Aufsichtsratsmitglieder, einschließlich des Systems in § 19 der Satzung der Gesellschaft, auf dem diese
Vergütung basiert, zu bestätigen.
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und Schaffung einer neuen
Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die Aufhebung des
bestehenden bedingten Kapitals 2017 und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2021 sowie
entsprechende Satzungsänderung
Die von der Hauptversammlung vom 7. Juni 2017 erteilte Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 250.000.000,00, von der bislang noch kein
Gebrauch gemacht wurde, läuft zum 6. Juni 2022 und damit voraussichtlich noch vor der nächsten
ordentlichen Hauptversammlung aus. Um der Gesellschaft auch künftig durchgehend diese Handlungsoption der
Unternehmensfinanzierung und Kapitalbeschaffung aufrechtzuerhalten, soll unter Aufhebung der bestehenden
Ermächtigung und des bestehenden bedingten Kapitals 2017 frühzeitig eine neue Ermächtigung zur Begebung
von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Schaffung
eines neuen bedingten Kapitals 2021 zur Bedienung der Options- und/oder Wandlungsrechte beschlossen
werden. Die neue Ermächtigung und das neue bedingte Kapital 2021 sollen in Struktur und Umfang im
Wesentlichen den bisherigen Vorgaben entsprechen. Die Gesellschaft wird unter der vorgeschlagenen neuen
Ermächtigung in Summe Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von maximal Euro
300.000.000,00 (bisher Euro 250.000.000,00) ausgeben können, wobei die Höhe des zur Bedienung zu
beschließenden bedingten Kapitals von 11 Mio. Stückaktien auf 5.750.000 Stückaktien (das entspricht rund
10 Prozent des gegenwärtigen Grundkapitals der Gesellschaft) reduziert werden soll. Mit der Erhöhung der
Ermächtigung auf einen Gesamtnennbetrag von Euro 300.000.000,00 soll möglichen künftigen Kurssteigerungen
und einer etwaigen Wandelprämie in ausreichendem Umfang Rechnung getragen werden.
Zum Zwecke des Schutzes der Aktionäre vor einer Verwässerung ihrer Anteile sieht der
Beschlussvorschlag ausdrücklich eine Beschränkung dieser Ermächtigung der Gesellschaft zur Ausgabe der
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen unter Bezugsrechtsausschluss dergestalt vor, dass bei
unterstellter Ausübung des Wandlungs- bzw. Optionsrechts Aktien in Höhe von insgesamt maximal 10 Prozent
des Grundkapitals der Gesellschaft ausgegeben werden können. Auf diese Höchstgrenze von 10 Prozent sollen
auch Aktien angerechnet werden, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer
Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a. Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen
Die von der Hauptversammlung vom 7. Juni 2017 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossene Ermächtigung zur
Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen wird mit Wirkung für die Zukunft ab Eintragung
der unter lit. c. vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister aufgehoben.
b. Ermächtigung zur Begebung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (1) Umfang, Laufzeit, Emittent
Der Vorstand wird mit Wirkung ab Eintragung der unter lit. c. vorgeschlagenen Satzungsänderung in das
Handelsregister ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 8. Juni 2026 einmalig oder mehrmals
auf den Inhaber und/oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (im
Folgenden 'Optionsschuldverschreibungen' bzw. 'Wandelschuldverschreibungen', gemeinsam
'Schuldverschreibungen' genannt) im Gesamtnennbetrag von bis zu Euro 300.000.000,00 mit einer Laufzeit
von längstens zehn Jahren ab Ausgabe zu begeben.
Die Emissionen der Schuldverschreibungen können jeweils in untereinander gleichberechtigte
Teilschuldverschreibungen eingeteilt werden.
Insgesamt dürfen Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. Wandlungspflichten oder Andienungsrechte der
Gesellschaft auf bis zu 5.750.000 Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen rechnerischen Betrag
am Grundkapital von bis zu Euro 14.950.000,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Bedingungen der
Schuldverschreibungen ('Anleihebedingungen') gewährt werden.
Die Ausgabe der Schuldverschreibungen kann gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage erfolgen. Die
Schuldverschreibungen können in Euro oder im entsprechenden Gegenwert in einer anderen gesetzlichen
Währung eines OECD-Landes begeben werden. Für die Gesamtnennbetragsgrenze dieser Ermächtigung ist bei
Begebung in Fremdwährung jeweils der Nennbetrag der Schuldverschreibungen am Tag der Entscheidung über
ihre Begebung in Euro umzurechnen.
Die Schuldverschreibungen können auch durch in- oder ausländische Kapitalgesellschaften begeben
werden, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist ('nachgeordnete
Konzernunternehmen'); in diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den
Inhabern solcher Schuldverschreibungen Options- und/oder Wandlungsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu
gewähren und für solche nachgeordneten Konzernunternehmen eine marktübliche Garantie für die jeweilige
Schuldverschreibung zu übernehmen.
(2) Wandelschuldverschreibungen
Bei der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten die Inhaber das Recht, ihre
Wandelschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen in Aktien der Gesellschaft
umzutauschen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrages einer
Wandelschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der Gesellschaft.
Das Umtauschverhältnis kann sich auch aus der Division des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrages
einer Wandelschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine neue Aktie der
Gesellschaft ergeben. Der Wandlungspreis und das Umtauschverhältnis können in den Anleihebedingungen auch
variabel, insbesondere in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit,
festgesetzt werden. Das Umtauschverhältnis kann auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner
kann eine in bar zu leistende Zuzahlung festgelegt werden. Darüber hinaus kann vorgesehen werden, dass
Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden.
Die Anleihebedingungen können vorsehen, dass im Falle der Wandlung den Inhabern des Wandlungsrechts
statt Aktien der Gesellschaft (auch teilweise) deren Gegenwert in Geld gezahlt wird.
Die Anleihebedingungen können ferner vorsehen, dass im Falle der Wandlung den Inhabern des
Wandlungsrechts eigene Aktien der Gesellschaft gewährt werden können.
Die Anleihebedingungen können auch eine Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht der Gesellschaft
zur Lieferung von Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt begründen
und/oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Fälligkeit der Wandelschuldverschreibung den Inhabern
des Wandlungsrechts ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der
Gesellschaft nach Maßgabe des Umtauschverhältnisses zu gewähren. In diesem Fall kann die Gesellschaft in
den Anleihebedingungen berechtigt werden, eine etwaige Differenz zwischen dem Nennbetrag der
Wandelschuldverschreibungen und dem Produkt aus einem in den Anleihebedingungen näher zu bestimmenden
Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt des Umtauschs, mindestens jedoch den Mindestwandlungspreis nach
dieser Ermächtigung, und dem Umtauschverhältnis ganz oder teilweise in bar auszugleichen.
Der anteilige Betrag am Grundkapital der je Wandelschuldverschreibung auszugebenden Aktien der
Gesellschaft darf den Nennbetrag der Wandelschuldverschreibung nicht übersteigen.
(3) Optionsschuldverschreibungen
Bei Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere
Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen berechtigen,
Stückaktien der Gesellschaft zu beziehen.
Die Anleihebedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis ganz oder teilweise auch durch
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 27, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)