2019 in Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: innogy SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung     
innogy SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.04.2019 in
Essen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                
                                                                               
13.03.2019 / 15:02                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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innogy SE Essen International Securities Identification Numbers (ISIN):        
DE000A2AADD2                                                                   
DE000A2LQ2L3 Einladung zur Hauptversammlung                                    
                                                                               
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,                                       
                                                                               
am Dienstag, dem 30. April 2019, 10.00 Uhr MESZ, findet in der Grugahalle in   
45131 Essen, Messeplatz 2, unsere ordentliche Hauptversammlung statt, zu der   
wir Sie einladen.                                                              
                                                                               
                                                                               
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der innogy SE und des          
gebilligten innogy-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des               
zusammengefassten Lageberichts für die innogy SE und den innogy-Konzern        
sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2018 endende      
Geschäftsjahr                                                                  
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den    
innogy-Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß         
Artikel 9 Absatz 1 lit. c) ii) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates     
vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)         
('SE-Verordnung') i. V. m. § 172 Satz 1 des Aktiengesetzes festgestellt.       
Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.               
                                                                               
2. Verwendung des Bilanzgewinns                                                
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der innogy SE für     
das Geschäftsjahr 2018 wie folgt zu verwenden:                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ausschüttung einer Dividende von 1,40 EUR je = 777.777.000,00 EUR              
dividendenberechtigter Stückaktie                                              
                                                                               
Gewinnvortrag = 35.621,56 EUR                                                  
                                                                               
Bilanzgewinn = 777.812.621,56 EUR                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018          
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im       
Geschäftsjahr 2018 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.                 
                                                                               
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im   
Geschäftsjahr 2018 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen.                 
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019                        
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des                      
Prüfungsausschusses, vor, die                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  PricewaterhouseCoopers GmbH                                                  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,                                               
Frankfurt am Main,                                                             
Zweigniederlassung Essen,                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der          
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014                     
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass    
seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme                         
durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl        
eines bestimmten Abschlussprüfers (Artikel 16 Absatz                           
6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Wahl des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
und der Quartalsfinanzberichte 2019                                            
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des                      
Prüfungsausschusses, vor, die                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  PricewaterhouseCoopers GmbH                                                  
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,                                               
Frankfurt am Main,                                                             
Zweigniederlassung Essen,                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
für die prüferische Durchsicht der verkürzten Abschlüsse und der               
Zwischenlageberichte als Teile des Halbjahresfinanzberichts                    
und der Quartalsfinanzberichte 2019 zu wählen.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 der          
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014                     
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass    
seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme                         
durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl        
eines bestimmten Abschlussprüfers (Artikel 16 Absatz                           
6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Wahl zum Aufsichtsrat                                                       
                                                                               
Mit Wirkung zum Ablauf des 20. Mai 2018 hat Herr Jürgen Wefers sein Amt als    
Mitglied des Aufsichtsrats als Vertreter der Arbeitnehmer niedergelegt. Mit    
Wirkung ab dem 7. Juni 2018 hat das Amtsgericht Essen am 6. Juni 2018 Herrn    
Stefan May an Stelle von Herrn Wefers als Vertreter der Arbeitnehmer zum       
Aufsichtsratsmitglied bestellt. Die gerichtliche Bestellung erfolgte auf der   
Grundlage des Artikel 9 Absatz 1 lit. c) ii) der SE-Verordnung i. V. m. §      
104 Absatz 2 und Absatz 3 Nr. 2 des Aktiengesetzes.                            
                                                                               
Das derzeit gerichtlich bestellte Aufsichtsratsmitglied Stefan May wird der    
Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen.                                       
                                                                               
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Artikel 40 Absätze 2 und 3 der               
SE-Verordnung, § 17 des Gesetzes zur Ausführung der SE-Verordnung              
('SE-Ausführungsgesetz'), § 21 Absatz 3 des Gesetzes über die Beteiligung      
der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft                            
('SE-Beteiligungsgesetz'), Teil 2 der Vereinbarung über die Beteiligung der    
Arbeitnehmer in der innogy SE vom 20. Dezember 2016                            
('SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung') und § 11 Absatz 1 der Satzung      
aus zwanzig Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung bestellt        
werden. Von den zwanzig Mitgliedern sind zehn Mitglieder auf Vorschlag der     
Arbeitnehmer zu bestellen.                                                     
                                                                               
Besteht bei einer börsennotierten SE der Aufsichtsrat aus derselben Zahl von   
Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern, müssen gemäß § 17 Absatz 2 des      
SE-Ausführungsgesetzes im Aufsichtsrat Frauen und Männer jeweils mit einem     
Anteil von mindestens 30 % vertreten sein. Damit müssen mindestens sechs       
Sitze im Aufsichtsrat von Frauen und mindestens sechs Sitze von Männern        
besetzt sein, wobei nach Teil 2 der SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung    
dem Aufsichtsrat sowohl auf Anteilseigner- als auch auf Arbeitnehmerseite      
mindestens drei Vertreter jedes Geschlechts angehören müssen. Mit der Wahl     
des von der Arbeitnehmerseite vorgeschlagenen Kandidaten wäre das vorstehend   
beschriebene Mindestanteilsgebot erfüllt.                                      
                                                                               
Die Arbeitnehmerseite schlägt gemäß § 21 Absatz 3 des                          
SE-Beteiligungsgesetzes und Teil 2 der                                         
SE-Arbeitnehmerbeteiligungsvereinbarung vor,                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Herrn Stefan May, Selm,                                                      
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der innogy SE                             
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Westnetz GmbH                          
                                                                               
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der       
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für      
das Geschäftsjahr 2021 beschließt, durch die Hauptversammlung zum Vertreter    
der                                                                            
Arbeitnehmer zu bestellen.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge zur Bestellung der                  
Arbeitnehmervertreter gebunden.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung des Beherrschungs- und    
Gewinnabführungsvertrags mit der innogy Netze Deutschland GmbH                 
                                                                               
Zwischen der innogy Netze Deutschland GmbH, Essen, als abhängigem              
Unternehmen, und der innogy SE, Essen, als herrschendem Unternehmen, besteht   
ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ('Vertrag'). Er wurde am 20.    
Mai 2016 zwischen der RWE Deutschland GmbH (nach Umfirmierung nunmehr innogy   
Netze Deutschland GmbH) und der RWE International SE (nach Umfirmierung        
nunmehr innogy SE) geschlossen.                                                
                                                                               
Die innogy Netze Deutschland GmbH und die innogy SE haben am 31. Januar 2019   
vereinbart, den Vertrag zu ändern. Die Änderung hat folgende wesentliche       
Inhalte: Das Beherrschungselement wird aufgehoben. Demgemäß wird die           
Vertragsbezeichnung von 'Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag' in        
'Gewinnabführungsvertrag' geändert. Daneben werden die nach Umfirmierung       
geänderten Firmen der innogy Netze Deutschland GmbH und der innogy SE          
berücksichtigt. Ferner werden redaktionelle Änderungen vorgenommen.            
                                                                               
Die Änderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister der innogy Netze   
Deutschland GmbH wirksam.                                                      
                                                                               
Der Kern der Hauptleistungspflichten der Parteien - Gewinnabführung durch      
die innogy Netze Deutschland GmbH, Verlustübernahme durch die innogy SE -      
bleibt unverändert.                                                            
                                                                               
Die Gesellschafterversammlung der innogy Netze Deutschland GmbH hat der        
Fortführung des Vertrags in geänderter Fassung am 19. Februar 2019             
zugestimmt. Die Fortführung des Vertrags in geänderter Fassung wird nur mit    
weiterer Zustimmung der Hauptversammlung der innogy SE wirksam.                
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Dem Änderungsvertrag vom 31. Januar 2019 zum Beherrschungs- und              
Gewinnabführungsvertrag zwischen der innogy Netze Deutschland GmbH und der     
innogy SE wird zugestimmt.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung ist das Grundkapital der Gesellschaft in          
555.555.000 Stammaktien eingeteilt, die ebenso viele                           
Stimmrechte gewähren.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben  
wollen, müssen sich spätestens bis zum 23. April                               
2019, 24.00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adresse                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  innogy SE                                                                    
c/o Deutsche Bank AG                                                           
Securities Production                                                          
General Meetings                                                               
Postfach 20 01 07                                                              
60605 Frankfurt am Main                                                        
(Telefax: +49 69 12012 86045)                                                  
                                                                               
  oder per E-Mail an:                                                          
wp.hv@db-is.com                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
bei der Gesellschaft anmelden. Die Aktionäre müssen außerdem die Berechtigung  
zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur                                 
Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines besonderen Nachweises
des Anteilsbesitzes durch das depotführende                                    
Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, dass sie zu Beginn des 9. April    
2019 (d. h. 0.00 Uhr MESZ) ('Nachweisstichtag')                                
Aktionär der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des  
Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten                        
Adresse spätestens am 23. April 2019, 24.00 Uhr MESZ, zugehen. Die Anmeldung   
und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen                                  
der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder  
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,                                 
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes rechtzeitig erbracht hat. Die  
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des                                  
Stimmrechts ergeben sich dabei ausschließlich aus dem Anteilsbesitz zum        
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine                          
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der    
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des                                  
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz                               
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien  
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen                             
auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.         
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien                       
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden,                                      
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht      
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen                            
lassen.                                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der        
Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten                           
angefordert haben, brauchen in der Regel nichts weiter zu veranlassen.         
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in                           
diesen Fällen üblicherweise durch das depotführende Institut vorgenommen.      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigung eines Dritten                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender  
Vollmachterteilung auch durch einen Bevollmächtigten,                          
beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen        
sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch in diesem                              
Fall sind Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich                              
der Textform. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere der in Artikel
53 der SE-Verordnung i. V. m. § 135 Absätze                                    
8 und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellten Institute, Unternehmen oder       
Personen können für ihre eigene Bevollmächtigung                               
abweichende Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Nach dem Gesetz    
muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten                           
Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die   
Vollmachterklärung muss zudem vollständig sein                                 
und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir 
bitten daher Aktionäre, sich in einem solchen                                  
Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die Form der Vollmacht     
abzustimmen.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die einen sonstigen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden       
gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular                              
zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf  
der Rückseite der Eintrittskarte ('Vollmacht                                   
an Dritte', gekennzeichnet mit A), die dem Aktionär, der rechtzeitig eine      
Eintrittskarte angefordert hat, zugesandt wird. Wir bitten, das ausgefüllte    
Vollmachtformular durch die bevollmächtigte Person zusammen mit der            
Eintrittskarte am Tag der Hauptversammlung an den Anmeldeschaltern vorlegen    
zu lassen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eine Vollmacht kann darüber hinaus sowohl im Vorfeld der Hauptversammlung als  
auch noch während ihres Verlaufs, spätestens                                   
vor Beginn der Abstimmungen, elektronisch via Internet erteilt werden. Den     
Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite                           
der Gesellschaft unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.iam.innogy.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Über den Link 'Hauptversammlung 2019' werden die Aktionäre zum                 
internetgestützten Vollmacht- und Weisungssystem weitergeleitet.               
Zur elektronischen Vollmachterteilung bedarf es der Informationen auf der      
Eintrittskarte. Die vorangegangenen Erläuterungen                              
gelten entsprechend für einen eventuellen Widerruf der Vollmacht.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Außerdem bieten wir den Aktionären in diesem Jahr wieder an, sich durch die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                                
- Herrn Thorsten Hinske und Herrn Dr. Tobias Rösner - bei den Abstimmungen     
vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern                                 
müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt   
werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,                            
weisungsgemäß abzustimmen.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vor der Hauptversammlung können Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an die von  
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter                                
unter Verwendung des hierfür auf der Rückseite der Eintrittskarte vorgesehenen 
Formulars ('Vollmacht an von der innogy SE                                     
benannte Stimmrechtsvertreter', gekennzeichnet mit B) erteilt werden. Die      
Eintrittskarte ist in diesem Fall mit dem ausgefüllten Vollmachtformular B bis 
spätestens zum Ablauf                                                          
des 26. April 2019 (Eingang maßgeblich) an folgende Anschrift zu übermitteln:  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  innogy SE                                                                    
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
Telefax: +49 89 30903 74675                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vor und während der Hauptversammlung,  
spätestens bis zum Beginn der Abstimmungen,                                    
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Internet zu   
bevollmächtigen und den Stimmrechtsvertretern                                  
über das Internet Weisungen zu erteilen. Den Zugang erhalten die Aktionäre über
die Internetseite der Gesellschaft unter                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.iam.innogy.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Über den Link 'Hauptversammlung 2019' werden die Aktionäre zum                 
internetgestützten Vollmacht- und Weisungssystem weitergeleitet.               
Um dieses System zu nutzen, bedarf es der Informationen auf der Eintrittskarte.
Die vorangegangenen Erläuterungen gelten entsprechend                          
für einen eventuellen Widerruf von Vollmacht und Weisungen.                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die persönlich oder durch einen Dritten an der Hauptversammlung     
teilnehmen, können sich bei den Abstimmungen durch                             
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen, indem
sie diesen an den als 'Stimmrechtsvertretung'                                  
gekennzeichneten Schaltern im Foyer oder am Ausgang ihre Vollmacht und         
Weisungen erteilen. Diese Möglichkeit steht den Aktionären                     
unabhängig davon offen, ob sie anschließend die Hauptversammlung verlassen oder
weiter an ihr teilnehmen.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter sind Anmeldung des
Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes                                     
fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Angabe der Rechte der Aktionäre nach Artikeln 53, 56 der SE-Verordnung, § 50   
Absatz 2 des SE-Ausführungsgesetzes, §§ 122 Absatz                             
2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzungsverlangen (Artikel 56 der SE-Verordnung, § 50 Absatz 2 des           
SE-Ausführungsgesetzes, § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes)                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen    
Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen,                            
dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
neuen Gegenstand muss eine Begründung oder                                     
eine Beschlussvorlage beiliegen.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzungsverlangen müssen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet sein und 
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der                                    
Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der           
Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher                 
Zugangstermin ist also Samstag, der 30. März 2019, 24.00 Uhr MEZ. Später       
zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln:    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  innogy SE                                                                    
- Vorstand -                                                                   
z. Hd. Legal & Compliance                                                      
Opernplatz 1                                                                   
45128 Essen                                                                    
                                                                               
  oder in elektronischer Form gemäß § 126a des Bürgerlichen Gesetzbuches per   
E-Mail an:                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
HV2019.Ergaenzungsantraege@innogy.com                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge von Aktionären (Artikel 53 SE-Verordnung i. V. m. § 126 Absatz 1 des   
Aktiengesetzes)                                                                
                                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung einen Gegenantrag mit    
Begründung gegen die Vorschläge von Vorstand und/oder                          
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung zu stellen.            
Gegenanträge, die der Gesellschaft unter der nachstehend                       
angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des  
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht                                 
mitzurechnen sind, also bis spätestens Montag, den 15. April 2019, 24.00 Uhr   
MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich                                   
des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der  
Verwaltung über die Internetseite                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.iam.innogy.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
('Hauptversammlung 2019') zugänglich gemacht (vgl. § 126 Absatz 1 Satz 3 des   
Aktiengesetzes).                                                               
                                                                               
                                                                               
In § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes nennt das Gesetz Gründe, bei deren        
Vorliegen ein Gegenantrag und dessen Begründung nicht                          
zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der         
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.iam.innogy.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
('Hauptversammlung 2019') beschrieben.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Adresse 
maßgeblich:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  innogy SE                                                                    
Legal & Compliance                                                             
Opernplatz 1                                                                   
45128 Essen                                                                    
                                                                               
  oder per Telefax: +49 201 12 15283                                           
                                                                               
  oder per E-Mail an:                                                          
HV2019.Antraege@innogy.com                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu  
den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch                                    
ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen,  
bleibt unberührt.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge von Aktionären (Artikel 53 SE-Verordnung i. V. m. § 127 des     
Aktiengesetzes)                                                                
                                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär hat das Recht, in der Hauptversammlung Vorschläge zur Wahl von  
Abschlussprüfern (TOP 5 und 6) zu machen.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft unter der nachstehend      
angegebenen Adresse mindestens 14 Tage vor der Versammlung,                    
wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen  
sind, also bis spätestens Montag, den 15. April                                
2019, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des    
Aktionärs und einer etwaigen Stellungnahme der                                 
Verwaltung über die Internetseite                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.iam.innogy.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
('Hauptversammlung 2019') zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären    
werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen,                             
den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten (vgl.
§ 127 Satz 3 i. V. m. § 124 Absatz 3 Satz                                      
4 des Aktiengesetzes). Anders als Gegenanträge im Sinne von § 126 Absatz 1 des 
Aktiengesetzes brauchen Wahlvorschläge nicht                                   
begründet zu werden.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach § 127 Absatz 1 i. V. m. § 126 Absatz 2 des Aktiengesetzes gibt es weitere 
Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge                                     
nicht zugänglich gemacht werden müssen. Diese sind auf der Internetseite der   
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.iam.innogy.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
('Hauptversammlung 2019') beschrieben.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Adresse maßgeblich:      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  innogy SE                                                                    
Legal & Compliance                                                             
Opernplatz 1                                                                   
45128 Essen                                                                    
                                                                               
  oder per Telefax: +49 201 12 15283                                           
                                                                               
  oder per E-Mail an:                                                          
HV2019.Antraege@innogy.com                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Vorschläge zur   
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern                    
auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu      
stellen, bleibt unberührt.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht des Aktionärs (Artikel 53 SE-Verordnung i. V. m. § 131 Absatz 1 
des Aktiengesetzes)                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes ist jedem Aktionär auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über                                    
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen          
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich                      
ist. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft                                
zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den      
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen (vgl.                                
§ 131 Absatz 1 Satz 2 und Satz 4 des Aktiengesetzes).                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unter bestimmten, in § 131 Absatz 3 des Aktiengesetzes näher ausgeführten      
Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern.                     
Eine Darstellung der Voraussetzungen, unter denen der Vorstand die Auskunft    
verweigern darf, findet sich auf der Internetseite                             
der Gesellschaft unter der Adresse                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.iam.innogy.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
('Hauptversammlung 2019').                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu   
machenden Unterlagen und weitere Informationen                                 
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der        
Gesellschaft über                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.iam.innogy.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
('Hauptversammlung 2019') abrufbar.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mit freundlichen Grüßen                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Essen, im März 2019                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
innogy SE                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Ergänzende Informationen zu Punkt 7 der Tagesordnung:                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nachwahl eines Arbeitnehmervertreters zum Aufsichtsrat                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Stefan May, Selm                                                             
geboren 1970 in Lüdinghausen                                                   
Nationalität: deutsch                                                          
                                                                               
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der innogy SE                             
Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Westnetz GmbH                          
                                                                               
Ausbildung: Energieelektroniker, Fachrichtung Betriebstechnik; Meisterprüfung  
im Elektroinstallateur-Handwerk, Weiterbildendes Studium 'Management und       
Partizipation'                                                                 
                                                                               
Beruflicher Werdegang:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1992-98 Monteur/Spezialmonteur bei der damaligen VEW AG                        
                                                                               
1998 Wahl in den Betriebsrat Münster                                           
                                                                               
1998-00 Meister für Instandhaltung Stationen bei der damaligen VEW AG          
                                                                               
2000-01 Freistellung als stellv. Betriebsratsvorsitzender im Betriebsrat       
Münster                                                                        
                                                                               
seit 2001 Betriebsratsvorsitzender im Betriebsrat Münsterland                  
                                                                               
2017 Stellv. Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der Westnetz GmbH             
                                                                               
seit 2018 Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Westnetz GmbH                     
                                                                               
seit 2018 Konzernbetriebsratsvorsitzender der innogy SE                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren  
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Westnetz GmbH                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Informationen zum Datenschutz zur innogy SE Hauptversammlung                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
innogy SE (im Folgenden 'die Gesellschaft')                                    
                                                                               
Opernplatz 1                                                                   
                                                                               
45128 Essen                                                                    
                                                                               
T 08009944009                                                                  
                                                                               
F 0800 9944099                                                                 
                                                                               
E-Mail kundenservice@innogy.com                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Um den Aktionären die Teilnahme und Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der        
Hauptversammlung zu ermöglichen, muss die Gesellschaft                         
personenbezogene Daten verarbeiten, die ihr entweder unmittelbar durch den     
Aktionär (z.B. bei der Stellung von Anträgen) oder                             
mittelbar vor allem über die Depotbanken zur Verfügung gestellt werden. Zu den 
personenbezogenen Daten zählen insbesondere                                    
Name, Wohnort und ggf. weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienzahl,         
Besitzart der Aktien und Eintrittskartennummer. Rechtsgrundlage                
für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 c) der Datenschutz-Grundverordnung 
in Verbindung mit nationalen Bestimmungen,                                     
insbesondere in Verbindung mit dem Aktiengesetz.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich anonymisiert oder gelöscht,   
sobald sie für den oben genannten Zweck nicht                                  
mehr benötigt werden und sofern nicht gesetzliche Nachweis- bzw.               
Aufbewahrungspflichten (insbesondere aus Aktiengesetz, Handelsgesetzbuch       
und Abgabenordnung) für die weitere, in der Regel bis zu dreijährigen          
Speicherung verpflichten oder gesetzliche Rechtfertigungsgrundlagen            
für die darüber hinausgehende Speicherung bestehen. Zur Wahrung berechtigter   
Interessen der Gesellschaft kann eine Aufbewahrung                             
bis zum Ablauf des 11. Jahres nach Erhebung oder - in Einzelfällen - sogar     
darüber hinausgehend gerechtfertigt sein.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die personenbezogenen Daten werden zum Teil auch von anderen externen          
Unternehmen, die im Auftrag der Gesellschaft in die                            
Abwicklung der Hauptversammlung eingebunden sind ("Auftragsverarbeiter";       
insbesondere IT-Dienstleister und sonstige HV-Service-Dienstleister),          
verarbeitet, im Einzelfall - etwa im Fall der gesetzlich vorgeschriebenen      
Stimmrechtsmitteilungen - auch von Publikationsmedien                          
und Behörden. Schließlich können die im Teilnehmerverzeichnis nach § 129 des   
Aktiengesetzes erfassten personenbezogenen Daten                               
der teilnehmenden Aktionäre durch Mitaktionäre eingesehen werden.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen hat der Aktionär in Bezug auf die   
personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft,                                
auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf        
Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit.             
Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft über die o.g. Kontaktdaten      
geltend gemacht werden. Dem Aktionär steht außerdem                            
das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem       
Mitgliedstaat seines Aufenthaltsorts, seines Arbeitsplatzes                    
oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Die für die Gesellschaft          
zuständige Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Informationssicherheit       
und Datenschutz Nordrhein-Westfalen.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Aktionär kann zudem über die E-Mail-Adresse                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
datenschutz@innogy.com                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft aufnehmen.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der           
Gesellschaft über                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.iam.innogy.com                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(Fußzeile: 'Datenschutz') zu finden.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stand: März 2019                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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13.03.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                 

Unternehmen: innogy SE               

             Opernplatz 1            

             45128 Essen             

             Deutschland             

E-Mail:      Gunnar.Janson@innogy.com

Internet:    https://iam.innogy.com  







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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787149  13.03.2019