Zürich (awp) - Der Vermögensverwalter Julius Bär hat den US-Steuerstreit endgültig ad acta gelegt. Die Anklage wurde drei Jahren nach dem Vergleich nun formell abgewiesen.

Julius Bär hatte im Februar 2016 mit dem US-Justizministerium ein so genanntes "Deferred Prosecution Agreement" (DPA) über eine dreijährige Laufzeit vereinbart. Im Rahmen des Abkommens hatte die US-Regierung das Verfahren während dreier Jahre aufgeschoben, um dann die Anklage fallen zu lassen.

Da Julius Bär den Verpflichtungen aus dem Abkommen nachgekommen sei, habe die US-Staatsanwaltschaft für den Südbezirk von New York einen Antrag auf Abweisung der Anklage eingereicht, teilte die Bank am Mittwochabend mit. Das zuständige US-Bundesgericht in New York habe diesem zugestimmt und die Anklagepunkte gegen die Bank formell abgewiesen.

Das Management hatte dieses Vorgehen bereits am Montag anlässlich des Jahresabschlusses 2018 in Aussicht gestellt.

Julius Bär hatte im Rahmen der Einigung mit dem US-Justizministerium vor drei Jahren, mit welcher die Verantwortung im Zusammenhang mit den Altlasten aus dem grenzüberschreitenden Geschäft mit US-Kunden geklärt wurde, einer Busse in der Höhe von 547,25 Millionen US-Dollar zugestimmt. Zudem hatten sich zwei Mitarbeiter des Instituts vor einem US-Gericht schuldig bekannt.

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