Das Obergericht Zürich gab einer Klage der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) auf Zahlung von 97 Millionen Franken plus aufgelaufene Zinsen statt, wie der Vermögensverwalter in der Nacht auf Donnerstag mitteilte. Julius Bär will das Urteil beim Bundesgericht anfechten, hat vorsorglich aber eine Rückstellung in Höhe von 153 Millionen Franken vorgenommen.

In dem Rechtsstreit geht es um Auszahlungen von einem Konto, das von ehemaligen DDR-Beamten bei der Bank Cantrade eingerichtet wurde, die Julius Bär 2005 von der UBS gekauft hat. Die BvS ist eine Regierungsbehörde, die versucht, ostdeutsche Vermögenswerte zurückzugewinnen, die nach dem Fall der Berliner Mauer verloren gegangen sind.