Die Julius Bär Gruppe AG hat bekannt gegeben, dass an ihrer Generalversammlung vom 12. April 2022 die Verwendung des Bilanzgewinns, die Auflösung und Ausschüttung aus der 'gesetzlichen Kapitalreserve' sowie die beantragte Ausschüttung im Gesamtbetrag von CHF 2.60 pro Namenaktie genehmigt wurden. Dies entspricht einer Ausschüttung der 'gesetzlichen Kapitalreserve' von CHF 1.10 pro Namenaktie, die nicht der schweizerischen Verrechnungssteuer unterliegt und ab dem 20. April 2022 spesenfrei ausbezahlt wird, sowie einer Dividende von CHF 1.50 pro Namenaktie, die der schweizerischen Verrechnungssteuer unterliegt und ebenfalls ab dem 20. April 2022 ausbezahlt wird.