Die Kingspan Group plc hat eine Vereinbarung über den Erwerb eines 51%igen Anteils an STEICO SE (XTRA:ST5) von der Schramek GmbH für ca. 500 Millionen Euro am 17. Juli 2023 getroffen. Die anfängliche Gegenleistung für die Aktien beträgt 35 Euro pro Aktie. Hinzu kommt eine potenzielle aufgeschobene Gegenleistung von bis zu weiteren 35 Euro pro Aktie, die vom Erreichen bestimmter Schwellenwerte und einer wesentlichen Steigerung der Rentabilität abhängt. Kingspan hat eine Put/Call-Option, um weitere 10,1% an STEICO zu erwerben. Die Übernahme steht unter dem Vorbehalt der behördlichen Genehmigung und wird voraussichtlich Anfang 2024 abgeschlossen sein. Es wird erwartet, dass die Übernahme zunächst ergebnisneutral sein wird, basierend auf dem Kingspan-Konsens für das Jahr 2023 und der Steico-Prognose für 2023. Lazard fungierte als Finanzberater der Kingspan Group. HSBC Holdings plc (LSE:HSBA) fungierte als Finanzberater der Schramek Gmbh. Mit Datum vom 17. November 2023 wurde die STEICO SE darüber informiert, dass die Kingspan Group PLC die Genehmigung der Wettbewerbsbehörden für den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der STEICO SE erhalten hat. Kingspan hat nun die uneingeschränkte kartellrechtliche Freigabe für den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Steico erhalten. Der Abschluss der Transaktion wird für Anfang Januar 2024 erwartet.

Kingspan Group plc hat die Übernahme von 51% der STEICO SE STEICO SE (XTRA:ST5) von der Schramek Gmbh am 5. Januar 2024 abgeschlossen. Im Rahmen dieser Transaktion hat Kingspan 1.004.960 Aktien an die Schramek GmbH ausgegeben. Im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags ist Udo Schramek nun mit Wirkung zum Ende des 5. Januar 2024 von seinem Amt als Vorsitzender des Verwaltungsrats zurückgetreten. Er wird jedoch weiterhin Mitglied des Verwaltungsrats und CEO der STEICO SE bleiben. Die bisherigen Mitglieder des Verwaltungsrats, Dr. Jürgen Klass und Prof. Dr. h. c. Heinrich Koster, haben ihre jeweiligen Mandate mit Wirkung zum Ende des 2. Februar 2024 niedergelegt. Es ist beabsichtigt, bis zur nächsten Hauptversammlung Nachfolger für die ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder gerichtlich bestellen zu lassen.