III. Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre
Anzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Koenig & Bauer AG ('Gesellschaft') zum Zeitpunkt der Einberufung der 1. Hauptversammlung beträgt EUR 42.964.435,80 und ist eingeteilt in 16.524.783 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtanzahl der Stückaktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt daher jeweils 16.524.783. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung Der Vorstand der Koenig & Bauer AG hat mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Hauptversammlung nach Maßgabe des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz) - verlängert und zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 - als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten wird. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) bestehen kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung. Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen und Verfahrensweisen der Hauptversammlung. Die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, * die gesamte virtuelle Hauptversammlung in Bild und Ton im Internet live zu verfolgen, ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl (schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation) oder * über Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auszuüben (unter gleichzeitiger Möglichkeit zur Bevollmächtigung Dritter), 2. * Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen und * Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären, sofern die Aktionäre ihr Stimmrecht ausgeübt haben.
Voraussetzung für die Ausübung der vorgenannten Rechte ist, dass die unter Abschnitt III Nr. 3
(Voraussetzungen für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts)
genannten jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Hauptversammlung wird am 11. Mai 2021 ab 11:00 Uhr (MESZ) live auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
über das eigens für die Hauptversammlung eingerichtete Online-Portal ('InvestorPortal') übertragen.
Die für den Zugang zum InvestorPortal erforderlichen Daten, die Nummer der Anmeldebestätigung sowie den
Zugangscode, erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Eine Ausübung der Stimmrechte in
Echtzeit erfolgt nicht; insbesondere ermöglicht die Liveübertragung keine Teilnahme an der
Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.
Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des
Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessenten live auf der Internetseite der Gesellschaft
verfolgt werden.
Voraussetzungen für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß
Abschnitt VI Ziffer 14.2 sowie Ziffer 14.3 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am Dienstag, 4. Mai
2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse:
Koenig & Bauer AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Fax: +49 (0) 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung der Gesellschaft gegenüber nachgewiesen haben.
Als Nachweis der Berechtigung reicht der Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß §
67c Abs. 3 AktG, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Dienstag, 20. April 3. 2021, 0:00 Uhr (MESZ), ('Nachweisstichtag') Aktionäre der Gesellschaft waren.
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten
Adresse bis spätestens Dienstag, 4. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Nachweisstichtag ist das
entscheidende Datum für die Berechtigung zur Verfolgung der gesamten virtuellen Hauptversammlung im
Internet sowie für die Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt diesbezüglich als
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Der
Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktie.
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute als Letztintermediäre die Anmeldung und
übermitteln den Nachweis des Anteilsbesitzes für ihre Kunden, nachdem die Kunden einen Auftrag zur
Anmeldung zur Hauptversammlung erteilt haben. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst
frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden, um ihre Anmeldung zur Hauptversammlung zu
veranlassen.
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend
bezeichneten Anmeldestelle der Koenig & Bauer AG wird diese den Aktionären Anmeldebestätigungen sowie
Briefwahl- und Vollmachtformulare für die Hauptversammlung übersenden.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionären können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. Voraussetzung für die Ausübung des
Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen des Abschnitts III Nr. 3 oben (Voraussetzungen für die Verfolgung
der Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts).
Die Stimmabgabe durch Briefwahl kann entweder schriftlich unter Verwendung des hierfür mit der
Anmeldebestätigung übermittelten Briefwahlformulars oder im Wege elektronischer Kommunikation über das
passwortgeschützte InvestorPortal
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
vorgenommen werden.
Briefwahlformular
Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe kann per Post, Fax oder E-Mail übermittelt
werden und muss bis Montag, 10. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter nachstehender
Adresse eingegangen sein:
Koenig & Bauer AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Fax: +49 (0) 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 4.
Das Briefwahlformular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
abgerufen werden.
Elektronische Briefwahl
Die elektronische Briefwahl erfolgt über das InvestorPortal auf der Internetseite der Koenig & Bauer
AG unter
https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/
Die Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten Erläuterungen entnehmen.
Die elektronische Briefwahl über das InvestorPortal ist auch noch während der virtuellen
Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vollständig vorgenommen
worden sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist über das InvestorPortal auch ein Widerruf oder eine Änderung der
Stimmabgabe möglich.
Auch Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können
sich der elektronischen Briefwahl bedienen. Die Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der
Vollmacht bleiben unberührt.
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March 30, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)