Zürich (awp/sda/reu) - Die Schweizer Privatbank Julius Bär will handelsabhängige Schwankungen ihrer Erlöse weiter verringern. Der Vermögensverwalter setzt dabei auf ein Gebührenmodell, das sich nicht mehr an der Transaktionshäufigkeit orientiert, sondern von den Kunden eine fixe Beratungsgebühr erhebt.

"Wir wollen unsere Kunden weltweit in solche Modelle überführen", sagte Bär-Geschäftsführungsmitglied Philipp Rickenbacher der Nachrichtenagentur Reuters. Am Ende dieses Prozesses soll ein hoher Anteil der Kundenbeziehungen aus solchen gebührenbasierten Mandaten bestehen.

"Wahrscheinlich nicht 100 Prozent, aber sicher über 80 Prozent. Auch 90 Prozent sind in Zukunft absolut machbar", sagte der Manager, der bei der Privatbank für Beratungsmodelle zuständig ist. Aktuell sind es etwa 50 Prozent.

In der Vergangenheit waren Transaktionsgebühren die Haupteinnahmequelle vieler Vermögensverwalter. Die eigentliche Beratung war in den Gebühren nicht eigens angeführt. Doch die strengere Regulierung bringt auch hier Änderungen: Mittlerweile bezahlen die Kunden meist einen Prozentsatz auf ihr verwaltetes Vermögen als Beratungs- und Dienstleistungsgebühr statt für den Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten.

"Damit ersetzen wir volatile Transaktionsgebühren mit stabileren Beratungsgebühren - und das ist sicher auch im Sinne des Aktionärs", sagte der Bär-Manager. Bei der Privatbank sowie bei einigen Wettbewerbern macht das Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft knapp 60 Prozent der Einnahmen aus.

Auch andere Privatbanken wollen ihren Kunden mehr und mehr Mandate verkaufen. Bei grösseren Wettbewerbern wie UBS oder Credit Suisse basierte zuletzt etwa ein Drittel des Vermögensverwaltungsgeschäfts auf Mandaten. Allerdings sind die Zahlen nur bedingt mit jenen von Bär vergleichbar - auch weil die Grossbanken einen höheren Anteil superreicher Kunden haben, die keine regulären Mandate erhalten.

Bei der Privatbank haben rund 34 Prozent der Kunden ein Beratungsmandat, bei dem sie die Entscheidung für oder gegen eine Investition letztlich selbst treffen. Weitere 16 Prozent der vermögenden Kunden haben ein sogenanntes diskretionäres Mandat unterschrieben: Dabei haben sie den Investitionsentscheid gemäss ihren Ansprüchen komplett an die Bank delegiert.

Bei den restlichen 50 Prozent der bestehenden Verträge der Privatbank agieren die Kunden entweder weitgehend eigenständig und die Bank führt ihre Handelswünsche lediglich aus, oder die Verträge stammen aus der Zeit vor dem Start der neuen Modelle 2015.

Die feste Mandatsstruktur, in der die Rechte und Pflichten der Kunden geregelt sind, habe es für die Bank jüngst auch einfacher gemacht, die neuen Anlegerschutzregeln (MiFID II) umzusetzen, sagte Rickenbacher. "Der vertragliche Rahmen erlaubt uns, Vorgaben, die MiFID II uns macht, im Beratungsprozess umzusetzen und sicherzustellen, dass wir diese erfüllen".