III. Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre


              Anzahl der Aktien und Stimmrechte 
              Das Grundkapital der Koenig & Bauer AG ('Gesellschaft') zum Zeitpunkt der Einberufung der 
1.            Hauptversammlung beträgt EUR 42.964.435,80 und ist eingeteilt in 16.524.783 auf den Inhaber lautende 
              Stückaktien. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtanzahl der 
              Stückaktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt daher jeweils 16.524.783. Zum 
              Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. 
              Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung 
              Der Vorstand der Koenig & Bauer AG hat mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie mit Zustimmung 
              des Aufsichtsrats beschlossen, dass die Hauptversammlung nach Maßgabe des Gesetzes zur Abmilderung der 
              Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (COVID-19-Gesetz) - 
              verlängert und zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des 
              Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, 
              Genossenschafts-, Vereins-, und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 - als 
              virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme 
              der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) abgehalten wird. 
              Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
              Stimmrechtsvertreter) bestehen kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der 
              Hauptversammlung. 
              Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des 
              COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen und Verfahrensweisen der Hauptversammlung. Die 
              Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, 
              *             die gesamte virtuelle Hauptversammlung in Bild und Ton im Internet live zu verfolgen, 
                            ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl (schriftlich oder im Wege elektronischer 
                            Kommunikation) oder 
              *             über Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auszuüben 
                            (unter gleichzeitiger Möglichkeit zur Bevollmächtigung Dritter), 
2.            *             Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen und 
              *             Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation 
                            zu erklären, sofern die Aktionäre ihr Stimmrecht ausgeübt haben. 

Voraussetzung für die Ausübung der vorgenannten Rechte ist, dass die unter Abschnitt III Nr. 3

(Voraussetzungen für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts)

genannten jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Hauptversammlung wird am 11. Mai 2021 ab 11:00 Uhr (MESZ) live auf der Internetseite der

Gesellschaft unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

über das eigens für die Hauptversammlung eingerichtete Online-Portal ('InvestorPortal') übertragen.

Die für den Zugang zum InvestorPortal erforderlichen Daten, die Nummer der Anmeldebestätigung sowie den

Zugangscode, erhalten die Aktionäre mit ihrer Anmeldebestätigung. Eine Ausübung der Stimmrechte in

Echtzeit erfolgt nicht; insbesondere ermöglicht die Liveübertragung keine Teilnahme an der

Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des

Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen Interessenten live auf der Internetseite der Gesellschaft

verfolgt werden.

Voraussetzungen für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß

Abschnitt VI Ziffer 14.2 sowie Ziffer 14.3 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre

berechtigt, die sich spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. spätestens am Dienstag, 4. Mai

2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse:

Koenig & Bauer AG

c/o Computershare Operations Center

80249 München

oder per Fax: +49 (0) 89 30903-74675

oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

bei der Gesellschaft angemeldet und ihre Berechtigung der Gesellschaft gegenüber nachgewiesen haben.

Als Nachweis der Berechtigung reicht der Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß §

67c Abs. 3 AktG, dass sie zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Dienstag, 20. April 3. 2021, 0:00 Uhr (MESZ), ('Nachweisstichtag') Aktionäre der Gesellschaft waren.

Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten

Adresse bis spätestens Dienstag, 4. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Der Nachweisstichtag ist das

entscheidende Datum für die Berechtigung zur Verfolgung der gesamten virtuellen Hauptversammlung im

Internet sowie für die Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt diesbezüglich als

Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Der

Nachweisstichtag hat keine Auswirkung auf die Veräußerbarkeit der Aktie.

Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute als Letztintermediäre die Anmeldung und

übermitteln den Nachweis des Anteilsbesitzes für ihre Kunden, nachdem die Kunden einen Auftrag zur

Anmeldung zur Hauptversammlung erteilt haben. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich möglichst

frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut zu wenden, um ihre Anmeldung zur Hauptversammlung zu

veranlassen.

Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei der vorstehend

bezeichneten Anmeldestelle der Koenig & Bauer AG wird diese den Aktionären Anmeldebestätigungen sowie

Briefwahl- und Vollmachtformulare für die Hauptversammlung übersenden.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionären können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben. Voraussetzung für die Ausübung des

Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des

Anteilsbesitzes nach den Bestimmungen des Abschnitts III Nr. 3 oben (Voraussetzungen für die Verfolgung

der Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts).

Die Stimmabgabe durch Briefwahl kann entweder schriftlich unter Verwendung des hierfür mit der

Anmeldebestätigung übermittelten Briefwahlformulars oder im Wege elektronischer Kommunikation über das

passwortgeschützte InvestorPortal

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

vorgenommen werden.

Briefwahlformular

Die mittels des Briefwahlformulars vorgenommene Stimmabgabe kann per Post, Fax oder E-Mail übermittelt

werden und muss bis Montag, 10. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter nachstehender

Adresse eingegangen sein:

Koenig & Bauer AG

c/o Computershare Operations Center

80249 München

oder per Fax: +49 (0) 89 30903-74675

oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 4.

Das Briefwahlformular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

abgerufen werden.

Elektronische Briefwahl

Die elektronische Briefwahl erfolgt über das InvestorPortal auf der Internetseite der Koenig & Bauer

AG unter

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

Die Einzelheiten können die Aktionäre den dort hinterlegten Erläuterungen entnehmen.

Die elektronische Briefwahl über das InvestorPortal ist auch noch während der virtuellen

Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vollständig vorgenommen

worden sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist über das InvestorPortal auch ein Widerruf oder eine Änderung der

Stimmabgabe möglich.

Auch Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) können

sich der elektronischen Briefwahl bedienen. Die Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der

Vollmacht bleiben unberührt.

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March 30, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)