Die Hauptversammlung findet daher lediglich in Anwesenheit des Vorstands und des Aufsichtsratsvorsitzenden, des Notars und der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft in Jena, Carl-Zeiss-Straße 1 statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist ausgeschlossen.

Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie der Rechte der Aktionäre. Die Hauptversammlung wird am 9. Juni 2021 ab 11:00 Uhr MESZ vollständig in Bild und Ton für unsere Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten im Aktionärsportal unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

übertragen. Die Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Reden der Vorstandsmitglieder werden für jedermann ohne Zugangsbeschränkung live unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

übertragen; eine Videoaufzeichnung dieser Teile der Hauptversammlung ist nach der virtuellen Hauptversammlung unter derselben Internetadresse abrufbar.

Die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht im Wege der elektronischen oder schriftlichen Kommunikation per Briefwahl oder durch Vollmacht und Weisung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auszuüben. Es wird ihnen zudem ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung einlegen. Eine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

Wir bitten Sie um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise.

Zur Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte - in Person oder durch Bevollmächtigte - sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 2. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), (die Nutzung eines der nachfolgend genannten Übermittlungswege ist ausreichend)


              JENOPTIK AG 
-             c/o Computershare Operations Center 
              80249 München 
-             Per Telefax: +49 89 30903-74675 
-             Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 

oder elektronisch mittels Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

zugegangen sein. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) erfolgen.

Für die elektronische Anmeldung über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung

benötigen Sie persönliche Zugangsdaten, die aus Ihrer Aktionärsnummer und Ihrem zugehörigen individuellen Zugangspasswort bestehen. Die persönlichen Zugangsdaten können Sie den Ihnen zugesandten Hauptversammlungsunterlagen entnehmen. Aktionäre, die sich bereits im Aktionärsportal registriert haben, melden sich mit dem bei der Registrierung selbst gewählten Zugangspasswort an. Das Aktionärsportal steht voraussichtlich ab Montag, dem 10. Mai 2021 zur Verfügung. Aktionäre, die erst nach dem 19. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragen werden, erhalten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ohne Anforderung keine Einladung und somit auch keine Zugangsdaten für das Aktionärsportal. Sie können die Einladung mit den Zugangsdaten jedoch bei einem der unter dieser Ziffer V. 2. genannten Kontaktwege anfordern.

Aktionäre, die dem E-Mail-Versand der Hauptversammlungseinladung zugestimmt haben, erhalten die E-Mail mit der Einberufung als Dateianhang an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular.

Bei Anmeldungen durch Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß §§ 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen gelten Besonderheiten in Bezug auf die Nutzung des Aktionärsportals. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der genannten Internetseite.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder andere, diesen gemäß §§ 135 Abs. 8 und 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Freie Verfügbarkeit der Aktien, Umschreibestopp

Aktionäre sind auch nach erfolgter Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung weiterhin berechtigt, über ihre Aktien zu verfügen. Maßgeblich für die Ausübung des Stimmrechts und die sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte ist jedoch der im Aktienregister am Tag der virtuellen Hauptversammlung eingetragene Bestand. Bitte beachten Sie, dass aus abwicklungstechnischen Gründen mit Ablauf des 2. Juni 2021, 24:00 Uhr (MESZ), (sog. Technical Record Date) ein sog. Umschreibestopp gilt, währenddessen keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen werden können. Das bedeutet, dass Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ende des letzten Anmeldetages, d.h. zwischen dem 3. Juni 2021, 0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich dem 9. Juni 2021 zugehen, erst mit Wirkung nach Beendigung der Hauptversammlung am 9. Juni 2021 verarbeitet und berücksichtigt werden können.

3. Möglichkeiten der Stimmrechtsausübung

Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht selbst oder durch bevollmächtigte Dritte wahrzunehmen. Die Wahrnehmung des Stimmrechts durch die Aktionäre bzw. die von ihnen bevollmächtigten Dritten erfolgt entweder mittels Briefwahl oder mittels Beauftragung der von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter.


              a)            Stimmrechtsausübung durch bevollmächtigte Dritte 

Auch im Fall einer Bevollmächtigung, z.B. eines Intermediärs, einer Aktionärsvereinigung, eines

Stimmrechtsberaters oder eines sonstigen Dritten, ist für eine fristgemäße Anmeldung nach den in

vorstehender Ziff. V. 2 beschriebenen Bestimmungen Sorge zu tragen.

Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können jedoch

die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Aktionärsportal verfolgen und das Stimmrecht für die

sie bevollmächtigenden Aktionäre im Wege der Briefwahl oder mittels Bevollmächtigung der und Weisungen an

die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der

Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Übermittlung dieser kann an die im Folgenden

angegebene Adresse oder über das unter Ziff. V.2 genannte Aktionärsportal erfolgen. Bevollmächtigt ein

Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Für

Intermediäre, Vereinigungen von Aktionären, Stimmrechtsberater oder andere, diesen gemäß § 135 Abs. 8 und

10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können

Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem zu

Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Mit den Anmeldeunterlagen wird den Aktionären ein Vollmachtsformular zugesandt. Ein Vollmachtsformular

kann außerdem bei der Gesellschaft angefordert werden bzw. steht auf der Internetseite der Gesellschaft

unter


              www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung 

zum Download bereit. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur

Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereitstellt.

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der

Gesellschaft erfolgen.

Sie können die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, den Widerruf derselben bzw. eine

Änderung einer bereits erteilten Vollmacht oder den Nachweis der Bevollmächtigung eines Bevollmächtigten

über das unter Ziff. V.2 genannte Aktionärsportal sowohl vor als auch am Tag der virtuellen

Hauptversammlung (Mittwoch, 9. Juni 2021) bis zur förmlichen Beendigung der Möglichkeit zur

Stimmrechtsausübung durch den Versammlungsleiter im Anschluss an die Fragenbeantwortung erklären.

Alternativ bietet die Gesellschaft für die Übermittlung der Vollmachtserteilung oder den Widerruf

derselben bzw. eine Änderung einer bereits erteilten Vollmacht oder des Nachweises der Bevollmächtigung

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April 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)