von EUR 42,82 je innogy SE-Aktie beim verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out und Absicht für Dividende 2019 mit
DGAP-Ad-hoc: innogy SE / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Dividende
innogy SE: E.ON Verwaltungs SE teilt innogy Höhe der Barabfindung von EUR 42,82
je innogy SE-Aktie beim verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out und Absicht für
Dividende 2019 mit
16.01.2020 / 17:51 CET/CEST
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Die E.ON Verwaltungs SE hat dem Vorstand der innogy SE heute ein
konkretisierendes Verlangen nach Art. 9 Abs. 1 lit c) ii) SE-VO i.V.m. § 62
Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt und den Vorstand der
innogy SE zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der innogy
SE zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE gegen Gewährung
einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der
innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE aufgefordert.
Die E.ON Verwaltungs SE ist eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der E.ON
SE und hält 90% der Aktien an der innogy SE. Die E.ON Verwaltungs SE hat die
Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 42,82 je innogy SE-Aktie
festgelegt. Dies entspricht dem volumengewichteten Durchschnittskurs der
innogy-Aktien für den Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung der Absicht des
Ausschlusses der Minderheitsaktionäre am 4. September 2019. Der gerichtlich
bestellte sachverständige Prüfer hat die Angemessenheit der festgelegten
Barabfindung bestätigt.
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags
zwischen der innogy SE und der E.ON Verwaltungs SE sind für den 22. Januar 2020
geplant. Es ist beabsichtigt, für den 4. März 2020 eine außerordentliche
Hauptversammlung einzuberufen, in der ein Beschluss über die Übertragung der
Aktien der Minderheitsaktionäre der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE gegen
Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 42,82 je innogy SE-Aktie gefasst
werden soll.
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem
zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der innogy SE und der Eintragung
des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des
Sitzes der E.ON Verwaltungs SE bzw. der innogy SE ab.
Mit dem Übertragungsverlangen hat die E.ON Verwaltungs SE der innogy SE
zugleich mitgeteilt, dass sie für den Fall, dass die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die E.ON Verwaltungs SE bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung der innogy SE nicht bereits in das Handelsregister eingetragen
und somit wirksam geworden sein sollte, beabsichtigt, die Ausschüttung einer
Dividende nur in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaßes von 4% des
Grundkapitals zu unterstützen.
Verantwortliche Person: Dr. Gunnar Janson, General Counsel der innogy SE
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: innogy SE
Opernplatz 1
45128 Essen
Deutschland
Telefon: +49 (0)201-12-00
E-Mail: invest@innogy.com
Internet: www.innogy.com
ISIN: DE000A2AADD2
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