Vorschlag des Vorstands für

die Verwendung des Bilanzgewinns

gem. § 170 Abs. 2 AktG

Instone Real Estate Group AG, Essen

Wertpapier-Kennnummer: A2NBX8

ISIN: DE000A2NBX80

Der Vorstand beabsichtigt, der am 9. Juni 2021 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft folgenden Vorschlag für die Verwendung des im Geschäftsjahr 2020 erzielten Bilanzgewinns zu machen:

1. Verteilung an die Aktionäre

Ausschüttung einer Dividende von € 0,26

je dividendenberechtigter Stückaktie = € 12.216.967,36

2. Einstellung in Gewinnrücklage

0

3. Gewinnvortrag

€ 2.452.194,14

4. Bilanzgewinn

14.669.161,50

Die Dividendensumme basiert auf dem am 11. März 2021 dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von € 46.988.336, eingeteilt in 46.988.336 Stückaktien. Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung unterbreitet.

Der Bilanzgewinn ergibt sich aus einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € -15.774.540,93 unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags des Vorjahrs in Höhe von € 17.642.170,58 und einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von € 12.801.531,85.

Bei Annahme des Beschlussvorschlags gilt für die Auszahlung der Dividende Folgendes: Da die Dividende für das Geschäfts- jahr 2020 vollständig aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinn des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird, erfolgt die Dividendenzahlung ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei inländischen Aktionären unterliegt die Dividende nicht der Besteuerung. Eine Steuererstattungs- oder Steueranrechnungsmöglichkeit ist hiermit nicht verbunden. Die Ausschüttung mindert nach Auffassung der deut- schen Finanzverwaltung die steuerlichen Anschaffungskosten der Aktien. Aktionäre, die in den Niederlanden ansässig sind (oder nicht in den Niederlanden ansässige Aktionäre, die eine Betriebsstätte in den Niederlanden haben, der Aktien der Gesellschaft zuzurechnen sind) und der niederländischen Kapitalertragssteuer unterliegen, werden für die technische Abwicklung der Dividende gebeten, der Gesellschaft die Anzahl der von ihnen zum Tag der Hauptversammlung gehaltenen Aktien elektronisch unter hauptversammlung@instone.de mitzuteilen.

Attachments

  • Original document
  • Permalink

Disclaimer

Instone Real Estate Group AG published this content on 29 April 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 April 2021 07:47:02 UTC.