Der/die Vorsitzende des Strategieausschusses erhält jährlich (b) zusätzlich EUR 9.375, jedes andere Mitglied des Strategieausschusses EUR 6.250. (3) (c) Der/die Vorsitzende des Personalausschusses erhält jährlich zusätzlich EUR 4.625, jedes andere Mitglied EUR 3.750.
Die Mitglieder der übrigen Ausschüsse erhalten keine gesonderte Vergütung.
Ausschusstätigkeiten werden im Rahmen der Vergütung nur einmal
berücksichtigt, wobei sich die Vergütung bei einer Tätigkeit in mehreren
Ausschüssen nach der am höchsten dotierten Funktion bemisst.
Auch die erhöhte Vergütung der Ausschussmitglieder entspricht dem Standard
bei börsennotierten Aktiengesellschaften und der Empfehlung G. 17 des DCGK.
Die Auszahlung der Aufsichtsratsvergütung erfolgt zum Ende eines
Geschäftsjahres. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrats im Laufe eines
Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die Vergütung
zeitanteilig und unter Aufrundung auf volle Monate. Wenn ein Mitglied eines
(4) Ausschusses aus diesem ausscheidet, erhält es die gemäß seiner Funktion im
Ausschuss vorgesehene Vergütung ebenfalls zeitanteilig und unter Aufrundung
auf volle Monate. Eine zeitanteilige Vergütung für Ausschusstätigkeiten setzt
jedoch voraus, dass der betreffende Ausschuss im entsprechenden Zeitraum zur
Erfüllung seiner Aufgaben getagt hat (Ziffer 13.4 der Satzung).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für die in Ausübung ihres Amtes
gemachten Reisen und sonstigen Aufwendungen Ersatz der angemessenen Auslagen.
Ferner erhält jedes in der Sitzung anwesende Mitglied ein Tagegeld in Höhe
von EUR 250; für Sitzungen der Ausschüsse wird kein Tagegeld gewährt (Ziffer
13.5 der Satzung).
(5) Die Gewährung von Sitzungsgeld ist verbreitet. Das Sitzungsgeld der
Aufsichtsratsmitglieder der Koenig & Bauer AG bewegt sich eher im unteren
Bereich der üblichen Sitzungsgelder. Das Sitzungsgeld liegt bei DAX
30-Unternehmen zwischen 500 EUR und 3.000 EUR (vgl. Ziffer 3.44 der
Aufsichtsratsstudie 2020 der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz
e.V.).
Die Gesellschaft erstattet jedem Mitglied des Aufsichtsrats die von ihm im
Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats auf die
Vergütung und den Aufwendungsersatz zu entrichtende Umsatzsteuer. Sie stellt
(6) den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft
Versicherungsschutz in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit
angemessenen Umfang zur Verfügung (Ziffer 13.6 der Satzung).
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 soll die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats wie folgt erhöht werden:
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste jährliche - Vergütung von EUR 45.000,-. Der/die Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine feste jährliche Vergütung von EUR 120.000,-, Stellvertreter EUR 80.000,-. Die Regelung führt zu einer höheren Vergütung der Tätigkeit des - Vorsitzenden des Aufsichtsrats und der Stellvertreter im Vergleich zur Vergütung der ordentlichen Aufsichtsratsmitglieder. a) Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhält der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses EUR - 22.500,- und jedes andere Mitglied des Ausschusses EUR 15.000,- - der/die Vorsitzende des Strategieausschusses EUR - 20.000,- und jedes andere Mitglied des Ausschusses EUR 13.000,- der/die Vorsitzende des Personalausschusses EUR - 10.000,- und jedes andere Mitglied des Ausschusses EUR 8.000,-. 8)
Die Aufsichtsratsmitglieder sind sich ihrer Verantwortung bewusst und
werden bis zum Ende des Geschäftsjahres 2021 über die Erreichung der vom
Unternehmen verfolgten Ziele sowie die von der Covid-19-Pandemie beeinflusste
gesamtwirtschaftliche Situation beraten und gegebenenfalls auf die Auszahlung
des Erhöhungsbetrags für das Geschäftsjahr 2022 verzichten.
Die Erhöhung trägt zum einen den in den letzten Jahren erneut gestiegenen
(7) inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit
Rechnung, die sich insbesondere aus der sich fortwährend erhöhenden Bedeutung
von Corporate Governance, Sustainability und Social Responsibility, der
Entwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie den zunehmenden
Anforderungen an die Überwachung des internen Kontrollsystems, des
Risikomanagements und der internen Compliance ergeben. Zum anderen folgt die
Erhöhung der Vergütung der Entwicklung des Vergütungsniveaus bei
vergleichbaren Unternehmen. Für die Beurteilung der Angemessenheit sind die
MDAX-und SDAX-Unternehmen als Vergleichsgruppe herangezogen worden, wie sie
aus veröffentlichten Studien renommierter Institutionen ersichtlich sind.
Ausweichlich der Aufsichtsratsstudie 2020 der Deutsche Schutzvereinigung für
Wertpapierbesitz e.V. (Ziffer 5.2.4 und Ziffer 5.3.4) betrug im Geschäftsjahr
2019 die durchschnittliche positionsbezogene Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder der betrachteten MDAX-Unternehmen
Vorsitzender des Aufsichtsrats EUR 187.000 Stellvertretender Vorsitzender EUR 123.000 Prüfungsausschussvorsitzender EUR 104.000 Ausschussmitglied EUR 78.000 Ordentliches Mitglied EUR 65.000
und die durchschnittliche positionsbezogene Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder der betrachteten SDAX-Unternehmen
Vorsitzende(r) des Aufsichtsrats EUR 100.000 Stellvertretende(r) Vorsitzende(r) EUR 80.000 Prüfungsausschussvorsitzende(r) EUR 76.000 Ausschussmitglied EUR 60.000 Ordentliches Mitglied EUR 46.000.
Nach der Vergütungsstudie 2020 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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March 30, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)