von EUR 42,82 je innogy SE-Aktie beim verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out und Absicht für Dividende 2019 mit

DGAP-Ad-hoc: innogy SE / Schlagwort(e): Squeeze-Out/Dividende                  
innogy SE: E.ON Verwaltungs SE teilt innogy Höhe der Barabfindung von EUR 42,82
je innogy SE-Aktie beim verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out und Absicht für  
Dividende 2019 mit                                                             
                                                                               
16.01.2020 / 17:51 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)  
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.           
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Die E.ON Verwaltungs SE hat dem Vorstand der innogy SE heute ein               
konkretisierendes Verlangen nach Art. 9 Abs. 1 lit c) ii) SE-VO i.V.m. § 62    
Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt und den Vorstand der
innogy SE zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der innogy  
SE zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der                    
Minderheitsaktionäre der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE gegen Gewährung 
einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit der Verschmelzung der      
innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE aufgefordert.                            
                                                                               
Die E.ON Verwaltungs SE ist eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der E.ON
SE und hält 90% der Aktien an der innogy SE. Die E.ON Verwaltungs SE hat die   
Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 42,82 je innogy SE-Aktie         
festgelegt. Dies entspricht dem volumengewichteten Durchschnittskurs der       
innogy-Aktien für den Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung der Absicht des
Ausschlusses der Minderheitsaktionäre am 4. September 2019. Der gerichtlich    
bestellte sachverständige Prüfer hat die Angemessenheit der festgelegten       
Barabfindung bestätigt.                                                        
                                                                               
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags        
zwischen der innogy SE und der E.ON Verwaltungs SE sind für den 22. Januar 2020
geplant. Es ist beabsichtigt, für den 4. März 2020 eine außerordentliche       
Hauptversammlung einzuberufen, in der ein Beschluss über die Übertragung der   
Aktien der Minderheitsaktionäre der innogy SE auf die E.ON Verwaltungs SE gegen
Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 42,82 je innogy SE-Aktie gefasst  
werden soll.                                                                   
                                                                               
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt von dem      
zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der innogy SE und der Eintragung   
des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des   
Sitzes der E.ON Verwaltungs SE bzw. der innogy SE ab.                          
                                                                               
Mit dem Übertragungsverlangen hat die E.ON Verwaltungs SE der innogy SE        
zugleich mitgeteilt, dass sie für den Fall, dass die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre auf die E.ON Verwaltungs SE bis zur nächsten ordentlichen 
Hauptversammlung der innogy SE nicht bereits in das Handelsregister eingetragen
und somit wirksam geworden sein sollte, beabsichtigt, die Ausschüttung einer   
Dividende nur in Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaßes von 4% des  
Grundkapitals zu unterstützen.                                                 
                                                                               
                                                                               
Verantwortliche Person: Dr. Gunnar Janson, General Counsel der innogy SE       
                                                                               
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16.01.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche        
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: innogy SE                                                         

             Opernplatz 1                                                      

             45128 Essen                                                       

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 (0)201-12-00                                                  

E-Mail:      invest@innogy.com                                                 

Internet:    www.innogy.com                                                    

ISIN:        DE000A2AADD2                                                      

WKN:         A2AADD                                                            

Indizes:     MDAX                                                              

Börsen:      Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in   
             Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,        
             Tradegate Exchange; Börse Luxemburg                               

EQS News ID: 955483                                                            







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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