ISRA VISION PARSYTEC AG: Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens
der ISRA VISION AG und Festsetzung der angemessenen Barabfindung auf EUR 10,24 (Squeeze-out)

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DGAP-News: ISRA VISION PARSYTEC AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
ISRA VISION PARSYTEC AG: Bestätigung und Konkretisierung des
Übertragungsverlangens der ISRA VISION AG und Festsetzung der angemessenen
Barabfindung auf EUR 10,24 (Squeeze-out)

20.05.2021 / 13:40
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ISRA VISION PARSYTEC AG: Bestätigung und Konkretisierung des
Übertragungsverlangens der ISRA VISION AG und Festsetzung der angemessenen
Barabfindung auf EUR 10,24 (Squeeze-out)

Die ISRA VISION AG, Darmstadt, hat gegenüber der ISRA VISION PARSYTEC AG mit
Schreiben vom 20. Mai 2021 das Verlangen vom 23. März 2021 bestätigt, die
Hauptversammlung der ISRA VISION PARSYTEC AG gemäß §§ 327a ff. AktG
über die
Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der ISRA VISION PARSYTEC AG
(Minderheitsaktionäre) auf die ISRA VISION AG als Hauptaktionärin gegen
Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Squeeze-out) beschließen zu
lassen. Gleichzeitig hat die ISRA VISION AG die im Rahmen des Squeeze-out an
die auszuschließenden Minderheitsaktionäre zu gewährende angemessene
Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG auf EUR 10,24 je Aktie
festgelegt und das Verlangen entsprechend konkretisiert. Die ISRA VISION AG
hält mehr als 95 % des Grundkapitals der ISRA VISION PARSYTEC AG.

Der Übertragungsbeschluss soll auf der für den 30. Juni 2021 geplanten
ordentlichen Hauptversammlung der ISRA VISION PARSYTEC AG gefasst werden.

Weitere Einzelheiten sowie die Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
wird der Vorstand der ISRA VISION PARSYTEC AG in Kürze im Bundesanzeiger und
auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichen.

Aachen, 20. Mai 2021

ISRA VISION PARSYTEC AG
Vorstand


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                   52076 Aachen
                   Deutschland
   E-Mail:         investor@isra-parsytec.com
   ISIN:           DE000A0JQ4J9
   WKN:            A0JQ4J
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