Kapitalmarktinformation
DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: HOCHTIEF Aktiengesellschaft /
Aktualisierung der Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
2016/1052
HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
14.05.2020 / 10:46
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP
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Essen, den 14. Mai 2020
Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft hat mit Bekanntmachung vom 12. März 2020 gemäß
Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 und mit Ad-hoc-Mitteilung vom 9. März
2020 den Beschluss des Vorstands vom 9. März 2020 bekanntgegeben, ein
Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu 6.908.597 Stückaktien der
HOCHTIEF Aktiengesellschaft (WKN: 607000, ISIN: DE0006070006), rd. 9,8% des
Grundkapitals von derzeit EUR 180.855.569,92, im Zeitraum zwischen dem 10. März
2020 und dem 31. Dezember 2020 durchzuführen ("Aktienrückkaufprogramm 2020').
Die in diesem Zusammenhang veröffentlichten Informationen werden wie folgt
aktualisiert: Das Aktienrückkaufprogramm 2020 basierte bislang auf der
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016, bis zum 10. Mai 2021 Aktien
in Höhe von bis zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der
Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zurückzukaufen. Das
Aktienrückkaufprogramm 2020 diente ausschließlich dazu, die zurückgekauften
Aktien zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2016
vorgesehenen Zwecken und zu allen sonstigen aktienrechtlich zulässigen Zwecken
zu verwenden. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) durfte hierbei
den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien der HOCHTIEF
Aktiengesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem
entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der
letzten 10 Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts um
nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Künftig basiert das Aktienrückkaufprogramm 2020 auf der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 28. April 2020, bis zum 27. April 2025 Aktien in Höhe von
bis zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung
bestehenden Grundkapitals zurückzukaufen, was heute weiterhin einem Anteil in
Höhe von 9,8% am Grundkapital der Gesellschaft entspricht. Das
Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich dem Zweck, die zurückgekauften
Aktien zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 28. April
2020 vorgesehenen Zwecken und zu allen sonstigen aktienrechtlich zulässigen
Zwecken zu verwenden. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf
hierbei den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien der HOCHTIEF
Aktiengesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem
entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der
letzten 3 Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts um
nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 20% unterschreiten.
HOCHTIEF Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HOCHTIEF Aktiengesellschaft
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45133 Essen
Deutschland
Internet: www.hochtief.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1044899 14.05.2020