dieser die Übermittlung der vorgenannten Bestätigung, so hat der Intermediär diese Bestätigung über die

Zählung der abgegebenen Stimmen unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.

Rechte der Aktionäre


                            Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
                            Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht EUR 
                            2.148.221,79 oder aufgerundet auf die nächsthöhere ganze Aktienzahl 826.240 Stück) oder den 
                            anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht aufgerundet auf die nächsthöhere ganze 
                            Aktienzahl 192.308 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die 
                            Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den 
                            Vorstand der Koenig & Bauer AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor 
                            der Hauptversammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind 
                            nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also Samstag, 10. April 2021, 24:00 
                            Uhr (MESZ). Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte richten 
              a.            Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse: 
                            An den Vorstand 
                            Koenig & Bauer AG 
                            Friedrich-Koenig-Straße 4 
                            97080 Würzburg 
                            Fax: +49 (0) 931 909-4880 
                            Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage 
                            beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag 
                            des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
                            Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
                            Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3 
                            COVID-19-Gesetz 
                            Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder 
                            Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG sowie 
                            Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder zur Wahl von Abschlussprüfern 
                            gemäß § 127 AktG unterbreiten. Solche Gegenanträge (nebst etwaiger Begründung) und 
                            Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten: 
                            Koenig & Bauer AG 
                            Investor Relations 
                            Friedrich-Koenig-Straße 4 
                            97080 Würzburg 
                            oder per Fax: +49 (0) 931 909-4880 
                            oder per E-Mail: hauptversammlung@koenig-bauer.com 
                            Die Koenig & Bauer AG wird zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von 
                            Aktionären, die ihr bis Montag, 26. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ), unter der vorstehenden 
              b.            Adresse zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang auf ihrer Internetseite unter 
                            https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

zugänglich machen. 8.

Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu

machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 COVID-19-Gesetz als in der Versammlung

gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär

ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist. Während der virtuellen

Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge unterbreitet

werden.

Aktionäre können ihr Stimmrecht in Bezug auf Gegenanträge ebenfalls durch Briefwahl oder

durch Vollmachtserteilung ausüben. Die Ausführungen in III. 4. und III. 5. gelten

entsprechend.

Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß Artikel 2 § 1

Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz

Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung am 11. Mai

2021 kein Auskunftsrecht; auch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

stehen hierfür nicht zur Verfügung. Ein Auskunftsrecht nach §§ 293, 293g Abs. 3 AktG über

alle für den Abschluss eines Unternehmensvertrages wesentlichen Angelegenheiten des anderen

Vertragsteils besteht in der virtuellen Hauptversammlung ebenfalls nicht. Den zur

Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten wird

gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 COVID-19-Gesetz jedoch ein Fragerecht

im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt.

c. Zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Fragen

bis spätestens zum Ablauf des Sonntag, den 9. Mai 2021, 24:00 Uhr (MESZ), nur über das

passwortgeschützte InvestorPortal auf der Internetseite der Gesellschaft

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

unter Angabe der Nummer der Anmeldebestätigung einreichen. Auf anderen Wegen

eingereichte Fragen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand entscheidet nach

pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Während der virtuellen

Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß Artikel 2 § 1 Absatz 2 Satz 1

Nr. 4 COVID-19-Gesetz

Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder per Vollmachtserteilung

ausgeübt haben, wird unter Verzicht auf das Erfordernis des persönlichen Erscheinens die

Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt. Der

Widerspruch kann nur auf elektronischem Wege über das passwortgeschützte InvestorPortal

d.

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

ab Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung am 11. Mai 2021 bis zu ihrer Schließung

durch den Versammlungsleiter erklärt werden.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1 und 127 AktG,

Artikel 2 § 1 Absatz 2 COVID-19-Gesetz finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter 9.

https://www.koenig-bauer.com/de/investor-relations/hauptversammlung/

IV. Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

1. Zeitangaben in dieser Einberufung

Sämtliche Zeitangaben in Abschnitt III sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.

2. Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung

Für die Teilnahme im Wege elektronischer Zuschaltung sowie zur Nutzung des InvestorPortals und zur Ausübung von Aktionärsrechten benötigen Sie eine Internetverbindung und ein internetfähiges Endgerät. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen.

Nutzen Sie zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung einen Computer, benötigen Sie zusätzlich einen Browser und Lautsprecher oder Kopfhörer.

Für den Zugang zum InvestorPortal der Gesellschaft benötigen Sie Ihre Zugangskarte, welche Sie nach ordnungsgemäßer Anmeldung unaufgefordert übersandt bekommen. Auf dieser Zugangskarte finden Sie Ihre individuellen Zugangsdaten, mit denen Sie sich im InvestorPortal auf der Anmeldeseite anmelden können.

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March 30, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)