DGAP-News: HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 06.05.2021 in Alfredstraße 236 mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
2021-04-01 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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HOCHTIEF Aktiengesellschaft Essen ISIN: DE 0006070006 
Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Aktiengesetz in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/ 1212 
A.            Inhalt der Mitteilung 
1.            Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft 2021 
2.            Einberufung der Hauptversammlung 
B.            Angaben zum Emittenten 
1.            ISIN: DE0006070006 
2.            Name des Emittenten: HOCHTIEF Aktiengesellschaft 
C.            Angaben zur Hauptversammlung 
1.            Datum der Hauptversammlung: 06.05.2021 
2.            Beginn: 10.30 Uhr (MESZ) (entspricht 8.30 Uhr UTC) 
              Art der Hauptversammlung: Ordentliche virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
3.            oder ihrer Bevollmächtigten 
              Ort der Hauptversammlung: www.hochtief.de 
4. 
              Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes: Alfredstraße 236, 45133 Essen, Deutschland 
              Aufzeichnungsdatum: 14.04.2021 
5.            Maßgeblich für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der im Nachweis enthaltene Anteilsbesitz des Aktionärs 
              zum Nachweisstichtag. Nachweisstichtag ist Donnerstag, der 15. April 2021, 00.00 Uhr. 
6.            Internetseite zur Hauptversammlung/URL: www.hochtief.de/ 

Das am 28. März 2020 in Kraft getretene und mit Wirkung zum 28. Februar 2021 geänderte Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche Hauptversammlungen des Jahres 2021 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Nordrhein-Westfalen insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und mit dem Ziel der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am Donnerstag, 6. Mai 2021, 10:30 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der HOCHTIEF Aktiengesellschaft mit Sitz in Essen ein.

Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in den Geschäftsräumen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Alfredstraße 236, 45133 Essen, statt. Zur elektronischen Zuschaltung zur Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Donnerstag, den 15. April 2021, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind (Berechtigung) und sich zur Hauptversammlung unter Nachweis ihrer Berechtigung anmelden (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen unter Ziff. II.3). Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GesRuaCOVBekG in Verbindung mit § 22 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft unter der Internetadresse www.hochtief.de

über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' in Bild und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen); diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung i.S.v. § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.


I.             Tagesordnung 
              Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der HOCHTIEF Aktiengesellschaft und des gebilligten 
              Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die HOCHTIEF 
              Aktiengesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie des 
              erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
              Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend 
              §§ 172, 173 AktG am 18. Februar 2021 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt 
              eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Jahresabschluss, Konzernabschluss und zusammengefasster 
              Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats und Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen zu den Angaben 
              nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer 
1.            Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 
              Die vorstehend genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der HOCHTIEF Aktiengesellschaft 
              (Alfredstraße 236, 45133 Essen) zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und sind auch im Internet unter 
              www.hochtief.de 

über den Link 'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich.

Verwendung des Bilanzgewinns

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG ist die Hauptversammlung berechtigt, zu beschließen, dass der Anspruch

der Aktionäre auf die Dividende erst an einem späteren Tag fällig wird als dem dritten auf den Beschluss

folgenden Geschäftstag.

Wie im Vorjahr wird eine Auszahlung der Dividende zu Beginn des Monats Juli vorgeschlagen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der HOCHTIEF Aktiengesellschaft des

Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 277.641.558,51 Euro wie folgt zu verwenden:


              Ausschüttung einer Dividende von 3,93 Euro je für das Geschäftsjahr 2020 
              dividendenberechtigter Stückaktie:                                       EUR 267.976.654,92 
              Gewinnvortrag:                                                           EUR 9.664.903,59 

Die Dividende ist am 7. Juli 2021 fällig.

Die Dividendensumme und der Gewinnvortrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung

basieren auf dem am 30. März 2021 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von Euro 174.559.856,64,

eingeteilt in 68.187.444 Stückaktien.

Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die

Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der

Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet, der

unverändert eine Ausschüttung von 3,93 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. Die Anpassung

erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die

Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der

dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der Gewinnvortrag

entsprechend.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Vorstands Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des

Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, zu beschließen: 5. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer und

Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 sowie zum Abschlussprüfer für die prüferische

Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr

des Geschäftsjahrs 2021, sofern diese einer solchen prüferischen Durchsicht unterzogen werden, bestellt.

Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Nach dem für die ordentliche Hauptversammlung 2021 erstmals anwendbaren § 120a Abs. 1 AktG hat die

Hauptversammlung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Systems zur Vergütung der

Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier

Jahre, Beschluss zu fassen. Über das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der HOCHTIEF

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April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)