Der/die Vorsitzende des Strategieausschusses erhält jährlich 
                                          (b)           zusätzlich EUR 9.375, jedes andere Mitglied des 
                                                        Strategieausschusses EUR 6.250. 
                            (3)           (c)           Der/die Vorsitzende des Personalausschusses erhält jährlich 
                                                        zusätzlich EUR 4.625, jedes andere Mitglied EUR 3.750. 

Die Mitglieder der übrigen Ausschüsse erhalten keine gesonderte Vergütung.

Ausschusstätigkeiten werden im Rahmen der Vergütung nur einmal

berücksichtigt, wobei sich die Vergütung bei einer Tätigkeit in mehreren

Ausschüssen nach der am höchsten dotierten Funktion bemisst.

Auch die erhöhte Vergütung der Ausschussmitglieder entspricht dem Standard

bei börsennotierten Aktiengesellschaften und der Empfehlung G. 17 des DCGK.

Die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung erfolgt zum Ende eines

Geschäftsjahres. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines

Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die Vergütung

zeitanteilig und unter Aufrundung auf volle Monate. Wenn ein Mitglied eines

(4) Ausschusses aus diesem ausscheidet, erhält es die gemäß seiner Funktion im

Ausschuss vorgesehene Vergütung ebenfalls zeitanteilig und unter Aufrundung

auf volle Monate. Eine zeitanteilige Vergütung für Ausschusstätigkeiten setzt

jedoch voraus, dass der betreffende Ausschuss im entsprechenden Zeitraum zur

Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat (Ziffer 13.4 der Satzung).

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für die in Ausübung ihres Amtes

gemachten Reisen und sonstigen Aufwendungen Ersatz der angemessenen Auslagen.

Ferner erhält jedes in der Sitzung anwesende Mitglied ein Tagegeld in Höhe

von EUR 250; für Sitzungen der Ausschüsse wird kein Tagegeld gewährt (Ziffer

13.5 der Satzung).

(5) Die Gewährung von Sitzungsgeld ist verbreitet. Das Sitzungsgeld der

Aufsichtsratsmitglieder der Koenig & Bauer AG bewegt sich eher im unteren

Bereich der üblichen Sitzungsgelder. Das Sitzungsgeld liegt bei DAX

30-Unternehmen zwischen 500 EUR und 3.000 EUR (vgl. Ziffer 3.44 der

Aufsichtsratsstudie 2020 der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

e.V.).

Die Gesellschaft erstattet jedem Mitglied des Aufsichtsrats die von ihm im

Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats auf die

Vergütung und den Aufwendungsersatz zu entrichtende Umsatzsteuer. Sie stellt

(6) den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft

Versicherungsschutz in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit

angemessenen Umfang zur Verfügung (Ziffer 13.6 der Satzung).

Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 soll die Vergütung der Mitglieder des

Aufsichtsrats wie folgt erhöht werden:


                                                        Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste jährliche 
                                          -             Vergütung von EUR 45.000,-. 
                                                        Der/die Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine feste jährliche 
                                                        Vergütung von EUR 120.000,-, Stellvertreter EUR 80.000,-. Die 
                                                        Regelung führt zu einer höheren Vergütung der Tätigkeit des 
                                          -             Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Stellvertreter im 
                                                        Vergleich zur Vergütung der ordentlichen 
                                                        Aufsichtsratsmitglieder. 
              a) 
                                                        Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhält 
                                                                      der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses EUR 
                                                        -             22.500,- und jedes andere Mitglied des 
                                                                      Ausschusses EUR 15.000,- 
                                          -                           der/die Vorsitzende des Strategieausschusses EUR 
                                                        -             20.000,- und jedes andere Mitglied des 
                                                                      Ausschusses EUR 13.000,- 
                                                                      der/die Vorsitzende des Personalausschusses EUR 
                                                        -             10.000,- und jedes andere Mitglied des 
                                                                      Ausschusses EUR 8.000,-. 8) 

Die Aufsichtsratsmitglieder sind sich ihrer Verantwortung bewusst und

werden bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 über die Erreichung der vom

Unternehmen verfolgten Ziele sowie die von der Covid-19-Pandemie beeinflusste

gesamtwirtschaftliche Situation beraten und gegebenenfalls auf die Auszahlung

des Erhöhungsbetrags für das Geschäftsjahr 2022 verzichten.

Die Erhöhung trägt zum einen den in den letzten Jahren erneut gestiegenen

(7) inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit

Rechnung, die sich insbesondere aus der sich fortwährend erhöhenden Bedeutung

von Corporate Governance, Sustainability und Social Responsibility, der

Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie den zunehmenden

Anforderungen an die Überwachung des internen Kontrollsystems, des

Risikomanagements und der internen Compliance ergeben. Zum anderen folgt die

Erhöhung der Vergütung der Entwicklung des Vergütungsniveaus bei

vergleichbaren Unternehmen. Für die Beurteilung der Angemessenheit sind die

MDAX-und SDAX-Unternehmen als Vergleichsgruppe herangezogen worden, wie sie

aus veröffentlichten Studien renommierter Institutionen ersichtlich sind.

Ausweichlich der Aufsichtsratsstudie 2020 der Deutsche Schutzvereinigung für

Wertpapierbesitz e.V. (Ziffer 5.2.4 und Ziffer 5.3.4) betrug im Geschäftsjahr

2019 die durchschnittliche positionsbezogene Vergütung der

Aufsichtsratsmitglieder der betrachteten MDAX-Unternehmen


                                          Vorsitzender des Aufsichtsrats  EUR 187.000 
                                          Stellvertretender Vorsitzender  EUR 123.000 
                                          Prüfungsausschussvorsitzender   EUR 104.000 
                                          Ausschussmitglied               EUR 78.000 
                                          Ordentliches Mitglied           EUR 65.000 

und die durchschnittliche positionsbezogene Vergütung der

Aufsichtsratsmitglieder der betrachteten SDAX-Unternehmen


                                          Vorsitzende(r) des Aufsichtsrats    EUR 100.000 
                                          Stellvertretende(r) Vorsitzende(r)  EUR 80.000 
                                          Prüfungsausschussvorsitzende(r)     EUR 76.000 
                                          Ausschussmitglied                   EUR 60.000 
                                          Ordentliches Mitglied               EUR 46.000. 

Nach der Vergütungsstudie 2020 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

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March 30, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)