Zürich (awp) - Die Privatbank Julius Bär bleibt in den Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen verwickelt. Nachdem das Zürcher Obergericht Ende April das erstinstanzliche Urteil zugunsten der Bank bestätigt hatte, zieht die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) den Fall an das Bundesgericht in Lausanne weiter.

Die BvS habe beim Bundesgericht fristgerecht Beschwerde eingereicht, bestätigte der Antikorruptionsbeauftragte der BvS, Dieter Freund, am Mittwoch gegenüber AWP eine Vorabmeldung aus der "Handelszeitung". Wann und wie das Bundesgericht den Fall behandle, bleibe abzuwarten, sagte Freund weiter.

Anfang Dezember hatte das Bezirksgericht Zürich die 2014 eingereichte Klage der ehemaligen Treuhandanstalt gegen Julius Bär erstinstanzlich abgewiesen. Ende April wurde dieser Entscheid vom Zürcher Obergericht in zweiter Instanz bestätigt.

Im Fall geht es um die von Julius Bär im Jahr 2005 übernommene ehemaligen Bank Cantrade. Sie soll bis ins Jahr 1992 von einem Konto einer Aussenhandelsgesellschaft der DDR unzulässige Auszahlungen und Überweisungen veranlasst haben. Dies obwohl ab Sommer 1990 in der Bundesrepublik eine Verfügungsbeschränkung für solche DDR-Vermögen im Ausland gegolten habe, schreibt die "Handelszeitung".

Die BvS hat auf einen Betrag in Höhe von 97 Millionen Franken plus seit dem Jahr 1994 aufgelaufenen Zinsen geklagt, was insgesamt gemäss früheren Berichten rund 200 Millionen Franken entspricht.

Die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem Fall der Mauer mit der internationalen Jagd nach ostdeutschen Vermögenswerten beschäftigt. In den Wirren nach der Wende hatten DDR-Handelsgesellschaften grosse Kapitalien auf Konten ins Ausland verschoben, um sie dem Zugriff der West-Behörden zu entziehen.

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