Bei einer Hauptversammlung, die gemäß § 1 Abs. 2 PandemieG ohne physische Präsenz der

Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten stattfindet, wird den angemeldeten Aktionären oder

ihren Bevollmächtigten ein Fragerecht zu Angelegenheiten der Gesellschaft im Wege

elektronischer Kommunikation eingeräumt, soweit die Beantwortung der gestellten Fragen zur

sachgemäßen Erledigung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Das Fragerecht

erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu

einem verbundenen Unternehmen. Da der hiermit einberufenen Hauptversammlung u.a. der

Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich das Fragerecht

grundsätzlich auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen

Unternehmen.

Die Fragen sind in Übereinstimmung mit § 1 Abs. 2 Satz 2 PandemieG bis spätestens einen

Tag vor der Hauptversammlung (4. Mai 2021, 24:00 MESZ, Eingang bei der Gesellschaft) in

Textform in deutscher Sprache im Wege der elektronischen Kommunikation über das

passwortgeschützte Hauptversammlungsportal der Gesellschaft unter der Internetadresse

http://ir.jost-world.com/hv

einzureichen.

Der Vorstand wird gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 PandemieG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen

entscheiden, wie er die Fragen beantwortet.

Es gelten die allgemeinen Auskunftsverweigerungsrechte des § 131 Abs. 3 AktG. Der

Vorstand kann von einer Beantwortung der Fragen absehen, etwa weil die Erteilung der

Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder

einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen (z.B. keine

Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen) oder weil er sich durch die Erteilung der Auskunft

strafbar machen würde.

Weitere Angaben zur Beschlussfassung; Veröffentlichungen auf der Internetseite; Ergänzende

Informationen gemäß § 124a AktG


                            Die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten 2 (Beschlussfassung über die Verwendung 
                            des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020), 3 (Beschlussfassung über die Entlastung der 
                            Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020), 4 (Beschlussfassung über die 
                            Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020) und 7 (Wahl des 
                            Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 haben verbindlichen Charakter (BV) im Sinne der 
                            Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 (EU-DVO). Die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 
                            5 (Beschlussfassung über die Bestätigung der Vergütung für die Mitglieder des 
                            Aufsichtsrats) und 6 (Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021) haben 
                            empfehlenden Charakter (AV) im Sinne der EU-DVO. Zu Tagesordnungspunkt 1 (Vorlage des 
                            festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
                            zusammengefassten Lageberichts (einschl. des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
12.                         übernahmerelevanten Angaben), des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des 
                            Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, jeweils für das am 31. Dezember 2020 
                            endende Geschäftsjahr) wird kein Beschluss gefasst. 
                            Diese Einladung zur Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und etwaige 
                            Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen, insbesondere zur Ausübung des 
                            Stimmrechts sowie der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte und zur Vollmachts- und 
                            Weisungserteilung, stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
                            http://ir.jost-world.com/hv

zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die festgestellten

Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter


                            Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 der 
                            Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des 
                            Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung 
                            personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG 
                            (nachfolgend 'DS-GVO')) personenbezogene Daten: Kontaktdaten (z.B. Anschrift, 
                            E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls den Namen des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten 
                            Aktionärsvertreters), persönliche Daten (z.B. Name, Geburtsdatum), Informationen über die 
                            Aktien (z.B. Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. 
                            Nummer der Anmeldebestätigung) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den 
                            Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung 
                            zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch ihren Vorstand, namentlich 
                            Herrn Dürr, Herrn Dr. Eichler, und Herrn Dr. Terlinde. 
                            Die Kontaktdaten der Gesellschaft als verantwortliche Stelle lauten: 
                                          JOST Werke AG 
                                          Vorstand 
                                          Siemensstraße 2 
                                          63263 Neu-Isenburg, Deutschland 

Soweit die personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären und Aktionärsvertretern im

Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben werden, übermittelt die depotführende

Bank oder ein in den Anmeldevorgang eingebundener Dritter die personenbezogenen Daten der

Aktionäre oder Aktionärsvertreter an die Gesellschaft.

Die Gesellschaft ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung nach Maßgabe des

Aktiengesetzes durchzuführen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre

ist für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen ausübbaren Aktionärsrechte der

Aktionäre zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die

verantwortliche Stelle.

Die personenbezogenen Daten der Aktionäre werden zum Zwecke der Anmeldung zur

Hauptversammlung, zur Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses und zur Vorbereitung des

Abstimmungsverfahrens, zur Erstellung der Niederschrift über den Verlauf der

Hauptversammlung sowie zum Zwecke der Erfüllung aktiengesetzlicher Pflichten der

Gesellschaft nach Durchführung der Hauptversammlung verarbeitet. Rechtsgrundlage für diese

Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.

Die personenbezogenen Daten werden ferner zu statistischen Zwecken verarbeitet, z.B. zur

Darstellung der Entwicklung der Aktionärsstruktur oder der Handelsvolumina. Rechtsgrundlage

für diese Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) und Abs. 4

DS-GVO.

Personenbezogene Daten werden durch die Gesellschaft grundsätzlich nicht an Dritte

weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten Dritte, welche zum Zweck der Ausrichtung der

Hauptversammlung beauftragt werden, von der Gesellschaft solche personenbezogenen Daten,

die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sie verarbeiten

die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Bei solchen Dritten handelt es sich 13. z.B. um Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa Hauptversammlungsagenturen, Rechtsanwälte

oder Wirtschaftsprüfer.

Die Gesellschaft speichert - vorbehaltlich nach der Hauptversammlung in Kraft tretender

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March 26, 2021 10:07 ET (14:07 GMT)