KATEK SE: Stabilisierungs-Mitteilung

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KATEK SE: Stabilisierungs-Mitteilung

26.05.2021 / 08:08
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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KATEK SE

Stabilisierungs-Mitteilung

NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG
INNERHALB DER ODER IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN
ODER EINER SONSTIGEN RECHTSORDNUNG, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER
VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. SONSTIGE BESCHRÄNKUNGEN BESTEHEN. DIE WICHTIGEN
HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG SIND ZU BEACHTEN.

KATEK SE

Bekanntmachung über die Ausübung der Greenshoe-Option gemäß Artikel 8
lit.
f), sowie nach Ablauf des Stabilisierungszeitraums gemäß Artikel 5 Absatz 4
und 6, der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März
2016

Die durch gewisse Aktionäre der KATEK SE (Ansprechpartnerin: Frau Christina
Fischer-Friedrich, Tel: +49 89 120 21 92 67) (ISIN DE000A2TSQH7; WKN A2TSQH;
Börsenkürzel KTEK) der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG als
Stabilisierungsmanager eingeräumte Option, bis zu 514.962 zusätzliche Aktien
an der KATEK SE zum Platzierungspreis in dem Umfang zu erwerben, in dem
Aktien aus einer Wertpapierleihe im Wege der Mehrzuteilung platziert wurden
(sog. Greenshoe-Option), wurde am 25. Mai 2021 von der Hauck & Aufhäuser
Privatbankiers AG in vollem Umfang von 514.962 Aktien ausgeübt. Zum 25. Mai
2021 (XETRA Börsenschluss) hat die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG
erklärt, dass sie in ihrer Rolle des Stabilisierungsmanagers die
Stabilisierungsmaßnahmen beendet habe, und dass Aktien der KATEK SE weder
gekauft noch verkauft wurden.

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre
Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten
Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten
Wertpapierprospekt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Nachträge dazu)
treffen, der unmittelbar nach seiner Billigung veröffentlicht wurde. Kopien
dieses Wertpapierprospekts sind kostenfrei bei der KATEK SE, sowie, zur
Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft
erhältlich.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten
Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige
Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des
U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung verkauft oder
zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von
Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte,
würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt,
den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser
Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft
und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft,
enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung
genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben
werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder
(ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin
zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind
ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur
Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes
Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte
nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese
Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') außer
Deutschland, in denen die Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden
Fassung ('Prospektverordnung') gilt (die 'Relevanten Mitgliedstaaten'),
richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu
erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im
Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger')
handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen
eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden
(ein 'Investor'), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und
zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird
ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm
im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit
Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen in Deutschland oder anderen
Relevanten Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben
werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen
darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR
erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die KATEK SE oder ein mit
diesen verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur
Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.

Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen dürfen die in dieser
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan, oder
an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder
wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.


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26.05.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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   Unternehmen:    KATEK SE
                   Promenadeplatz 12
                   80333 München
                   Deutschland
   Internet:       www.katek-group.de
   ISIN:           DE000A2TSQH7
   WKN:            A2TSQH
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
                   Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1200501



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1200501 26.05.2021

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