Kapitalmarktinformation

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: HOCHTIEF Aktiengesellschaft /           
Aktualisierung der Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung    
(EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.        
2016/1052                                                                      
HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation    
                                                                               
14.05.2020 / 10:46                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Essen, den 14. Mai 2020                                                        
                                                                               
Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat mit Bekanntmachung vom 12. März 2020 gemäß 
Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der   
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 und mit Ad-hoc-Mitteilung vom 9. März
2020 den Beschluss des Vorstands vom 9. März 2020 bekanntgegeben, ein          
Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu 6.908.597 Stückaktien der   
HOCHTIEF Aktiengesellschaft (WKN: 607000, ISIN: DE0006070006), rd. 9,8% des    
Grundkapitals von derzeit EUR 180.855.569,92, im Zeitraum zwischen dem 10. März
2020 und dem 31. Dezember 2020 durchzuführen ("Aktienrückkaufprogramm 2020').  
Die in diesem Zusammenhang veröffentlichten Informationen werden wie folgt     
aktualisiert: Das Aktienrückkaufprogramm 2020 basierte bislang auf der         
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016, bis zum 10. Mai 2021 Aktien
in Höhe von bis zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der               
Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zurückzukaufen. Das                 
Aktienrückkaufprogramm 2020 diente ausschließlich dazu, die zurückgekauften    
Aktien zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016
vorgesehenen Zwecken und zu allen sonstigen aktienrechtlich zulässigen Zwecken 
zu verwenden. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) durfte hierbei  
den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien der HOCHTIEF           
Aktiengesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem           
entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der 
letzten 10 Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts um  
nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.                                  
Künftig basiert das Aktienrückkaufprogramm 2020 auf der Ermächtigung der       
Hauptversammlung vom 28. April 2020, bis zum 27. April 2025 Aktien in Höhe von 
bis zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung          
bestehenden Grundkapitals zurückzukaufen, was heute weiterhin einem Anteil in  
Höhe von 9,8% am Grundkapital der Gesellschaft entspricht. Das                 
Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich dem Zweck, die zurückgekauften     
Aktien zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 28. April   
2020 vorgesehenen Zwecken und zu allen sonstigen aktienrechtlich zulässigen    
Zwecken zu verwenden. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf    
hierbei den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien der HOCHTIEF   
Aktiengesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem           
entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der 
letzten 3 Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts um   
nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten.     
                                                                               
HOCHTIEF Aktiengesellschaft                                                    
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
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14.05.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                    

Unternehmen: HOCHTIEF Aktiengesellschaft

             Alfredstraße 236           

             45133 Essen                

             Deutschland                

Internet:    www.hochtief.de            







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1044899  14.05.2020