestütztes Aktionärsportal und Aktionärshotline
Unter der Internetadresse
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über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' unterhält die Gesellschaft ab dem 15. April 2021
ein internetgestütztes Aktionärsportal. Über das Aktionärsportal können die ordnungsgemäß angemeldeten
Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen,
Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Um das Aktionärsportal nutzen zu können, müssen
sich die Aktionäre dort mit dem Zugangscode, den sie mit ihrer Stimmrechtskarte erhalten, einloggen. Die
verschiedenen Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte erscheinen dann in Form von Schaltflächen und Menüs
auf der Benutzeroberfläche des Aktionärsportals.
Weitere Einzelheiten zum Aktionärsportal und zu den Anmelde- und Nutzungsbedingungen erhalten die
Aktionäre zusammen mit ihrer Stimmrechtskarte bzw. im Internet unter
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über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung'. Bitte beachten Sie auch die technischen Hinweise
am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung der
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und
dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme durch elektronische Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung der
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des
21. Tages vor der virtuellen Hauptversammlung, d. h. am Donnerstag, den 15. April 2021, 00:00 Uhr
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich zur virtuellen
Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung anmelden (ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre). Die
Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür ist ein
Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär gemäß den rechtlichen Anforderungen
erforderlich. Die Anmeldung und der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des Anteilsbesitzes müssen
spätestens bis zum Sonntag, den 02. Mai 2021, 24:00 Uhr, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle
eingehen.
Anmeldestelle:
HOCHTIEF Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München 3. Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung der
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer sich fristgerecht angemeldet und die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme, zur Ausübung von Aktionärsrechten und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem im vorgenannten Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit der Aktien einher.
Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für
die Teilnahme, die Ausübung von Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme, die Ausübung von
Aktionärsrechten und den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind nicht berechtigt (insbesondere nicht stimmberechtigt). Der Nachweisstichtag ist im
Übrigen kein relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der
Anmeldestelle werden den Aktionären Stimmrechtskarten für die Ausübung der Rechte in Bezug auf die
virtuelle Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Stimmrechtskarten sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.
Ausübung des Stimmrechts
Als stimmberechtigter Aktionär oder als dessen Bevollmächtiger können Sie Ihr Stimmrecht durch
Briefwahl (einschließlich elektronischer Briefwahl) oder über Vollmachtserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GesRuaCOVBekG). Für beide
Arten der Stimmrechtsausübung benötigen Sie die Stimmrechtskarte, die Ihnen nach ordnungsgemäßer
Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung zugeschickt wird.
Briefwahl
Stimmberechtigte Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen, auch ohne an der virtuellen
Hauptversammlung teilzunehmen, in Textform oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl).
Vor der Hauptversammlung steht Ihnen dafür das mit der Stimmrechtskarte übersandte Briefwahlformular
zur Verfügung. Wenn Sie das Briefwahlformular verwenden, ist dieses ausschließlich an die nachfolgende
Postanschrift zu übermitteln und muss dort bis einschließlich zum Mittwoch, 5. Mai 2021, 24:00 Uhr (Datum
des Eingangs), zugehen:
HOCHTIEF Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Briefwahlstimmen, die einer ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können,
werden nicht berücksichtigt.
Vor und während der Hauptversammlung steht Ihnen für die Ausübung des Stimmrechts im Wege der
(elektronischen) Briefwahl auch das unter der Internetadresse
www.hochtief.de
über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' erreichbare Aktionärsportal der Gesellschaft zur
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)