Zürich (awp) - Im Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen, in den die Bank Julius Bär verwickelt ist, hat das Obergericht Zürich ihr früheres Urteil gekippt. Dies nachdem das Bundesgericht im Januar eine Beschwerde der klagenden deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) teilweise gutgeheissen und den Fall zur Neubeurteilung nach Zürich zurückgewiesen hatte.

Nun habe das Zürcher Obergericht die Klage der BvS gegen Julius Bär in Höhe von rund 97 Millionen Franken plus Zinsen seit 2009 bestätigt, teilte die Bank am Mittwochabend mit. Vor diesem Hintergrund werde man vorsorglich eine Rückstellung in Höhe von 153 Millionen Franken buchen. Das Urteil wird die Bank am Bundesgericht anfechten.

Muss Julius Bär am Ende Geld an die BvS überweisen, soll die endgültig zugesprochene Summe von der UBS zurückfordert werden, hiess es weiter.

Die BvS (ehemals Treuhandanstalt Berlin) versucht seit Jahren, Gelder ausfindig zu machen und wiederzubeschaffen, die während der Wende von Parteimitgliedern der SED beiseite geschafft wurden. In ihrer Klage machte die BvS geltend, dass Julius Bär als Nachfolgerin der ehemaligen Bank Cantrade vom Konto einer ostdeutschen Gesellschaft unzulässige Auszahlungen und Überweisungen vorgenommen habe.

Julius Bär hatte die Bank Cantrade im Jahr 2005 im Zuge der Übernahme der Bank Ehinger & Armand von Ernst von der UBS erworben und die Forderungen der BvS stets bestritten.

mk