DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

08.11.2021 / 14:29
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Essen, den 8. November 2021

Der Vorstand hat am 8. November 2021 beschlossen und in einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu 4.610.379 Stückaktien von HOCHTIEF (WKN: 607000, ISIN: DE0006070006), rd. 6,5% des Grundkapitals von derzeit EUR 180.855.569,92 durchzuführen (?Aktienrückkaufprogramm 2021"). Dies entspricht einer Gesamtinvestition in Höhe von bis zu EUR 318 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten), basierend auf dem Xetra-Schlusskurs vom 5. November 2021 in Höhe von EUR 69,08.
Das Aktienrückkaufprogramm 2021 basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. April 2020, Aktien in Höhe von bis zu 10% des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals zurückzukaufen. Das Aktienrückkaufprogramm 2021 dient ausschließlich den Zwecken, die zurückgekauften Aktien zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 28. April 2020 vorgesehenen Zwecken und zu allen sonstigen aktienrechtlich zulässigen Zwecken zu verwenden.
Das Aktienrückkaufprogramm 2021 soll über die Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra-Handel) im Zeitraum zwischen dem 8. November 2021 und dem 7. November 2022 durchgeführt werden. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien von HOCHTIEF in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 10 Börsenhandelstage vor dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes um nicht mehr als 10% überschreiten oder um nicht mehr als 20% unterschreiten.
Das Aktienrückkaufprogramm 2021 wird durch eine von der Gesellschaft mandatierte Bank und in Übereinstimmung mit Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt. Es kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2021 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die HOCHTIEF Aktiengesellschaft die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.hochtief.de) im Bereich ?Investor Relations" veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

HOCHTIEF Aktiengesellschaft
Der Vorstand
 


08.11.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HOCHTIEF Aktiengesellschaft
Alfredstraße 236
45133 Essen
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Internet: www.hochtief.de

 
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