Der Vorstand der InterCard AG Informationssysteme hat auf der Grund­lage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Juni 2019 und mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter teilweiser Aus­nutzung des genehmigten Kapitals 2019 eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre beschlos­sen.

Das Grundkapital der Gesellschaft soll von EUR 1.690.000,00 um EUR 169.000,00 auf EUR 1.859.000,00 durch Ausgabe von 169.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie gegen Bareinlagen zum Ausgabe­betrag von EUR 3,80 je Aktie erhöht werden. Die neuen Aktien sind ab Beginn des laufenden Geschäftsjahres 2020 (1. Januar 2020) gewinnan­teilsberechtigt.

Nach Durchführung der Kapitalerhöhung wird die Gesellschaft einen Brutto-Emissionserlös von EUR 642.200,00 erzielen. Die Mittel dienen vorrangig der Weiterentwicklung der InterCard Lösungen, um neue Tech­nologien wie das mobile Bezahlen zu realisieren, die sowohl für beste­hende Kunden neue Anwendungsmöglichkeiten eröffnen als auch um neue Märkte (u.a. Industrie, Kliniken) mit erweiterten Geschäftsmodellen zu erschließen.

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InterCard AG Informationssysteme published this content on 12 October 2020 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 12 October 2020 13:14:01 UTC