IMMOFINANZ AG: Anpassung des Wandlungspreises der Wandelschuldverschreibungen fällig 2024
infolge eines Kontrollwechselereignisses

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IMMOFINANZ AG: Anpassung des Wandlungspreises der
Wandelschuldverschreibungen fällig 2024 infolge eines
Kontrollwechselereignisses

07.12.2021 / 20:16
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IMMOFINANZ AG: Anpassung des Wandlungspreises der
Wandelschuldverschreibungen fällig 2024 infolge eines
Kontrollwechselereignisses

IMMOFINANZ AG wurde am 03. Dezember 2021 mit Stimmrechtsmitteilung gemäß §
130 BörseG 2018 darüber informiert, dass CPI PROPERTY GROUP ("CPIPG") direkt
und indirekt über eine Beteiligung von rund 21,4% am derzeitigen
Grundkapital der IMMOFINANZ AG verfügt. Damit hat CPIPG eine kontrollierende
Beteiligung an IMMOFINANZ AG gemäß § 22 Übernahmegesetz in Verbindung mit
§
27 Übernahmegesetz erlangt.

Daher werden gemäß § 12 (a) der Emissionsbedingungen der
Wandelschuldverschreibungen (die "Emissionsbedingungen") der von der
IMMOFINANZ AG begebenen EUR 297.200.000 2,0% Wandelschuldverschreibungen
fällig 2024 (ISIN: XS1551932046) (die "Schuldverschreibungen") die Inhaber
der Schuldverschreibungen hiermit darüber informiert, dass:

(i) am 03. Dezember 2021 ein Kontrollwechsel (gemäß Punkt (i) der Definition
dieses Begriffs in § 12 (e) der Emissionsbedingungen) eingetreten ist;

(ii) IMMOFINANZ AG gemäß § 12 (a) der Emissionsbedingungen den 19.
Jänner
2022 als Kontrollstichtag festgelegt hat; und

(iii) der Eintritt des Kontrollwechsels gemäß § 12 (c) zu einer
temporären
Anpassung des Wandlungspreises bei der Ausübung von Wandlungsrechten führt:

- Der unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Eintritts des Kontrollwechsels
geltende Wandlungspreis betrug EUR 20,6333;

- Der aufgrund des Kontrollwechsels angepasste Wandlungspreis bei Ausübung
von Wandlungsrechten nach Eintritt des Kontrollwechsels am oder vor dem
Kontrollstichtag beträgt EUR 18,8987 (vorbehaltlich etwaiger künftiger
Anpassungen des Wandlungspreises nach Maßgabe der Emissionsbedingungen); und

- Der Wandlungspreis bei Ausübung von Wandlungsrechten nach dem
Kontrollstichtag entspricht dem unmittelbar vor dem Eintritt des
Kontrollwechsels geltenden Wandlungspreis, d.h. EUR 20,6333 (vorbehaltlich
etwaiger künftiger Anpassungen des Wandlungspreises nach Maßgabe der
Emissionsbedingungen).

Das Kontrollwechselereignis erfolgt aufgrund der erlangten kontrollierenden
Beteiligung an IMMOFINANZ AG gemäß § 22 Übernahmegesetz in Verbindung mit
§
27 Übernahmegesetz gemäß den Emissionsbedingungen und ist unabhängig von
der
Frage einer übernahmerechtlichen Angebotspflicht.

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07.12.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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