HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Schiedsgerichtsentscheidung mit einer Auswirkung von 195 Millionen
EUR auf den nominalen Konzerngewinn als außerordentlicher Einmaleffekt

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DGAP-Ad-hoc: HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache
HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Schiedsgerichtsentscheidung mit einer
Auswirkung von 195 Millionen EUR auf den nominalen Konzerngewinn als
außerordentlicher Einmaleffekt

05.11.2021 / 22:17 CET/CEST
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Die HOCHTIEF Aktiengesellschaft (HOCHTIEF) ist heute über die Entscheidung
in einem langjährigen Schiedsgerichtsverfahren über ein Altprojekt aus 2012,
das den Bau eines Wasserkraftwerkes in Chile zum Gegenstand hatte,
informiert worden. HOCHTIEF hat sich bereits 2017 aus dem chilenischen
Baumarkt zurückgezogen. Eine Tochtergesellschaft der Division HOCHTIEF
Europe war an dem Bau-Joint Venture beteiligt. Die Entscheidung wird einen
negativen außerordentlichen Einmaleffekt auf den nominalen Konzerngewinn von
HOCHTIEF haben, und zwar in Höhe von rund 195 Millionen EUR (einschließlich
der zuerkannten Klageforderung, Zinsen, Rechtskosten und weitere Kosten),
wovon ca. 146 Millionen EUR eine Auswirkung auf den Cashflow haben. Die
Guidance für den operativen Konzerngewinn in Höhe von 410-460 Millionen EUR
bleibt unverändert, da der operative Konzerngewinn keine außergewöhnlichen
Einmaleffekte beinhaltet. Die Gesellschaft analysiert derzeit Maßnahmen,
einschließlich außerordentlicher Erträge auf Konzernebene, um die
entsprechende Auswirkung abzumildern. Außerdem prüft das Joint Venture
Optionen, die gerichtliche Entscheidung rechtlich überprüfen zu lassen.

Kontakt:
georg.von-bronk@hochtief.de


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